einstweilig verfügt?!

Telekom geht gegen Verband der Wettbewerber (VATM) vor

VATM hatte Kunden vor bestimmten Wettbewerbsmethoden gewarnt
Von Marie-Anne Winter

Die Redaktion von teltarif.de steckt im Teldafax-Recherche-Stress, trotzdem gibt es auch noch Weiteres zu berichten. Heute soll vor dem Landgericht Köln in einer mündlichen Verhandlung geklärt werden, ob der VATM mit seiner Warnung vor den angeblich wettbewerbswidrigen Kampagnen der Telekom im Recht ist, oder sich nicht eventuell doch ein bisschen zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Wir geben im Folgenden den Inhalt der Presseerklärung des VATM wieder:

Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versucht die Deutsche Telekom den Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) massiv unter Druck zu setzen. Dieser hatte auf eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn hingewiesen, das der Deutsche Telekom AG untersagt hatte, Kunden von Wettbewerbsunternehmen ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurück zu schalten.

Als erstes, fordert die Telekom, hätte der Verband Journalisten und Leserschaft darauf hinweisen müssen, dass es sich bei einer einstweiligen Verfügung um eine vorläufige Regelung handele, gegen die die Deutsche Telekom AG noch Rechtsmittel hätte einlegen können. Vielleicht wären derartige Rechtsausführungen über die weiteren juristischen Möglichkeiten der Deutschen Telekom AG, sich gegen eine ihr missliebige Entscheidung eines deutschen Gerichtes zur Wehr zu setzen, in einer Pressemitteilung für fachlich interessierte Leser interessant gewesen. Der VATM hält es aber nicht für seine Aufgabe, die Deutsche Telekom AG auf mögliche Rechtsmittel hinzuweisen.

Mit einem Ordnungsgeld in Höhe von einer halben Million Mark will die Telekom dem Verband untersagen lassen, zu behaupten, mehrere türkische Mitbürger hätten eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarif "Aktiv plus" beworben worden zu sein. Daraufhin wären sie trotz Vertrages mit anderen privaten Telefonanbietern ohne jede schriftliche Einwilligung wieder auf die Telekom umgeschaltet worden - teltarif.de berichtete. Endlich hätten die schon länger beobachteten wettbewerbswidrigen Abwerbekampagnen der Telekom nachgewiesen werden können. Die Vermutung liege nahe, dass unter systematischer Umgehung des Datenschutzes, Kunden gezielt zurückgeworben würden, die zuvor bei der Telekom eine Umschaltung auf ein Wettbewerbsunternehmen veranlasst hätten.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln könnte sich erweisen, dass die Warnungen des VATM vor den Wettbewerbsmethoden der Telekom nicht nur gerechtfertigt sind, sondern sogar noch untertrieben waren.

Schon fast einen Monat, nachdem der Verband die Kunden mit seiner Pressemitteilung vom 5. März 2001 gewarnt hatte, stellte die Deutsche Telekom AG die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit fest und wandte sich am 29. März 2001 an das Landgericht Köln. Erst am Dienstag, dem 3. April, wurde dem Verband die Ladung zugestellt. Termin wegen der enormen Eilbedürftigkeit: 5. April, also heute. So schnell kann es gehen, wenn etwas wirklich eilbedürftig ist.

Sobald weiter Informationen über den Fortgang der Verhandlungen zu erhalten sind, werden wir darüber berichten.