Streit

Smartbook AG: Rückschläge im Streit um die Marke

Prüfämter verschiedener Länder entscheiden gegen Kölner Unternehmen
Von Steffen Herget

Es gibt Neuigkeiten im Rechtsstreit um die Marke "Smartbook". Das Kölner Unternehmen Smartbook AG, das die Rechte für den Begriff hierzulande und einer ganzen Reihe weiterer Staaten für sich beansprucht, hat laut dem taiwanesischen Wirtschaftsmagazin Digitimes empfindliche Rückschläge hinnehmen müssten. Wie das Blatt berichtet, haben die Markenämter in Spanien, Österreich, Australien, Dänemark und Singapur den Anspruch der Smartbook AG zurückgewiesen.

Rückschlag für Smartbook AG Rückschlag für Smartbook AG
Screenshot: mobicroco.de
Die Begründung dürfte vor allem dem Konkurrent Qualcomm gefallen, der ebenso wie der Hersteller Lenovo bereits Addressat einstweiliger Verfügungen der Smartbook AG war. Das Blatt zitiert das Urteil der Prüfämter, der sich auch das OHIM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) im spanischen Alicante anschloss. Demnach handelt es sich beim Namen "Smartbook" um einen beschreibenden Begriff, der sich aus Smartphone und Netbook zusammensetzt und daher nicht geschützt werden kann. Das entspricht genau der Begründung, mit der Chip-Hersteller Qualcomm seine Benennung rechtfertigt. Vor allem das Urteil des OHIM, das EU-weit Gültigkeit besitzt, dürfte einen schweren Rückschlag für die Smartbook AG darstellen.

Smartbook AG erzeugte großen Wirbel

Der Streit um die Marke erregte in der Vergangenheit bereits einiges an Aufsehen. Nach dem ersten Aufflammen im vergangen Sommer wurden neben Herstellern auch die Medien in großer Zahl von der Smartbook AG aufgefordert, die Nutzung des Begriffes in einem anderen Zusammenhang als mit den Produkten der Smartbook AG einzustellen. Außerhalb der Länder, in denen der Anspruch der Smartbook AG gilt, nannten alle Beteiligten die Geräte trotzdem weiter fleißig beim Namen, so etwa auch auf der CES in Las Vegas im Januar.

Zu den Produkten der Smartbook AG gehört ein Netbook mit dem Namen Smartbook ZENiD GC, das im Test allerdings nicht überzeugen konnte.