Netz-Teilung

Heftige Diskussionen um das Abrechnungsmodell der Zukunft

Statt der Entfernung soll die Zahl der passierten Netzknoten ausschlaggebend sein
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Es ist drei Monate her, dass die Regulierungsbehörde neue Preise angeordnet hat, die die Konkurrenten an die Deutsche Telekom zu zahlen haben, wenn diese deren Netz beanspruchen. Doch hinter den Kulissen wird bereits kräftig um die nächste Preisrunde bei diesen sogenannten Interconnect-Gebühren gerungen.

Die neue Regelung soll nach den bisherigen Planungen Februar 2001 in Kraft treten. Dabei soll auch das Abrechnungsverfahren geändert werden. Bisher wird der Interconnect entfernungsabhängig abgerechnet. Dazu wurden vier Zonen eingeführt: 0 bis 20 km, 20 bis 50 km, 50 bis 200 km und über 200 km. Je feinmaschiger eine Telefonfirma ihr Netz aufbaut, desto mehr Gespräche kann sie über die kleinste und damit billigste Zone abwickeln. Die Folge war, dass in den letzten zwei Jahren praktisch alle namhaften Telefonfirmen eigene Netze geschaltet haben, um so günstig wie möglich an das Telekom-Netz ankoppeln zu können. Das ist einer der erwünschten Effekte der Deregulierung.

Doch das entfernungsabhängige Verfahren sorgt für einige Wirrungen. So können durch einen Übergabepunkt in Berlin, Hamburg und München jeweils mehrere Millionen Einwohner zum günstigsten Interconnect-Tarif erreicht werden, während in ländlichen Gebieten nur einige zehntausend Kunden erreicht werden. Folglich werden die Städte bevorzugt angeschlossen. Die Region hat hingegen das Nachsehen. So berichten Leser aus dünn besiedelten Gebieten besonders oft über verstopfte Leitungen oder gar, dass sie bestimmte Telefonfirmen gar nicht verwenden können. Hier soll das neue IC-Abrechnungsverfahren für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Das Netz der Deutschen Telekom ist in drei Stufen eingeteilt: Auf unterster Ebene schließen sogenannte Teilnehmer-Vermittlungsstellen (TVST) die Kunden an. Diese TVST sind mit Bereichs-Vermittlungsstellen (BVST) verbunden. Manche Kunden sind übrigens auch direkt an eine BVST angeschlossen, diese nehmen also eine Doppelrolle ein. Darüberhinaus ist jede BVST an eine der 23 Weitervermittlungsstellen (WVST) angeschlossen. Jede der WVST ist mit allen anderen WVST verbunden, um Gespräche bundesweit vermitteln zu können.


 
Vermittlungsstellen der Deutschen Telekom (schematisch). Für zwei Telefongespräche ist der Pfad eingezeichnet, auf dem diese vermittelt werden (rot bzw. blau). Die Telefonanschlüsse selber sind als Kreise symbolisiert, die Vermittlungsstellen sind mit TVST, BVST und WVST beschriftet.

Konkurrenten der Telekom werden grundsätzlich auf der BVST-Ebene angeschlossen. Der Vorschlag der Deutschen Telekom lautet nun im wesentlichen, die Zahl der anderen Vermittlungsstellen zu zählen, die bis zum Kunden durchlaufen werden. Im günstigsten Fall ist das nur eine, wenn nämlich der Teilnehmer an dieselbe BVST angeschlossen ist. Im ungünstigsten Fall muss das Gespräch bis auf die WVST-Ebene und wird dort von einer WVST zur nächsten weitergereicht, bevor es über BVST und TVST zum Endkunden kommt. Das sind insgesamt vier Schritte, wobei der letzte TVST-Schritt in diesem Fall nicht mehr berücksichtigt wird.

