Standortbestimmung

COMPUTERBILD: Mobilnetzbetreiber halten sich nicht an Datenschutz

Standortkennung von Handys werden bei Mobilfunk-Netzbetreibern Monate gespeichert
Von Marie-Anne Winter

Mobilfunk-Netzbetreiber protokollieren auch die Standorte von Mobilfunk-Kunden - und diese Daten werden mitunter erst Monate später gelöscht. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten auf Anfrage problemlos einsehen - egal, ob es sich um Bagatelldelikte oder Kapitalverbrechen handelt. Das berichtet Computerbild in seiner neuesten Ausgabe, die am 21. Mai 2001 erscheinen wird.

E-Plus bestätigte gegenüber Computerbild, dass die Kennung der verwendeten Basisstation gespeichert wird. D2-Vodafone-Sprecher Matthias Andreesen dementiert diese Praxis: "Wir speichern keine Daten über den Aufenthaltsort von Handys, auch nicht bei den Gesprächsdaten." Computerbild liegt dagegen eine Ermittlungsakte vor, die beweist, dass von Netzbetreiber D2 Standort-Informationen bei jedem Gespräch gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weiter gereicht wurden.

Datenschützer halten diese "Sammelleidenschaft" für rechtswidrig. Peter Büttgen, Sprecher des Bundesbeauftragten für Datenschutz: "Das Speichern der Standortkennung ist grundsätzlich unzulässig, sofern dies für die Abrechnung nicht zwingend notwendig ist. Die Standortdaten sind spätestens am Tag nach Ende der Verbindung zu löschen."

Aber wie so oft, nimmt niemand die gesetzlichen Bestimmungen so genau - und Polizei und Staatsanwaltschaft scheinen die Missstände bei den Netzbetreibern geradezu wohlwollend zu tolerieren, weil sie sich bei ihren Ermittlungen gern aus dem Datenvorratslager der Mobilfunkanbieter bedienen.