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Kopfschüttel


27.03.2003 13:13 - Gestartet von volkeru
Hi!

Ich verstehe nicht, wieso die Berlikomm nicht gegen die Telekom auf Rückzahlung der an die Telekom geleisteten Entgelte klagt und stattdessen nur rumjammert, daß sie nun den Schaden tragen muß.

Statt in eine (vermutlich aussichtslose und teure) Revision gegen die betroffene Kundin zu gehen, sollte Berlikomm lieber gegen die Telekom klagen!

Der Vertrag zwischen der Kundin und dem Diensteanbieter ist ja offenbar gar nicht zustande gekommen, wie das Kammergericht Berlin scheinbar festgestellt hat und was sich auch aus dem Urteil (Az. 11 O 433/02) des Landgerichts Kiel ergibt (siehe https://www.teltarif.de/arch/2003/kw12/...).

Wenn der Vertrag also gar nicht zustande gekommen ist, müssen auch keine Entgelte gezahlt werden. Weder von der Kundin, noch von der Berlikomm.

Etwa gezahlte Entgelte müssen von den betroffenen Parteien zurückerstattet werden. Also vom Diensteanbieter an die Telekom und von der Telekom an die Berlikomm. Einziges Problem könnte eine Insolvenz des Diensteanbieters sein. In dem Fall bliebe wohl die Telekom auf den Kosten sitzen. Aber dies ist nunmal das unternehmerische Risiko, welches jedes Unternehmen trägt, das Verträge mit Handelspartnern (in diesem Fall einem unseriösen Diensteanbieter) schließt.

Gruß, Volker Ulle