Mit dem Telekom-Modell sind die Konkurrenten aber nicht zufrieden, wie aus den bei der Regulierungsbehörde eingereichten Stellungnahmen zum Telekom-Vorschlag hervorgeht. So wird argumentiert, dass TVST heute nicht mehr zeitgemäß wären. Statt in Teilnehmernähe zu vermitteln, würde es heute reichen, an Stelle der TVST lediglich Konzentratoren einzusetzen, und somit alle Teilnehmer direkt auf die BVST zu leiten. Dies sei auch international üblich. Wenn die Deutsche Telekom mit TVST einem alten Konzept hinterherläuft, solle dieses nicht dadurch belohnt werden, dass sie dafür noch Extra-Interconnect-Gebühren kassieren kann.


 
Vermaschung auf BVST-Ebene (schematisch). Liegen zwei BVST im selben Ortsnetz, werden diese auch direkt verbunden (mit roter Farbe eingezeichnet). Darüberhinaus gibt es auch weitere direkte Verbindungen (blau gestrichelt).

Ein weiteres Problem ist aus der vorstehenden Abbildung erkennbar: In großen Ortsnetzen (z.B. Berlin oder Hamburg) sind mehrere BVST erforderlich. Eine BVST kann im Schnitt ca. 100 000 Telefonkanäle (analog oder ISDN) handhaben. Aus Effizienzgründen werden innerhalb der Städte direkte Leitungen zwischen den BVST geschaltet. Andernfalls müssten Ortsgespräche im ungünstigsten Fall bis zur höchsten Netzebene und wieder zurück laufen, was alles andere als effizient ist. Bei der Interconnect-Abrechnung will die Deutsche Telekom diese zusätzlichen Leitungen berücksichtigen, indem eine Zone "single transit area" eingeführt wird.

Hier merken jedoch die Konkurrenten zurecht an, dass bisher beim Interconnect ein Ortsnetz immer als Einheit galt. Doch jetzt kann es erforderlich sein, innerhalb einer Stadt gleich an mehrere BVST anzuschließen, wenn man immer den günstigstmöglichen Interconnect-Tarif in Anspruch nehmen will. Wenn die Konkurrenten aber solche stadtinternen Verteilnetze bauen sollen oder müssen, warum dürfen sie dann nicht auch Ortsgespräche im Call-by-Call-Verfahren vermitteln?

Ein viel deutlicherer Kritikpunkt ist aber, dass die Deutsche Telekom auch zwischen BVST, die nicht zum selben Ortsnetz gehören, teilweise direkte Leitungen betreibt. Ein Beispiel dafür ist in obiger Abbildung blau eingetragen. Trotzdem möchte die Deutsche Telekom Verbindungen über einen dieser "Seitenkanäle" so abrechnen, als seien sie über die WVST-Ebene gelaufen. Hier protestieren die Konkurrenten entsprechend heftig.

Doch die Verpflichtung der Telekom, alle "Seitenkanäle" mit einzubeziehen, könnte sich als Bumerang herausstellen. Denn dann hätte die Deutsche Telekom die Möglichkeit, durch Abschaltung ihrer eigenen Leitungen die Preise in die Höhe zu treiben. Das merken einige der Konkurrenten zu recht an.

Vor allem regionale Anbieter haben daher eine andere Forderung aufgestellt, nämlich, dass bei benachbarten WVST grundsätzlich ein vergünstigster Preis zu berechnen sei, egal, ob die Telekom in diesem Fall eine direkte Leitung betreibt oder nicht. Die TeleBel etwa hat für sich ausgerechnet, dass beim Konzept der Telekom über ein Drittel aller ausgehenden Verbindungen von TeleBel, die bisher zum City-Preis abgerechnet werden, plötzlich wie ein bundesweites Ferngespräch behandelt werden würden! Das Pech der TeleBel ist, dass ihr Lizenzgebiet im Zuständigkeitsbereich von nicht weniger als drei WVST der Telekom liegt.

Fazit: Die neuen Interconnect-Regelungen sollen laut Plan im Februar 2001 in Kraft treten. Viele bezweifeln bereits jetzt, dass der Termin gehalten werden kann, denn es gibt noch viel zu diskutieren.