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Jahresabo statt Monatsabo


22.05.2023 11:35 - Gestartet von axel21
Hallo,

ich habe leider genau das gleiche Problem mit DAZN. Ich wollte ein Monatsabo über die Webseite von DAZN abschließen. Dort gibt es nur die Auswahl zwischen drei Paketen und dort steht nichts von einer Mindestlaufzeit. Erst zum Schluss kurz vor der Bestätigung findet sich der Satz mit der Mindestlaufzeit von einem Jahr. In der Bestätigungsmail stand dann auch Jahresabo und ich wollte den Vertrag gleich widerrufen. Dem wurde nicht statt gegeben, weil laut Nutzungsbedingungen kein Widerruf möglich. Auch die Anfrage, ob ich mein Jahresabo in ein Monatsabo wechseln kann, wurde abgelehnt. Nun habe ich bei Paypal die Einzugserlaubnis zurück gezogen, sodass sie nichts mehr abbuchen können. Mal schauen was dann nach erfolgloser Abbuchung kommt.

Finde das Modell von DAZN schon ziemlich dreist. Sie werben mit einer monatl. Kündigung, aber ganz klein schreiben sie dann von einer Mindestlaufzeit und das Abo ohne Mindestlaufzeit kann man nur über Umwege buchen. Also vielleicht mögt ihr mir ja auch hlefen, denn mein Kontakt mit dem Service erlief erfolgslos. Gleichtzeitig werde ich auch eine Anfechtungserklärung schicken, da mir beim Abschluss die Mindestlaufzeit nicht bewusst war.
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[1] klabautermann2050 antwortet auf axel21
23.05.2023 10:29

3x geändert, zuletzt am 23.05.2023 11:15
Hallo axel21,

ich möchte dir und auch allen anderen gerne helfen und ein paar Tipps geben. Ich habe es erst bei der Abbuchung gemerkt, dass es sich um den niedrigeren Jahresbetrag handelte und bin dann aktiv geworden. Hierzu muss ich sagen, dass es sich um eine Buchung über DAZN handelte und nicht über die Telekom oder Sky, die das DAZN-Abo ja auch anbieten. Nun zu meinen hoffentlich für dich wertvollen Tipps, mit denen ich letzten Endes problemlos aus dem (unrechtmäßigen) Vertrag kommen konnte:



- schreibe eine Anfechtungserklärung und berufe dich darin auf folgende Paragraphen:

§ 119 BGB und § 123 BGB (siehe unten die Links)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html

Ich bin selbst kein Anwalt, aber meine Rechtschutzversicherung brachte mich darauf. Schicke das Schreiben per Einschreiben und Rückschein an DAZN und auch per E-Mail an DAZN in Ismaning (Adresse findest du im Impressum bei DAZN auf der Website).


- Durch § 119 BGB gibst du sozusagen zu erkennen, dass du dich praktisch geirrt hast und, hättest du gewusst, dass hinterher ein Jahresabo nach Buchung herauskommt, du den Vertrag so nicht unterschrieben hättest.

Stelle dir unter diesem § 119 BGB also einfach bildlich vor:

Du hast unterschrieben und zerreißt vor den Augen von DAZN deinen Vertrag.

- Laut meiner Rechtsschutzversicherung sorgt das Berufen auf § 119 BGB in einer Anfechtungserklärung dafür, dass dein Vertrag für nichtig / ungültig erklärt wird.
§ 123 BGB wird zur Sicherheit laut Rechtsanwalt auch angewandt, da du damit zu erkennen gibst, vom Anbieter DAZN getäuscht worden zu sein.
Selbst wenn du es nur vermutest, schreibe den § 123 BGB mit rein. Mache außerdem deutlich, dass du nicht bereit bist, Zahlungen an DAZN zu leisten.

- Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, kannst du diese auch nochmal um Rat fragen. Es gibt kostenlose Rechtsberatung, solange man keinen anderen Anwalt vor Ort ins Boot holt. Das kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, deshalb darauf achten, damit dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.

- Tipp für die Zukunft: Solltest du ein DAZN-Abo unbedingt benötigen, buche dies, sofern möglich über die Telekom oder über Sky. Dort habe ich bisher immer gute Erfahrungen gemacht, wenn es um Kündigungen, Widerrufe etc. ging.


So bin ich aus dem Vertrag gekommen! :)

Und gut, wenn du deine Bitte hier rein geschrieben hast. Vielleicht unterstützt teltarif dich bei der Angelegenheit! :-)

Ich wünsche dir und allen anderen viel Erfolg und starke Nerven! :)

Benutzer axel21 schrieb:
Hallo,

ich habe leider genau das gleiche Problem mit DAZN. Ich wollte ein Monatsabo über die Webseite von DAZN abschließen. Dort gibt es nur die Auswahl zwischen drei Paketen und dort steht nichts von einer Mindestlaufzeit. Erst zum Schluss kurz vor der Bestätigung findet sich der Satz mit der Mindestlaufzeit von einem Jahr. In der Bestätigungsmail stand dann auch Jahresabo und ich wollte den Vertrag gleich widerrufen. Dem wurde nicht statt gegeben, weil laut Nutzungsbedingungen kein Widerruf möglich. Auch die Anfrage, ob ich mein Jahresabo in ein Monatsabo wechseln kann, wurde abgelehnt. Nun habe ich bei Paypal die Einzugserlaubnis zurück gezogen, sodass sie nichts mehr abbuchen können. Mal schauen was dann nach erfolgloser Abbuchung kommt.

