Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer bobhund schrieb:
man könnte auch kunden generell von der zahlung überhöhter 0191/2/3-gebühren befreien. wer also mehr als 1€ pro einwahl oder mehr als 20 cent/minute nimmt, hat nur dann anrecht auf zahlung der summe, wenn er nachweisen kann, dass der kunde wissentlich und willentlich seinen service genutzt hat.
-bobhund
Fragt sich, wie der Anbieter das im Einzelfall nachweisen soll.
Na wie weisen denn andere Dienstleistungsanbieter nach, daß der Kunde ihre Leistung zu ihrem Preis wünscht: durch einen unterschriebenen Vertrag! Dieses Vorgehen hat auch gleich den Vorteil, daß es zu einer Änderung der Konditionen (vulgo: Preiserhöhung) einer Änderungskündigung bedarf, der Kunde zumindest bei einer Änderung direkt informiert werden und ggfs. auch über sein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt werden muß.
Damit jedoch kein Kunde sich in die Schlange im T-Punkt einreihen muß, um irgendwelche Anträgezu unterschreiben, schuf die Telekom beits vor einiger Zeit die Möglichkeit (fast) alles telefonisch zu beauftragen (nur den Portierungsauftrag zu einem alternativen TNB brauchen sie noch schriftlich).
[Seither gelingt es phantasievollen Zeitgenossen immer wieder, Telefonanschlüsse auf fremde Rechnung installiert zu bekommen.]
Immerhin kann man den Anbieter anschreiben und auf eine missbräuchliche Nutzung der 0190-Nummer hinweisen. Der Anbieter ist daraufhin zur Sperrung verpflichtet (§ 13a TKV). Das betrifft auch einen beliebigen Reseller, man muss sich also nicht durch die gesamte Resellerkette hangeln, um herauszufinden, wer der eigentliche Mehrwertdiensteanbieter ist.
Spitzenplan! Und die Telekom sperrt mir unterdessen den Anschluß, weil die Abbuchung über hundert und'n paar tausend € von meiner Bank mangels Deckung zurückgegeben wurde. Dafür kriegt die Schufa einen neuen Eintrag - muß ja jeder wissen, wie sorglos ich in meiner Kontoführung bin!
Gruß
R