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Erhöhung der Grundgebühren


15.05.2003 16:05 - Gestartet von Dotty234
Übersetzt heißt das etwa: "Ich werde jeder vorgeschlagenen Grundgebührenerhöhung der Telekom nach kurzer Scham.., ähh Prüfungsfrist, sofort zustimmen."
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[1] fruli antwortet auf Dotty234
15.05.2003 17:14
Benutzer Dotty234 schrieb:
Übersetzt heißt das etwa: 'Ich werde jeder vorgeschlagenen Grundgebührenerhöhung der Telekom nach kurzer Scham.., ähh Prüfungsfrist, sofort zustimmen.'

Das war IMHO doch ohnehin schon seit 1998 ziemlich klar abzusehen.

Seit 1998 bestand doch das Dilemma darin, dass die analoge T-Net-Standard-Grundgebühr laut DTAG-Berechnungen - und von der RegTP akzeptiert - nicht kostendeckend war.

Das wird weder von den alternativen Teilnehmernetzbetreibern, noch von den neu hinzugekommenen Ortsnetz-Carrier-Selection-Anbietern noch von der EU so akzeptiert, weil Quersubventionierung bei Monopolisten nun mal nicht hinzunehmen ist, wenn Bereiche betroffen sind, in denen Wettbewerb erwünscht ist.

Solange die deutsche Regulierung den Ortsnetzbereich noch als ganzes -sowohl Grundgebuehr als auch Ortsgespräche- als Wettbewerbseinheit angesehen hat, konnte man mit der Subventionierung der T-Net-Standard-Grundgebuehr durch teure TNB-Monopol-Ortsgespräche als Rechtfertigung argumentieren.

Nachdem aber die BRD -wie die gesamte uebrige EU- nun aber dazu gezwungen war, diesen Ortsnetz-Markt in TNB-Markt und Carrier-Selection-Markt aufzusplitten, wogegen sie sich 4 Jahre lang gestreubt hatte, fällt diese Argumentation weg.

Ohnehin hatte diese spezifisch deutsche Argumentation die EU nicht überzeugt, wie die aktuelle EU-Geldbuße wegen der höheren TAL-Mietgebühr im Vgl. zur analogen T-Net-Standard-Grundgebühr gegen die DTAG verdeutlicht.

Die EU und die Ortsnetz-Carrier-Selection-Anbieter wuerden/werden die Wettbewerbsverzerrung durch die 0,4 Cent/min-Aufschlag auf den Zuführungs-IC bei Ortsnetz-internen Gesprächen schlicht nicht mehr lange hinnehmen.

Laut RegTP-Angaben entsteht der DTAG durch die T-Net-Standard-Grundgebühr ein Defizit von 1,4 Euro/Monat je T-Net-Standard-Anschluß ohne jegliche Zeitticker-Gesprächsgebühren.

Genau um diesen Betrag wird die DTAG die Grundgebühr wohl erhöhen dürfen -falls die RegTP nicht durch andere Unterlagen in nächster Zeit zu einer anderer Einschätzung der DTAG-Kosten für die monatliche Bereitstellung des DTAG-Standard-Anschlusses kommen sollte.


So long.
fruli
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[1.1] Bodenseemann antwortet auf fruli
15.05.2003 18:15
Benutzer fruli schrieb:

Seit 1998 bestand doch das Dilemma darin, dass die analoge T-Net-Standard-Grundgebühr laut DTAG-Berechnungen - und von der RegTP akzeptiert - nicht kostendeckend war.

Werden dabei nur die variablen Kosten je Telefonanschluß (Rechnung, ...) oder auch die fixen (Kabel, ...) betrachtet? Dann muß nämlich auch in Betracht gezogen werden, daß jede ungenutzte Dose noch viel weniger "kostendeckend" ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die variablen Kosten über 10 Euro liegen. Das bedeutet, daß auch durch einen T-Net Standard-Anschluß ein positiver Deckungsbeitrag entsteht und somit nicht wirklich eine Quersubventionierung stattfindet. Dies wäre nur bei einem Preis unter den variablen Kosten so.


