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BREKO: Interconnection-Regelung soll verlängert werden

Der Bundesverband der regionalen und lokalen Tk-Gesellschaften fordert unbefristete Verlängerung des bestehenden Interconnection-Regimes
Von Edward Müller

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster vom 3. Mai ist die Einführung eines neuen Interconnection-Regimes vorerst gescheitert. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) beabsichtigte zum 1. Juni 2001 die Neueinführung eines System auf Basis des EBC-Modells (Element Based Charging). Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) fordert aufgrund der geänderten Situation die unbefristete Verlängerung der bestehenden Vereinbarung. Diese basiert auf einer entfernungsabhängigen Tarifierung mit gleichen Entgelten für die gegenseitige Nutzung der Netze (Reziprozität). Ursprünglich hätten alle Beteiligten, Wettbewerber, RegTP und Deutsche Telekom ein neues, zukunftsorientiertes Modell gewollt auf Basis zukunftsorientierter Netzstrukturen. Allerdings herrsche bis heute über die Form unterschiedliche Auffassung, so der BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann.

Die Unternehmen leben seit dem OVG-Urteil in einer großen Planungsunsicherheit. Deshalb sei es sinnvoll, die Änderungen auszusetzen und das bestehende System unbefristet weiterzuführen. Denn es sei besser, etwas beizubehalten, das funktionsfähig ist, als etwas Neues, was sich langfristig nicht als tragfähig erweist, einzuführen. Damit könnten die Unternehmen zumindest für einen begrenzten Zeitraum planen, so Lüddemann weiter. Ein von der DTAG vorgelegtes Interconnection-Modell schränkt die City Carrier in ihrer Wettbewerbsfähigkeit ein. "Insgesamt sind in der Diskussion um ein neues Interconnection-Regime viele Detailfragen noch nicht geklärt. Der Aspekt der Reziprozität ist nur unzureichend bedacht. Eine schnelle Umsetzung eines neuen Systems noch in diesem Jahr ist wegen der benötigten Zeit aus unserer Sicht nicht möglich. Dafür ist eine Vorlaufzeit von mindestens neun Monaten erforderlich", mahnt der BREKO-Geschäftsführer an.

Das OVG Münster habe mit seiner Entscheidung erheblich in das Regulierungssystem in der Telekommunikation eingegriffen. Weiterhin habe das Gericht der DTAG mit dieser Entscheidung mehr zugestanden, als im einstweiligen Rechtsschutz gewährt werden soll. Das Gericht habe so die RegTP in ihren Handlungsmöglichkeiten ausgebremst. Nun versuche die Telekom, ihre veraltete Netzstruktur als Standard für Interconnection zu implementieren. "Der Ex-Monopolist will sein veraltetes System nicht modernisieren und zwingt die Telekommunikation in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhundert zurück in die Zeit von Petticoat und Nierentisch", so Lüddemann. Er ist enttäuscht und kann sich nicht vorstellen, dass die RegTP und die Bundesregierung die Behinderung des Wettbewerbes wünschen. Lüddemann regt daher an, dass sich die Beteiligten nun an einen runden Tisch setzen sollten, um gemeinsam ein Modell für die Zusammenschaltung zu erarbeiten, das auch in den nächsten Jahren funktionsfähig ist und den Wettbewerb stärkt.