Benutzer mattes007 schrieb:
In dem Artikel steht, dass man über eine Mail innerhalb einer Stunde erreichbar sein muss.
Wie soll dies gehen? Wie viele Privatseiten gibt es im Internet. Nicht jeder kann doch stündlich seine Mails checken.
Einige Dinge finde ich absolut übertrieben.
Da macht es doch gar keinen Spaß mehr eine Webseite überhaupt online zu stellen.
Das hat der EuGH so auch nicht entschieden. Er hat die Frage, ob eine Antwort innerhalb 60 Minuten ausreichend ist, bejaht. Er hat aber nicht entschieden, dass längere Reaktionszeiten nicht in Ordnung wären. Das hat Teltarif nur mal wieder ungeprüft abgeschrieben. Die Rede ist im Urteil lediglich davon, "dass der Nutzer angemessene Informationen innerhalb einer Frist erhält, die mit seinen Bedürfnissen oder berechtigten Erwartungen vereinbar ist". Da es bei einer nichtkommerziellen Webseite nichts abzumahnen gibt und das Wettbewerbsrecht nicht gilt, ist hier 1 Stunde keine angemessene Frist.
Selbst wenn der EuGH das entschieden hätte, wäre es für nichtkommerzielle Webseiten irrelevant, weil die Europäische Richtlinie, über die er nur entschieden hat, keine nichtkommerziellen Seiten erfasst. Die Ausweitung der Impressumspflicht auf Privatangebote hat sich der deutsche Gesetzgeber ersonnen, und über dessen Gesetze entscheidet der EuGH nicht.
Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, in dem in Deutschland eine Bußgeldbehörde jemals gegen Impressumsverstöße vorgegangen wäre. (Nein, ist bei nichtkommerziellen Seiten auch nicht abmahnbar.) Die sind in der Regel mit Wichtigerem beschäftigt, zB akribisch Parkknöllchen austeilen oder Laserdroms wegen angeblicher Menschenwürdewidrigkeit verbieten, wohingegen Strafverfahren wegen Untreue gegen Kohl, Ackermann oder Esser wiederum nicht so wichtig sind und eingestellt wurden.