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rechnungsprüfung


19.05.2001 08:12 - Gestartet von dr.juergen
hat schonmal jemand seine abrechnung bezüglich der CITY-option angezweifelt und daraufhin überprüfen lassen ? wie anders sollte man dies tun, wenn man nicht die standortdaten mitspeichert. da man sie deshalb zur rechnungserstellung und -prüfung braucht (natürlich für den verbraucher) ist dies wohl nicht nur rechtens, sondern auch notwendig. sonst sind wir diese option sicher bald los. was sollte mich denn sonst davon abhalten bei meinem provider zu behaupten, ich sei immer in der stadt gewesen in der ich gerade angerufen habe? und wie ist es denn dann mit roaming-gesprächen ??? ... ich urlaub in italien ??? nein d2, ich war immer nur in köln.
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[1] markus walsleben antwortet auf dr.juergen
20.05.2001 01:01
Benutzer dr.juergen schrieb:
hat schonmal jemand seine abrechnung bezüglich der CITY-option angezweifelt und daraufhin überprüfen lassen ? wie anders sollte man dies tun, wenn man nicht die standortdaten mitspeichert. da man sie deshalb zur rechnungserstellung und -prüfung braucht (natürlich für den verbraucher) ist dies wohl nicht nur rechtens, sondern auch notwendig.

So steht es ja auch im betreffenden Gesetz: "...soweit nicht zur Rechnungsstellung notwendig."

sonst sind wir diese option sicher bald los. was sollte mich denn sonst davon abhalten bei meinem provider zu behaupten, ich sei immer in der stadt gewesen in der ich gerade angerufen habe? und wie ist es denn dann mit roaming-gesprächen ??? ... ich urlaub in italien ??? nein d2, ich war immer nur in köln.

Aufgrunddessen dass sie die rechtliche Grundlage haben deine Daten für den jeweiligen Rechnungszeitraum (im Falle der Anfechtung der Rechnung sogar noch länger) zu speichern, wirst du wohl nicht zweifeln dürfen. :-)

Im beanstandeten Fall ging es ja darum dass Dritte Daten zu Vorfällen (Gesprächen) auch _vor_ dem Zeitpunkt einer richterlichen Anordnung erhalten haben und werden. Anscheinend werden die Daten wohl wesentlich länger als die erlaubte Frist gespeichert - das ist der Verstoß gegen das Datenschutzgesetz!!!