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Preselection: Ungleicher Wettbewerb?

Telekom-Gebühr bei Anbieter-Wechsel in der Kritik
Von Edward Müller / Matthias Maetsch

Die Telego GmbH hat die angebliche Ungleichbehandlung durch die Deutsche Telekom beim Wechsel von Kunden zu Preselection-Anbietern bei der RegTP angemahnt. Die Telekom erhebt eine Gebühr von 10 Mark für den Wechsel zur Konkurrenz. Die Gebühr wird in der Regel vom neuen Anbieter übernommen bzw. dem Kunden erstattet. Umgekehrt muss bei einer Rückkehr zur Telekom keine Wechselgebühr gezahlt werden. Die Telego sieht darin eine Diskriminierung, die gegen Regeln des Telekommunikationsgesetzes und entsprechende EU-Richtlinien verstoße. Telego möchte auch andere Marktteilnehmer und Verbraucherverbände ermuntern, Wettbewerbsverzerrungen zu beobachten, damit ein chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb stattfindet.

Seit der Deregulierung des Telefonmarktes in Deutschland kann der Kunde sich seinen Anbieter frei auswählen. Per Call-by-Call und Preselection kann man mit einem Telefonanschluss der Telekom, aber zu Preisen der Konkurrenz telefonieren. Bei Preselection werden automatisch alle Telefonate, deren Rufnummer mit einer Null beginnt, über das Netz des Preselection-Anbieters geleitet. Diese Umleitung wird von der Telekom kostenlos durchgeführt, jedoch wird für die Einrichtung einmalig 10 Mark verlangt.

Kommentar: Worin Telego in dieser Praxis eine Ungleichbehandlung sieht, ist nicht erkennbar. Wechselt ein Kunde zurück zur Telekom, macht es wohl kaum einen Sinn, wenn die Telekom sich selbst 10 Mark bezahlt. Der verlassene Preselection-Anbieter jedenfalls führt keine Dienstleistung aus, welche honoriert werden müßte, denn das Routing (Weiterleitung) wird ausschließlich bei der Telekom mit deren eigener Technik durchgeführt.