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Großhandelsflatrate kommt doch noch nicht

Nach Aus der T-Online-Flatrate besteht kein Grund zur Eile
Von dpa / Ramona Jahn

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerben vorerst keinen Pauschaltarif für den Internetzugang anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Die in dem Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zu Gunsten der Telekom aus, teilte das Gericht heute mit. Ende vergangenen Jahres hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Telekom angewiesen, den Konkurrenten eine zeitunabhängige Pauschale für den Internetzugang anzubieten. Mit der Entscheidung von T-Online, ihre Flatrate vom Markt zu nehmen, bestehe kein Bedürfnis für eine sofortige Vollziehung der Anordnung.