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Qualcomm wehrt sich gegen Smartbook AG

Von Steffen Herget

Qualcomm Logo Smartbook AG Rechtstreit Bezeichnung Name Lange schon schwelt der Streit um die in Deutschland der Smartbook AG gehörenden Rechte an dem Namen Smartbook. Vor allem Qualcomm, die den Begriff zwar nicht geschützt, wohl aber geprägt haben, sieht sich durch die aggresiv losgetretene Welle an Klagen und einstweiligen Verfügungen behindert. Dabei ist Qualcomm schon von Anfang der Geschichte der Meinung, der Begriff Smartbook sei ein generischer Ausdruck für ein Zwischending zwischen Smartphone und Netbook. Diese Einschätzung teilen auch verschiedene Gerichte, etwa auf Ebene der EU. Obwohl es nicht wirklich viel Neues in der Angelegenheit zu vermelden gibt, hat Qualcomm jetzt eine Erklärung abgegeben, die auch mobicroco in englischer Sprache vorliegt. Beim Übersetzen ist uns allerdings Roland von den Netbooknews [Link entfernt] zuvorgekommen, weshalb wir jetzt hier direkt seine gute Übersetzung mitnehmen - Roland, Danke dafür. Über das folgende Statement hinaus gibt Qualcomm, auch auf Nachfrage von mobicroco, derzeit keine weiteren Meldungen zu dem Thema ab. Mehr Informationen über die aktuelle Situation, auch im Hinblick auf die internationalen Hersteller, und die allgemeine Situation gibt es in unserem Kommentar zu dem Thema.

Der deutsche Laptop-Hersteller Smartbook AG versucht mit einer agressiven Kampagne, die weitere Verwendung des Begriffs "Smartbooks" durch Journalisten, Hersteller und Verbraucher zu verhindern. Qualcomm beansprucht die Rechte an dem Begriff "Smartbook" nicht und hat dies auch nie getan, weil es sich unserer Einschätzung nach um einen beschreibenden, generellen Begriff handelt. Das Wort wird von einer Vielzahl von Firmen, Verbrauchern und Kommentatoren aus der Industrie verwendet, um eine Klasse von Geräten zu beschreiben, die Eigenschaften von Smartphones und Netbooks kombinieren, was durch verschiedene Technologieunternehmen ermöglicht wird, was Qualcomm zwar einschließt, aber sich nicht auf Qualcomm beschränkt.

Qualcomm Logo Smartbook AG Rechtstreit Bezeichnung Name Die Smartbook AG hat in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm erwirkt. Wir halten die entsprechenden Auflagen ein, die Qualcomm die Verwendung des Wortes "Smartbook" auf allen deutschen Websites verbietet, wenn nicht in einem Disclaimer darauf hingewiesen wird, dass die Rechte an der Marke in Deutschland der Smartbook AG gehören. Wir zweifeln die einstweilige Verfügung an und haben Schritte eingeleitet, um die Marke löschen zu lassen, weil wir weiterhin davon ausgehen, dass es sich um einen beschreibenden, allgemeingültigen Begriff handelt, der ursprünglich gar nicht als Marke hätte zugelassen werden dürfen. Die einstweilige Verfügung richtet sich ausschließlich gegen Qualcomm; nach unserem Wissen gibt es keine weiteren Verfügungen.

Das deutsche Gericht hat seine einstweilige Verfügung weder auf andere Parteien ausgeweitet, noch geht sie über Deutschland hinaus, oder verhindert die Berichterstattung durch Nachrichtenorganisationen. Darüber hinaus untersagt die Verfügung tatsächlich nicht die Verwendung des Begriffs; er darf in Verbindung mit dem dazugehörigen Disclaimer weiter verwendet werden. [Qualcomm hat vor kurzem in Deutschland eine einstweilige Verbotsverfügung gegen die Smartbook AG erwirkt, die der Smartbook AG die verzerrte Wiedergabe der Bedingungen aus der Verfügung gegen Qualcomm untersagt, was sowohl für die Website der Smartbook AG, als auch für Briefe an die Medien gilt.] Die Smartbook AG hat ihre Website so überarbeitet, dass die verzerrende Wiedergabe der Reichweite der Verbotsverfügung gegen Qualcomm korrigiert wird.

Seit dem Vorgehen der Smartbook AG gegen Qualcomm, hat die Firma versucht, auch in anderen Ländern die Rechte an der Marke "Smartbook" zu erlangen. Die Europäische Union und andere Länder haben diese Versuche jedoch abgewehrt, weil es sich ihrer Meinung nach bei "Smartbook" um einen generischen Begriff handelt. Die Smartbook AG hat außerdem öffentlich erklärt, dass man die Rechte an der deutschen Marke verkaufen würde. Wir nehmen daher an, dass die Kampagne zur Ausweitung der Markenanmeldungen und die Versuche, Journalisten und andere von der Verwendung des Begriffs abzuhalten, vor allem Versuche sind, den Verkaufswert der Marke zu steigern.