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Smartbook AG erleidet Rückschlag im Namensstreit

Von Steffen Herget

Smartbook AG Streit Namensrecht OHIM EU Auf dem Messestand von Qualcomm auf der Computex waren, wie bereits etwa auf der CES in Las Vegas im Januar und auf dem Mobile World Congress in Barcelona neue Modelle der Kategorie "Smartbook", und zwar auch unter diesem Namen. Da die in Deutschland ansässige Smartbook AG aus Köln in einigen Ländern die Rechte an diesem Begriff für sich beansprucht, ist das nicht ganz unproblematisch. Jetzt hat das kleine Unternehmen aus der Metropole im Rheinland offenbar einige Rückschläge einstecken müssen.

Ablehnung gegen Namensschutz in einigen Ländern

Smartbook AG Streit Namensrecht OHIM EU Wie die Digitimes berichtet, haben Prüfstellen in Spanien, Österreich, Australien, Dänemark und Singapur den Anspruch der Smartbook AG auf den Namen mit der Begründung abgelehnt, es handele sich hierbei um einen beschreibenden Begriff, also eine Namensschöpfung aus Smartphone und Netbook. Pikanterweise ist genau das die offizielle Begründung von Qualcomm dafür gewesen, den Begriff weiterhin zu verwenden. Auch das OHIM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante, dass für den gesamten EU-Raum zuständig ist, hat laut der Digitimes den Antrag auf Schutz des Namens in der Europäischen Union abgelehnt. Das dürfte ein harter Schlag für das Klein-Unternehmen aus Köln darstellen. Wenn sich die Entscheidung auch auf Deutschland als Sitz des Unternehmens ausdehnt, dürfte der Streit für die Smartbook AG wohl verloren sein. Bereits jetzt ist eine seltsame Situation entstanden, wenn die selben Geräte im Ausland so und im Inland anders genannt werden, wie ein Kommentar zum Thema "Smartbook" aufzeigt. Gegen Qualcomm und gegen Lenovo hatte die Smartbook AG bereits einstweilige Verfügungen erwirkt. Zu den Produkten der Firma gehört ein Netbook mit Namen Smartbook ZENiD GC, das wir bei mobicroco im Test begutachten konnten.

<via Digitimes / Netbooknews [Link entfernt] >