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SMS-Protest: Reaktion der RegTP

Die Regulierungsbehörde nimmt (nicht) Stellung zu den hohen SMS-Preisen
Von Edward Müller

Der Protest gegen die hohen Preise für den Versand von Kurzmitteilungen in den Mobilfunknetzen erreichte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Im Januar ging bei der Behörde ein Schreiben mit der Bitte ein, ein Verfahren zur nachträglichen Regulierung von Entgelten (gemäß § 30 Abs. 2 TKG) gegen die deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber einzuleiten. Das Bundeskartellamt wurde gebeten festzustellen, ob die deutschen Mobilnetzbetreiber ihre 'marktbeherrschende' Stellung missbrauchten (gemäß § 19, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

Die RegTP hat sich inzwischen zu dem Antrag geäußert: Zur Zeit bestehe keine Handhabe gegen die Preispolitik der Betreiber vorzugehen (das Schreiben wird auf der Internetseite demnächst veröffentlicht). Das Bundeskartellamt hat nicht auf die Anfrage reagiert. (Quelle: info@smsprotest.de)