Impressumspflicht

Impressumspflicht für Internet-Seiten: Das müssen Sie beachten

Fast jede Website braucht ein Impressum - auf den Inhalt kommt es an
Von dpa / Marc Kessler

Festhalten lässt sich dem Experten zufolge aber immerhin: Es kommt nicht auf die Form einer Seite an, sondern auf den Inhalt. Schon wenn ein Blogger ein Werbebanner schaltet, gingen viele Gerichte davon aus, dass eine geschäftsmäßige Nutzung vorliegt. "Wenn ein Blog regelmäßig journalistische Inhalte veröffentlicht, gilt es ebenfalls nicht mehr als privat." Im Moment lasse sich keine genaue Abgrenzung treffen, in welchem Moment der Inhalt eines Blogs vom privaten "Katzencontent" zum Journalismus wird. Verbindliche Gerichtsurteile dazu standen nach Sieberts Worten bis zuletzt noch aus.

Die genauen Inhalte des Impressums regeln das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag, erklärt Markus Wiedemann. Bei einem nicht geschäftsmäßigen Dienst müssen Name und Anschrift genannt werden. Bei juristischen Personen wie einer GmbH seien zudem die Rechtsform und alle vertretungsberechtigten Personen der Gesellschaft erforderlich. Für geschäftsmäßige Webseiten müssen zudem eine Mail-Adresse, eine eventuell zuständige Aufsichtsbehörde, die Handels-, Vereins- oder sonstige Registernummer, das Registergericht und die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten ist darüber hinaus die redaktionell verantwortliche Person zu nennen.

Selbst Kleinigkeiten sind wichtig

Auf Kleinigkeiten kommt es durchaus an: "Es gab Fälle, in denen ein Anbieter erfolgreich abgemahnt wurde, weil er seinen Vornamen abgekürzt hat", sagt Wiedemann. Der Betreiber müsse seinen vollen Namen nennen. Nicht unumstritten sei, ob auch eine Telefonnummer Pflicht ist. Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Oktober 2008, die geforderte "unmittelbare Kontaktaufnahme" mit dem Webseitenbetreiber bedürfe nicht zwingend der Angabe einer Telefonnummer (Az.: C-298/07). Ein Kontaktformular, auf das der Nutzer binnen einer Stunde eine Antwort erhält, reiche aus. Trotzdem sei es ratsam, eine Telefonnummer anzugeben, so Wiedemann.

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, erläutert Astrid Auer-Reinsdorff. "Die Angaben sollten so angebracht sein, dass sie von keiner Unterseite des Internetangebots mehr als zwei Klicks entfernt sind." Bestenfalls steht das Impressum auf einer eigenen Seite und ist von jeder Seite verlinkt. Der Nutzer muss es ausdrucken und archivieren können.

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