Fröhliches Jagen

TelDaFax erringt vor Gericht erneuten Sieg gegen die Deutsche Telekom

Konkursverwalter: "Ex-Monopolist darf seine Macht nicht missbrauchen"
Von Frank Rebenstock / dpa

Der Rechtsstreit zwischen der wirtschaftlich angeschlagenen Marburger Telefongesellschaft TelDaFax und der Deutschen Telekom geht weiter. Nach TelDaFax-Angaben hat das Landgericht Köln am Montag die vergangenen Freitag beantragte neuerliche einstweilige Verfügung erlassen. Diese zwinge die Telekom, so die Angaben von TelDaFax, die für den Zeitraum 20. April bis 30. April erbrachte Vorkasseleistung der TelDaFax AG ohne schuldhaftes Zögern monatlich mit ihren Leistungen zu verrechnen und sich ergebende Guthaben zurückzuerstatten. "Die Telekom darf die Abrechnung und Erstattung unserer Guthaben nicht zurückhalten. Deshalb freuen wir uns über diesen Sieg. Ich erwarte die Rückerstattung aus unseren Vorkasseleistungen in Höhe von etwa 5,5 Millionen Mark in den nächsten Tagen", sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Bernd Reuss. "Wir lassen uns von der Telekom finanziell nicht aushungern. TelDaFax ist mittlerweile ein Präzendenzfall für die Telekommunikationsbranche", so Reuss weiter. "Der Ex-Monopolist darf seine Macht nicht missbrauchen."

Hintergrund für die Auseinandersetzung sind Schulden von 70 bis 90 Millionen Mark, die TelDaFax für Mietleitungen bei der Telekom hat. Wegen der unbezahlten Rechnungen waren die Leitungen im April zeitweise gekappt worden. Nach einer einstweiligen Verfügung musste der Bonner Konzern sie am 20. April wieder schalten, wenn TelDaFax bestimmte Auflagen erfüllt. Dazu gehört, dass die Telefonfirma wöchentlich eine Vorauszahlung von fünf Millionen Mark für die Telekom-Mietleitungen zahlt.

Gegen die einstweilige Verfügung, die TelDaFax den Weiterbetrieb trotz hoher Schulden ermöglicht, hat die Telekom Widerspruch eingelegt. Über den Widerspruch werde voraussichtlich am 25. Mai das Landgericht Köln entscheiden, sagte ein Telekom-Sprecher.