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Mailkontakt innerhalb einer Stunde...


14.07.2009 12:15 - Gestartet von mattes007
In dem Artikel steht, dass man über eine Mail innerhalb einer Stunde erreichbar sein muss.

Wie soll dies gehen? Wie viele Privatseiten gibt es im Internet. Nicht jeder kann doch stündlich seine Mails checken. Einige Dinge finde ich absolut übertrieben.

Da macht es doch gar keinen Spaß mehr eine Webseite überhaupt online zu stellen.

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[1] Autoresponder...
Hightower antwortet auf mattes007
14.07.2009 12:54
Benutzer mattes007 schrieb:
In dem Artikel steht, dass man über eine Mail innerhalb einer Stunde erreichbar sein muss.

Wie soll dies gehen?

per Autoresponder: "Danke für Ihre Mail! Sie erhalten in den nächsten Montaten eine ausführliche Stellungnahme zu den in Ihrer Mail geäusserten Punkten."

Dann hat der Fragende sehr schnell eine Antwort. Ich glaube nicht, dass eine qualitative Antwort gemeint ist. Falls doch, könnten wir uns im Forum mal verabreden alle zu einer bestimmten Uhrzeit eine Mailanfrage an die im Impressem des zuständigen Gerichts zu stellen und dann zu klagen, falls die Antworten nichts rechtzeitig eintreffen.

Da macht es doch gar keinen Spaß mehr eine Webseite überhaupt online zu stellen.


Meine Domain ist privat ohne öffentliche Seiten (alles Subdomains und ggf. mit Passwort). Nur die Hauptseite existiert und dort steht: "Diese Internetseite dient ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken im Sinne des § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)"

Die robots.txt verhindert (hoffentlich) dass meine Seite in irgendwelche Suchmaschinen auftaucht.

Das ist meine Konsequenz der deutschen Internet Rechtssprechung.

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[2] spaghettimonster antwortet auf mattes007
14.07.2009 23:54
Benutzer mattes007 schrieb:
In dem Artikel steht, dass man über eine Mail innerhalb einer Stunde erreichbar sein muss.

Wie soll dies gehen? Wie viele Privatseiten gibt es im Internet. Nicht jeder kann doch stündlich seine Mails checken.
Einige Dinge finde ich absolut übertrieben.

Da macht es doch gar keinen Spaß mehr eine Webseite überhaupt online zu stellen.

Das hat der EuGH so auch nicht entschieden. Er hat die Frage, ob eine Antwort innerhalb 60 Minuten ausreichend ist, bejaht. Er hat aber nicht entschieden, dass längere Reaktionszeiten nicht in Ordnung wären. Das hat Teltarif nur mal wieder ungeprüft abgeschrieben. Die Rede ist im Urteil lediglich davon, "dass der Nutzer angemessene Informationen innerhalb einer Frist erhält, die mit seinen Bedürfnissen oder berechtigten Erwartungen vereinbar ist". Da es bei einer nichtkommerziellen Webseite nichts abzumahnen gibt und das Wettbewerbsrecht nicht gilt, ist hier 1 Stunde keine angemessene Frist.

Selbst wenn der EuGH das entschieden hätte, wäre es für nichtkommerzielle Webseiten irrelevant, weil die Europäische Richtlinie, über die er nur entschieden hat, keine nichtkommerziellen Seiten erfasst. Die Ausweitung der Impressumspflicht auf Privatangebote hat sich der deutsche Gesetzgeber ersonnen, und über dessen Gesetze entscheidet der EuGH nicht.

Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, in dem in Deutschland eine Bußgeldbehörde jemals gegen Impressumsverstöße vorgegangen wäre. (Nein, ist bei nichtkommerziellen Seiten auch nicht abmahnbar.) Die sind in der Regel mit Wichtigerem beschäftigt, zB akribisch Parkknöllchen austeilen oder Laserdroms wegen angeblicher Menschenwürdewidrigkeit verbieten, wohingegen Strafverfahren wegen Untreue gegen Kohl, Ackermann oder Esser wiederum nicht so wichtig sind und eingestellt wurden.