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Zu den Preselection Gebühren


19.01.2001 12:47 - Gestartet von Nicolas Adolph - telego!
Zur Info der anderen Forums-Teilnehmer:

Hallo Herr Müller:

Herzlichen Dank für Ihren Artikel - Ihren Kommentar möchte ich jedoch nicht unwidersprochen lassen:


Die Einstellung der Preselection ist eine Leistung des Anschlussanbieters (TNB), die er nach § 43,6 und § 1 TKG diskriminierungsfrei zu erbringen hat. (Diese § wurden damals in Anlehnung an die sehr erfolgreiche US-amerikanische Liberalisierung im Ferngesprächsmarkt eingeführt).

Diskriminierungsfrei heißt auch: bei gleicher Leistung zu gleichen Preisen.

Nun ist technisch die Einstellung der DTAG als VNB (01033) in den Orts-Vermittlungen und in der DTAG-Kundenbetreuung genau das gleiche wie die Einstellung eines anderen VNB (z.B. 01028) - damit sind auch gleiche Gebühren gerechtfertigt.

Falls die DTAG als VNB generell eine Gutschrift hierfür geben möchte, muss sie dieses bei der RegTP beantragen: als marktbeherrschender Anbieter darf sie nach wie vor keine Preise "nach Gutdünken" festsetzen.

Zur allgemeinen Information:
Die DTAG will im aktuellen Antrag die Preselection-Gebühr von DM 10,- auf DM 20,- wieder hochsetzen. Diesem Ansinnen widersetzen wir uns eindringlich, u.a. aufgrund der best practice in Vergleichsmärkten (in den USA liegen die Gebühren seit vielen Jahren bei maximal $ 5,-) - im Zuge unserer Stellungnahme weisen wir jedoch gleichzeitig auf die oben genannte Diskriminierung hin.


Für ein telefonisches Gespräch zur weiteren Klärung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Gleichzeitig lege ich Ihnen den kompletten Text unserer Stellungnahme bei.

Mit freundlichem Gruß,
telego! GmbH

Nicolas Adolph