Unkonkret

Flatrate: Regulierungsbehörde überlässt Entscheidung der Telekom

Zahnlose Papiertiger in Bonn lassen dem Ex-Monopolisten freie Hand zur Gestaltung der Konditionen
Von Christopher Paun

Klaus Dieter Scheurle, der Präsident der Regulierungsbehörde, hat jetzt die sogenannte Flatrate-Entscheidung offiziell bekannt gegeben und so offenbart, dass die Bonner den ehemaligen Staatsbetrieb nur mit Samthandschuhen anfassen wollen. Denn die Regulierer haben der Deutschen Telekom lediglich vorgeschrieben, dass bis zum 1. Februar den Telekom-Konkurrenten eine Großhandels-Flatrate angeboten werden muss. Wie diese aussehen soll, wird allerdings der Telekom überlassen.

Sogar ein kapazitätsorientiertes Gebührenmodell wird nicht ausgeschlossen, bei dem man eigentlich nicht mehr von einer Flatrate sprechen kann. Die Telekom-Mitbewerber, die ihren Kunden eine Flatrate anbieten, müssten sich dann zwar nicht mehr sorgen, wie lange ihre Kunden im Internet sind, dafür aber wieviel ihre Kunden im Netz herunterladen. Ein Flatrate-Angebot würde dann also weiterhin ein Risiko behaftetes Spiel mit unbekannten Größen sein. So wären die Endkunden, die bei der Telekom eine Flatrate zu 79 Mark nutzen, gegenüber den "Großhändlern" besser gestellt, die zu schlechteren Konditionen einkaufen müssen.

Eine konkretere Entscheidung hat die Regulierungsbehörde hingegen bei den minutenabhängigen Verbindungspreise für Online-Dienste gefällt. Diese sogenannten AfOD-Gebühren sind das Internet-Pendant zu den Interconnect-Gebühren aus dem Telefonverkehr. Sie wurden bisher benutzt, um die Telekom-Tochter T-Online gegenüber den Konkurrenten zu bevorzugen. Das neue AfOD-Entgelt beträgt ab dem 15. Dezember für alle Internet Provider rund um die Uhr 1,53 Pfennig die Minute netto, wenn der Anbieter einen Zusammenschaltungs-Punkt im selben City-Bereich hat, in dem sein Kunde sitzt. Da bisher zwei getrennte Preise für Haupt- und Nebenzeit galten, bedeutet dies eine Verteuerung in der Nebenzeit und eine Preissenkung zur Hauptzeit.