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SMS-Protest: Reaktion des Kartellamtes

Das Bundeskartellamt schließt sich der Meinung der RegTP an
Von Edward Müller

Zum Protest gegen hohe Preise für den Versand von Kurzmitteilungen (SMS) hat nun auch das Bundeskartellamt Stellung bezogen.

Das Kartellamt sieht danach zur Zeit keinen Grund, ein kartellrechtliches Missbrauchsverfahren zu eröffnen, da die Marktsituation im deutschen Mobilfunk wettbewerblich geprägt sei.

Zur Erklärung: Der SMS-Versand wird vom Kartellamt als Zusatzdienstleistung im Mobilfunk angesehen. De facto gibt es also keinen eigenen Markt für den Mitteilungsversand, auch wenn von den Dienstanbietern eine eigenständige Tarifstruktur dafür vorgesehen ist. Demnach betrachtet das Amt den Mobilfunkmarkt als Ganzes, auf dem aber kein Anbieter im Moment eine beherrschende Position einnehme. Außerdem stünden die Anbieter im Wettbewerb (Gerätesubvention, unterschiedliche Tarifoptionen und ähnliches) miteinander.

Bereits im Februar hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) abgelehnt, gegen die Anbieter auf dem Mobilfunkmarkt vorzugehen.

Den Wortlaut der Stellungnahmen können Sie unter http://www.smsprotest.de nachlesen. Auf der angegeben Seite finden Sie auch weitere Informationen zur Initiative.