Sonderrufnummern

Bundesnetzagentur: Rufnummern 116 006 und 116 117 zugeteilt

Weißer Ring e. V. und Kassenärztliche Bundesvereinigung kommen zum Zuge
Von Marie-Anne Winter

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zwei neue Sonderrufnummern zugeteilt: Der Verein "Weißer Ring e. V." bekommt die Rufnummer 116 006, die Kassenärztliche Bundesvereinigung die 116 117. Der Weiße Ring hilft Opfern von Verbrechen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betreibt einen ärztlichen Bereitschaftsdienst für Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen. Beide Rufnummern werden demnächst jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei erreichbar sein. Den Zuteilungen waren öffentliche Ausschreibungsverfahren vorausgegangen.

Unter der 116 006 wird Opfern von Verbrechen Unterstützung angeboten. Die Betroffenen bekommen hier die Möglichkeit, sich unter anderem über ihre Rechte und über den einzuschlagenden Rechtsweg zu informieren. Zudem wird die nächstgelegene Polizeidienststelle benannt. Auch Fragen zum Schadensersatz und zu Versicherungsthemen werden unter der genannten Rufnummer beantwortet.

Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen

Der unter der 116 117 angebotene Dienst soll Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Rufnummer 116 111 an den "Nummer gegen Kummer e. V." für eine Jugend-Hotline und die 116 123 an die "Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e. V." für eine Lebensberatungs-Hotline zugewiesen. Die 116 116 wurde dem "Sperr e. V." für eine Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen, insbesondere von Kreditkarten, zugeteilt. Für die 116 000, die als Rufnummer für eine Hotline für vermisste Kinder genutzt werden soll, hat die Bundesnetzagentur bislang keinen Betreiber gefunden.

Die Bundesnetzagentur will mit den Zuteilungen Bemühungen unterstützen, dort, wo es sinnvoll ist, Telefondienste europaweit unter einheitlichen Rufnummern erreichbar zu machen. Für die Hotlines ist außerdem von besonderer Bedeutung, dass die Rufnummern kurz und einprägsam und damit gut merkfähig sind.

Die Zuteilungen der Bundesnetzagentur sind sofort wirksam, so dass umgehend die technische Realisierung veranlasst werden kann. Die Rufnummern müssen innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.