Das wird weder von den alternativen Teilnehmernetzbetreibern, noch von den neu hinzugekommenen Ortsnetz-Carrier-Selection-Anbietern noch von der EU so akzeptiert, weil Quersubventionierung bei Monopolisten nun mal nicht hinzunehmen ist, wenn Bereiche betroffen sind, in denen Wettbewerb erwünscht ist.

Das die Konkurrenten sich keine kundenfreundlichen (nächmlich nach Nutzungsintensität differenzierte) Gebühren bei der Telekom wünschen ist klar. Das liegt nicht an Quersubventionierung oder Monopolstellung.



Solange die deutsche Regulierung den Ortsnetzbereich noch als ganzes -sowohl Grundgebuehr als auch Ortsgespräche- als Wettbewerbseinheit angesehen hat, konnte man mit der Subventionierung der T-Net-Standard-Grundgebuehr durch teure TNB-Monopol-Ortsgespräche als Rechtfertigung argumentieren. Nachdem aber die BRD -wie die gesamte uebrige EU- nun aber dazu gezwungen war, diesen Ortsnetz-Markt in TNB-Markt und Carrier-Selection-Markt aufzusplitten, wogegen sie sich 4 Jahre lang gestreubt hatte, fällt diese Argumentation weg.

Ohnehin hatte diese spezifisch deutsche Argumentation die EU nicht überzeugt, wie die aktuelle EU-Geldbuße wegen der höheren TAL-Mietgebühr im Vgl. zur analogen T-Net-Standard-Grundgebühr gegen die DTAG verdeutlicht.

Die Aufteilung eines Nutzungsentgeltes in eine fixe und eine nutzungsunabhängige Komponente ist mit nichten als Subventionierung zu sehen. Dies ist vielmehr eine möglichkeit zur Preisdifferenzierung, wie sie auch von den Mobilfunkanbietern verwendet wird.
Der Vergleich der Grundgebühr des T-Net Anschlusses mit dem Preis der TAL-Leitung ist nicht so einfach möglich, da bei ersterem (auch wenn CBC genutzt wird) zusätzlich Nutzungsentgelte anfallen. Es wird wohl kaum Leute geben, die Ihr Telefon gar nicht nutzen.


Die EU und die Ortsnetz-Carrier-Selection-Anbieter wuerden/werden die Wettbewerbsverzerrung durch die 0,4 Cent/min-Aufschlag auf den Zuführungs-IC bei Ortsnetz-internen Gesprächen schlicht nicht mehr lange hinnehmen.

Das glaube ich auch, da dadurch die Telekom zur Nachtzeit einen Dumpingpreis (unter den niedrigst möglichen variablen Kosten der Konkurrenten) anbietet. Auch ist es nicht verständlich, warum die 0,4 cent bei Ortsgesprächen nicht aber bei Ferngesprächen anfallen. Eine im Betrag niedrigere Anhebung der normalen IC-Gebühren für beides wäre in der Sache logischer jedoch ebenfalls fragwürdig gewesen.

Laut RegTP-Angaben entsteht der DTAG durch die T-Net-Standard-Grundgebühr ein Defizit von 1,4 Euro/Monat je T-Net-Standard-Anschluß ohne jegliche Zeitticker-Gesprächsgebühren.

Das ist eben der Punkt: Ohne jegliche Zeitticker-Gesprächsgebühren. Die darf man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.

Genau um diesen Betrag wird die DTAG die Grundgebühr wohl erhöhen dürfen -falls die RegTP nicht durch andere Unterlagen in nächster Zeit zu einer anderer Einschätzung der DTAG-Kosten für die monatliche Bereitstellung des DTAG-Standard-Anschlusses kommen sollte.

Und das halte ich für einen Fehler.
Die Telekom und die RegTP werden von der EU dazu gedrängt diesen Schritt zu unternehmen um die TAL nicht unter den eigenen Kosten verscherbeln zu müssen.

Die Wirkung könnte aber für alle Kunden unter dem Strich negativ sein. Denn ein höherer Grundpreis wird wieder mehr Leute davon abhalten die bereits vorhandene Leitung (liegt schließlich nahezu in jeder Wohneinheit) freizuschalten. Die Kosten der Leitungen müssen dann auf weniger Nutzer verteilt werden. Freuen wird sich dann O2, die dann wieder mehr Genion-Kunden bekommen. Gerade für die CBC-Anbieter ist aber auch das nicht gut. Denn da sind die IC-Gebühren wieder höher.

