LastMile

Bundesverwaltungsgericht überprüft "letzte Meile" der Telekom

Gericht soll über rechmäßige Öffnung der letzten Meile entscheiden; EU fordert schon lange Öffnung der Orstnetze
Von dpa / Edward Müller

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin will an diesem Mittwoch ein Grundsatzurteil zur umstrittenen "letzten Meile" der Deutschen Telekom fällen. Der Ex-Monopolist war vor knapp drei Jahren von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verpflichtet worden, diese letzte Verbindung zwischen Ortsvermittlungsstelle und Endkunden Wettbewerbern auch für Einzeldienste wie den Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Das Anliegen war, mehr Wettbewerb im Ortsnetz zu ermöglichen. Dagegen klagte die Telekom, scheiterte jedoch in den bisherigen Verfahren.

Das Gericht muss nun in dem Revisionsverfahren klären, ob die Regulierungsbehörde zu Recht bei dem marktbeherrschenden Unternehmen eingeschritten sei, das den Wettbewerbern ursprünglich den Zugang nur unter Einschluss weiterer Leistungen gewähren wollte, so ein Gerichtssprecher am Dienstag.

In der EU waren bislang noch nicht alle Ortsnetze für die private Konkurrenz der ehemaligen staatlichen Telefongesellschaften geöffnet. Inzwischen haben die EU-Minister die Öffnung aller Märkte schon zum Ende vergangenen Jahres beschlossen. Laut Telekom gibt es aber unterschiedliche Entwicklungsstände.

Nach Angaben der Regulierungsbehörde ist der Wettbewerb im Ortsnetz der "eigentliche Flaschenhals" der Telekommunikation. Im Vorjahr entfiel erst ein Marktanteil von 1,5 Prozent der 50 Millionen Telefonkanäle auf die Wettbewerber der Telekom. Die Mitbewerber beschäftigten laut Angaben im Vorjahr rund 60 000 Menschen und damit rund 15 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Bis Ende 2000 hatten nach Behördenangaben 95 Unternehmen mit der Telekom Verträge über Leitungen für die letzte Meile geschlossen. Die Konkurrenten der Telekom kommen im Festnetz inzwischen auf einen Marktanteil von 22 Prozent.

Nach Beschwerden der privaten Anbieter hatte die Regulierungsbehörde zuletzt festgelegt, dass die Telekom den monatlichen Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung um eine Mark senken muss. Seit 1. April darf die Telekom nur noch 24,40 Mark monatlich von ihren Konkurrenten für die letzte Meile verlangen.