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Der Internetanbieter muss die Durchleitungsgebühren bezahlen!


08.02.2024 11:20 - Gestartet von Wechseler
Nicht der Mieter. Das ist doch völlig klar. Bucht er einen DSL-Anschluss bei Vodafone, zahlt er schließlich auch nicht nochmal extra an die Telekom, obwohl dieser die Leitung gehört.

Also nichts unterschreiben und den Kabelinternet-Anbieter mit dem Problem konfrontieren. Die müssen liefern, oder sie werden vertragsbrüchig. Wie ist nicht das Problem des Mieters.
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[1] trzuno antwortet auf Wechseler
08.02.2024 12:00
Benutzer Wechseler schrieb:
Nicht der Mieter. Das ist doch völlig klar. Bucht er einen DSL-Anschluss bei Vodafone, zahlt er schließlich auch nicht nochmal extra an die Telekom, obwohl dieser die Leitung gehört.

Also nichts unterschreiben und den Kabelinternet-Anbieter mit dem Problem konfrontieren. Die müssen liefern, oder sie werden vertragsbrüchig. Wie ist nicht das Problem des Mieters.

Ganz so einfach ist das halt nicht.

Denn bisher hatte der Kabelanbieter dem Leitungsbesitzer ja nix bezahlt, sondern der Kunde hatte das selber über seine Mietnebenkosten bezahlt.

Aus Sicht des Kabelanbieters ist somit der Kunde weiterhin für die Lieferung der Vertragsvoraussetzung der Durchleitung verantwortlich.

Wenn der Kunde nun der Meinung ist, dass er die Durchleitung nicht bezahlen will, dann kann der Kabelanbieter im Prinzip wohl den Vertrag wegen Nichterfüllbarkeit auflösen.

Alternativ könnte der Kabelanbieter natürlich auch mit dem Leitungsbesitzer einen Vertrag schliessen, ihm die Durchleitung bezahlen und diese Kosten dann auf den Preis draufschlagen den der Kunde ihm fürs KabelTV/KabelInternet bezahlt.
d.h. Vertragsänderung bzw. Vertragsauflösung + Neuvertrag zu entsprechend höherem Preis.

Sind natürlich reine Vermutungen von mir, da ich kein Jurist bin oder die genauen Verträge kenne, aber so ähnlich dürfte die Situation wohl sein.

Im Zweifelsfall halt an den Verbraucherschutz wenden, denn die werden dazu bestimmt schon etliche Anfragen erhalten haben und eventuell schon bei der juristischen Klärung sein.
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[1.1] Wechseler antwortet auf trzuno
08.02.2024 16:35
Benutzer trzuno schrieb:
Denn bisher hatte der Kabelanbieter dem Leitungsbesitzer ja nix bezahlt, sondern der Kunde hatte das selber über seine Mietnebenkosten bezahlt.

Eben und das passiert jetzt nicht mehr dank Neuregelung im TKG. Auch muss ein Mieter nichts für die "Durchleitung" durch Stromleitungen oder Telefonleitungen an irgendwen bezahlen, obwohl diese auch wem anders gehören.

Das Geschäftsmodell der ganzen FRK-Buden ist jetzt schlicht tot und wird nicht weiterleben. Es gibt schlicht keinen Grund, es am Leben zu halten.

Aus Sicht des Kabelanbieters ist somit der Kunde weiterhin für die Lieferung der Vertragsvoraussetzung der Durchleitung verantwortlich.

Nein, war er noch nie. Auch hat der Kunde des Mobilfunkdiscounters noch nie "Durchleitung" an den Netzbetreiber gezahlt.