Hier sind wohl die meisten Heavy-user und können sich nicht vorstellen, daß es Leute gibt, die auf einen Telefonanschluß verzichten. Ich kenne aber einige Leute, die KEINEN haben. WEIL die Grundgebühr zu teuer ist. Genion oder sogar ein normaler Handytarif tut es denen auch. Nun ja, es sind hautptsächlich Studenten. Aber davon gibt es nicht wenig in Deutschland. Und je höher die Grundgebühr, desto mehr Leute verzichten ganz auf das Festnetz. Auch Nicht-Studenten.

Vieleicht wäre es ja mal nicht schlecht, wenn die EU-Kommisare eine Nachhilfestunde in Preisbildung (Prof. Skiera aus Frankfurt ist da recht gut) bekommen würden.

BM
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[1.1.1] fruli antwortet auf Bodenseemann
15.05.2003 20:00
Hi Bodenseemann,

die Aufteilung des Nutzungsentgeltes in eine fixe und eine variable Komponente ist im Grunde durchaus für TK-Dienstleistungen angebracht.

Im Bereich Incumbent-Ortsnetz-Finanzierung ist sie aber EU-weit nur unter bestimmten Regulierungs-Rahmenbedingungen möglich, weil die EU-Festnetz-Regulierung das Ortsnetz in zwei verschiedene Wettbewerbs-Bereiche auftrennt: zum einen den fixen Bereich der TAL bzw. der Bereitstellung des nackten Anschlusses und zum anderen in den Bereich der Vermittlung von Ortsgesprächen.

Wenn ein etablierter TNB nun munter zwischen der Bereitstellungsleistung und der Vermittlungsleistung quersubventionieren darf, so kann das den Wettbewerb sowohl im Bereitstellungs-Bereich (competitive local exchange carriers) als auch im Vermittlungs-Bereich (Ortsnetz-interne Carrier Selection) ersticken, sofern nicht entsprechend die Vorleistungs-Preise im Vermittlungs-Bereich (Zeitticker-IC-Gebuehren) entsprechend der Fixkosten-Deckung des Anschlusses variiert werden.

So könnte etwa der Zuführungs-IC je nach verwendetem Incumbent-Anschluß-Typ variiert werden:

bei AktivPlus/T-Net 100/ISDN & Co. könnte der Zuführungs-IC z.B. jeweils im Mittelwert um 0,2 Cent im Vgl. zu einem T-Net-Standard-Anschluß verbilligt werden.

Damit wäre ein Incumbent weiter in der Lage, Mischfinanzierung aus variablen und fixen Kosten durchzuführen, ohne dass dies den Wettbewerb groß beeinträchtigt.

Den bloßen undifferenzierten Aufschlag auf den Zufuehrungs-IC auf reine Ortsgespräche als Anschlußkostenbeitrag für alle Anschluesse halte ich für unglücklich, weil er zwangsweise zu dieser jetzt absehbaren Erhöhung der DTAG-T-Net-Standard-Anschluss-Grundgebuehr führt.

Die DTAG freut sich natuerlich darueber und lacht sich ins Fäustchen...


Genion halte ich übrigens auch als einzige ernstzunehmende nahezu flächendeckende Alternative zu einem DTAG-Festnetzanschluss, sofern man von häufigerer Internet-Nutzung absieht.

Genion ist mittlerweile wirklich in nahezu jedem Kuh-Kaff mit O2-Versorgung verfügbar, während die alternativen TNB mit TAL-Miete doch nur etwa 100 Städte abdecken und damit alles andere links liegen lassen.

Wenn RegTP-Kurth da von Wettbewerb im Ortsnetz dank TAL-Miet-Carrier redet, kann ich nur lachen, wenn 5100 Ortsnetze von 5200 Ortsnetzen diesem 'Wettbewerb' ausgeschlossen sind.

... und mit intelligenten Lösungen wie einer Siemens-Homestation/2phone am Fenster/auf dem Dachboden und daran angeschlossenem Festnetz-Telefon ist Genion selbst in Gebieten ohne ausreichenden O2-Inhouse-Empfang sehr gut als DTAG-Festnetz-Ersatz zu gebrauchen.

So long.
fruli