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COMPUTER BILD weist eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums zurück

Sprecher des Ministeriums behauptete, dass Kunden die Speicherung der Daten bei Vertragsabschluss angekreuzt haben müssten
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COMPUTERBILD weist eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem Bericht der Zeitschrift zurück. COMPUTER BILD hatte enthüllt, dass die Standortdaten von Handys bei Mobilfunk-Netzbetreibern über Monate gespeichert werden. Diese Daten werden auch Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Ein Sprecher des Ministeriums behauptete daraufhin gegenüber der Nachrichtenagentur ddp, dass Kunden die Speicherung der Daten bei Vertragsabschluss angekreuzt haben müssten. Das ist falsch. Der Kunde muss vielmehr die Löschung der fraglichen Daten bei Rechnungsversand selbst beantragen. Diese Option nutzen nur wenige Kunden, weil sie damit die Beweislast für die Richtigkeit der Rechnung tragen müssen. Bis zum Versand der Rechnung bleiben die Daten in jedem Fall gespeichert - in den meisten Fällen noch 80 Tage darüber hinaus.

Der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte gegenüber ddp weiter, die Überwachungsverordnung sehe vor, dass eine Weitergabe von Daten für jeden Einzelfall schriftlich angeordnet werden müsse und erst ab diesem Zeitpunkt gelte. COMPUTERBILD liegen dagegen schriftliche Beweise vor, dass auch Daten zurückliegender Gespräche - die also vor der Anordnung gespeichert wurden - an Ermittlungsbehörden übergeben wurden. Die von den Netzbetreibern gespeicherten Daten beinhalten in vielen Fällen auch den Standort der Mobilfunk-Basisstation, über die das Gespräch begonnen wurde. So auch in dem COMPUTERBILD vorliegenden Fall.