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Elektronische Signaturen kommen im Herbst

Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt
Von AFP / Ramona Jahn

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zu elektronischen Signaturen zugestimmt. Es legt Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen fest und soll deren Sicherheit erhöhen. Das Gesetz ist die Voraussetzung dafür, dass die elektronische Signatur künftig die handschriftliche Unterschrift ersetzen kann und den gleichen Rechtsstatus bekommt.

Im Herbst wollen die führenden Privatbanken in Deutschland millionenfach ec-Karten mit elektronischen Signaturen an die Bankkunden ausgeben und dem bislang weitgehend unbekannten Verschlüsselungsverfahren damit zum Durchbruch verhelfen. Experten sind überzeugt, dass Absender von Botschaften mit mathematisch erzeugten Signaturen künftig sicherer, als über die eigene Handschrift identifiziert werden können.

Die elektronischen Unterschriften kommen aus einer Chipkarte, die über ein Lesegerät mit dem Computer verbunden wird. Ein Teil der Verschlüsselung ist öffentlich zugänglich, damit die Empfänger die Echtheit prüfen können. Der andere Teil des Schlüssels bleibt Privatgeheimnis des Nutzers. Vergeben und überwacht werden die elektronischen Schlüssel von Zertifizierungsstellen.