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Maximales Entgelt durch RegTP?


04.12.2002 13:16 - Gestartet von air.mail
Wieso kann sich die RegTP nicht dazu durchringen, für 0191-, 0192- und 0193-Nummern ein maximales Entgelt festtzulegen?

Realistisch wären z.B.
- max. 3 Cent / min.
- max. 10 Cent pro Einwahl

Dies wäre im Sinne der Verbraucher und im Sinne der Anbieter.
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[1] schutz
bobhund antwortet auf air.mail
04.12.2002 13:24
man könnte auch kunden generell von der zahlung überhöhter 0191/2/3-gebühren befreien. wer also mehr als 1€ pro einwahl oder mehr als 20 cent/minute nimmt, hat nur dann anrecht auf zahlung der summe, wenn er nachweisen kann, dass der kunde wissentlich und willentlich seinen service genutzt hat.

-bobhund
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[2] hdontour antwortet auf air.mail
04.12.2002 14:48
Benutzer air.mail schrieb:
Wieso kann sich die RegTP nicht dazu durchringen, für 0191-, 0192- und 0193-Nummern ein maximales Entgelt festtzulegen?

Realistisch wären z.B.
- max. 3 Cent / min.
- max. 10 Cent pro Einwahl

Dies wäre im Sinne der Verbraucher und im Sinne der Anbieter.


ich würde da sogar noch einen Schritt weitergehen um den Zockern e n d g ü l t i g das Handwerk zu legen.
Ein neuer Nummernkreis z.b. 0197 oder so und dort o.g. Höchstpreis einführen.

Man m u s s als Kunde einfach die Möglichkeit haben sich davor zu schützen. Und wenn man dann alles außer z.b. 0197 sperren läßt, wäre man geschützt.

Aber alles wird ein Wunschtraum bleiben, denn unsere Quasseltante Künast schwingt ja nur große Reden.
Wie schrieb mal hier ein anderer Forumsteilnehmer:

erst wenn Gerhard ( Schröder ) und Joschka ( Fischer ) + Edmund etc. selber haben richtig bezahlen müssen, wird diesbezüglich etwas tun.
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[2.1] Devil_MC antwortet auf hdontour
04.12.2002 15:48
Benutzer hdontour schrieb:
erst wenn Gerhard ( Schröder ) und Joschka ( Fischer ) + Edmund etc. selber haben richtig bezahlen müssen, wird diesbezüglich etwas tun.

Du Optimist - Ede kennt das Internet nicht und Joschi und Gerry sind so mit Steuererhöhungen und Zahlungen ans Ausland beschäftigt, da bleibt keine Zeit zum surfen - un d wenn doch: Dann rufen die halt beim Telekom-Vorstand an und lassen die Rechnung rückgängig machen...

Nach der Theorie von oben müssten schon längst die Steuern gesenkt worden sein, denn was durch Lohnnebenkostensteigerung indirekt als Lebensmittelpreiserhöhung durchgeschlagen ist, sollte selbst bei unseren verblendeten politikern angekommen sein.

Gruß,
derek
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[3] Oliver_Dammer antwortet auf air.mail
04.12.2002 19:22
Benutzer air.mail schrieb:
Wieso kann sich die RegTP nicht dazu durchringen, für 0191-, 0192- und 0193-Nummern ein maximales Entgelt festtzulegen?

Realistisch wären z.B.
- max. 3 Cent / min.
- max. 10 Cent pro Einwahl

Dies wäre im Sinne der Verbraucher und im Sinne der Anbieter.

Wieso lief das überhaupt automatisch? Wenn die Telekom einen neuen Service bietet (egal ob 0190er oder sonstige Nummern), möchte ich vorher gefragt werden, ob ich das überhaupt will.

Wenn ich beim Bäcker 1 Semmel kaufe, muss ich doch auch nicht noch 1 Torte dazu nehmen, nur weil's die jetzt auch gibt und ich zufällig hinschaute.

-- Oliver
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[3.1] Clarissa_Ger antwortet auf Oliver_Dammer
04.12.2002 19:25
Wieso eigentlich immer die Telekom ??? Ich verstehe es einfach nicht, die RegTP führt was ein und die Telekom ist wieder mal schuldig. Ich als Telekomhasserin habe aber gelernt zu unterscheiden.

Wieso wird eigentlich der Hersteller von diesen Dialern nicht mal bestraft ????
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[3.1.1] webchecker antwortet auf Clarissa_Ger
22.04.2003 13:41
Benutzer Clarissa_Ger schrieb:

Wieso wird eigentlich der Hersteller von diesen Dialern nicht mal bestraft ????

Dann müßte ja auch der Hersteller eines Hammers bestraft werden, wenn damit jemand erschlagen wird. Man kann mit jedem Produkt auch unsinnige Dinge anstellen, hier stellt sich die Frage, warum die RegTP und der Gesetzgeber nicht endlich ein System schaffen, das für Pay per View oder Pay per Call geeignet ist. Hier liegt der Mangel und wer nach einer Verbindung seine PIN eingeben müßte, würde das bewußt tun und es gäbe hinterher kein Lamentieren.
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[] RE: schutz vor Bequemlichkeit
telefonitis antwortet auf
07.12.2002 17:04
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer bobhund schrieb:
man könnte auch kunden generell von der zahlung überhöhter 0191/2/3-gebühren befreien. wer also mehr als 1€ pro einwahl oder mehr als 20 cent/minute nimmt, hat nur dann anrecht auf zahlung der summe, wenn er nachweisen kann, dass der kunde wissentlich und willentlich seinen service genutzt hat.

-bobhund

Fragt sich, wie der Anbieter das im Einzelfall nachweisen soll.

Na wie weisen denn andere Dienstleistungsanbieter nach, daß der Kunde ihre Leistung zu ihrem Preis wünscht: durch einen unterschriebenen Vertrag! Dieses Vorgehen hat auch gleich den Vorteil, daß es zu einer Änderung der Konditionen (vulgo: Preiserhöhung) einer Änderungskündigung bedarf, der Kunde zumindest bei einer Änderung direkt informiert werden und ggfs. auch über sein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt werden muß.

Damit jedoch kein Kunde sich in die Schlange im T-Punkt einreihen muß, um irgendwelche Anträgezu unterschreiben, schuf die Telekom beits vor einiger Zeit die Möglichkeit (fast) alles telefonisch zu beauftragen (nur den Portierungsauftrag zu einem alternativen TNB brauchen sie noch schriftlich).
[Seither gelingt es phantasievollen Zeitgenossen immer wieder, Telefonanschlüsse auf fremde Rechnung installiert zu bekommen.]

Immerhin kann man den Anbieter anschreiben und auf eine missbräuchliche Nutzung der 0190-Nummer hinweisen. Der Anbieter ist daraufhin zur Sperrung verpflichtet (§ 13a TKV). Das betrifft auch einen beliebigen Reseller, man muss sich also nicht durch die gesamte Resellerkette hangeln, um herauszufinden, wer der eigentliche Mehrwertdiensteanbieter ist.

Spitzenplan! Und die Telekom sperrt mir unterdessen den Anschluß, weil die Abbuchung über hundert und'n paar tausend € von meiner Bank mangels Deckung zurückgegeben wurde. Dafür kriegt die Schufa einen neuen Eintrag - muß ja jeder wissen, wie sorglos ich in meiner Kontoführung bin!

Gruß
R