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Telekom wirbt türkische Preselection-Nutzer ab

Einstweilige Verfügung gegen unzulässige Methoden
Von Ramona Jahn

Mit einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Bonn der Deutschen Telekom verboten, Kunden anderer Preselection-Anbieter ohne jede schriftliche Einwilligung auf das Telekomnetz zurück zu schalten. Mehrere türkische Mitbürger hatten, laut einer Pressemitteilung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), eidesstattlich versichert, per Telefon zur Nutzung des Telekom-Tarifs Aktiv plus überredet worden zu sein. Daraufhin wurden sie trotz Vertrages mit anderen Telefonanbietern unter Hinweis auf das "Kleingedruckte" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch wieder auf die Telekom umgeschaltet.

Der Trick der Telekom: Aktiv plus verbietet in den AGB die Nutzung von Preselection-Angeboten der Wettbewerber, die gerade bei Fern- und Auslandsgesprächen meist günstiger sind.

Endlich konnten die schon länger beobachteten wettbewerbswidrigen Abwerbekampagnen der Telekom nachgewiesen werden. "Die Vermutung liegt nahe, dass unter systematischer Umgehung des Datenschutzes, Kunden gezielt zurückgeworben werden, die zuvor bei der Telekom eine Umschaltung auf ein Wettbewerbsunternehmen veranlasst hatten.", befürchtet Jürgen Grützner, Geschäftsführer VATM.