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Nichts unterschreiben! § 313 BGB


09.02.2024 04:59 - Gestartet von Wechseler
Wenn "Infocity" bis zu 110.000 Haushalte mangels TV-Vertrag abklemmt, dann verkauft Vodafone eben keine Anschlüsse mehr in Rostock.

Die neuen preiserhöhten Vodafone-Tarife sind mit nochmal 15 € Zuschlag preislich völlig uninteressant. Wer nimmt denn einen 50-Mbit-Anschluss für 65 € monatlich?

Also Vodafone wegen § 313 BGB kündigen und einen neuen Vertrag anderswo machen.