Finde das Modell von DAZN schon ziemlich dreist. Sie werben mit einer monatl. Kündigung, aber ganz klein schreiben sie dann von einer Mindestlaufzeit und das Abo ohne Mindestlaufzeit kann man nur über Umwege buchen. Also vielleicht mögt ihr mir ja auch hlefen, denn mein Kontakt mit dem Service erlief erfolgslos. Gleichtzeitig werde ich auch eine Anfechtungserklärung schicken, da mir beim Abschluss die Mindestlaufzeit nicht
bewusst war.
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[1.1] axel21 antwortet auf klabautermann2050
23.05.2023 11:25
Danke für die Hinweise. Welche Mailadresse meinst du genau, bei help@dazn.com oder dazncustomerservice@dazn.com bekomme ich leider nur die Standardantworten. Widerruf nicht möglich, Abo erst nach Mindestlaufzeit kündbar.
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[1.2] h_knixx antwortet auf klabautermann2050
07.06.2023 21:31
Habe genau das gleiche Problem wie die anderen User hier auch. Jeglicher Kontakt zum DAZN-Kundenservice hat nichts gebracht. Hatte aus Angst vor Inkasso, etc. erst überlegt, in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen, da es ja bei ganz genauem Hinschauen im letzten Schritt der Buchung erwähnt wird, dass man 12 Monate bucht.

Der Artikel hier von teltarif und dieser Kommentar haben mich jedoch ermutigt ich habe heute auch meine Anfechtung per Einschreiben an DAZN gesendet und bin gespannt, was zurückkommt.

Habe erst von dem Jahresabonnement erfahren, als DAZN zum zweiten Mal über PayPal 29,99€ abgebucht hatte, da ich nach der Buchung keine Mail mit einer Vertragsbestätigung etc. von DAZN erhielt.
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[1.2.1] klabautermann2050 antwortet auf h_knixx
08.06.2023 07:59
Benutzer h_knixx schrieb:
Habe genau das gleiche Problem wie die anderen User hier auch. Jeglicher Kontakt zum DAZN-Kundenservice hat nichts gebracht. Hatte aus Angst vor Inkasso, etc. erst überlegt, in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen, da es ja bei ganz genauem Hinschauen im letzten Schritt der Buchung erwähnt wird, dass man 12 Monate bucht.

Der Artikel hier von teltarif und dieser Kommentar haben mich jedoch ermutigt ich habe heute auch meine Anfechtung per Einschreiben an DAZN gesendet und bin gespannt, was zurückkommt.

Habe erst von dem Jahresabonnement erfahren, als DAZN zum zweiten Mal über PayPal 29,99€ abgebucht hatte, da ich nach der Buchung keine Mail mit einer Vertragsbestätigung etc. von DAZN erhielt.

Wenn du dich in deiner Anfechtungserklärung auf die beiden Paragraphen 119 BGB und 123 BGB berufst, müssen sie dich aus dem Vertrag rauslassen. Bei mir hieß es daraufhin von Seiten DAZN "Wir haben dein Abo aus Kulanzgründen beendet."
Klingt fadenscheinig. Fakt ist, rechtlich können die da nichts machen.
Auch gut, wenn du reingeschrieben hast, dass du keine Zahlungen tätigen wirst. Den Zusatz habe ich im Anschluss mit reingeschrieben, nachdem ich mich auf die beiden genannten Paragraphen 119 und 123 BGB berufen habe.
Paragraph 119 BGB weist darauf hin, dass du dich beim Vertragsabschluss geirrt hast und sozusagen unwissentlich einen Vertrag zu falschen Konditionen geschlossen hast. Du wolltest ja nur einen Monat und NICHT ein ganzes Jahr! Schon dieser Passus macht deinen Vertrag ungültig. Mit Paragraph 123 BGB machst du deutlich:"Hey Leute, ihr versucht uns zu täuschen." Das soll keine Unterstellung sein, aber wenn überhaupt, scheint das Erlöschen des Widerrufsrechts entweder überhaupt nicht von DAZN erwähnt zu werden oder es ist zumindest extrem!!! gut versteckt. Alleine damit kommt DAZN nach neuem Recht schon nicht durch.
Wie dem auch sei.
Das Berufen auf die Paragraphen 119 BGB und 123 BGB in deiner Anfechtungserklärung muss dazu führen, dass du aus dem Vertrag rauskommst.
Ich habe nicht zum ersten Mal ein Abo übers Internet geschlossen und nie Probleme gehabt. Bis DAZN kam...
Ein Tipp: Wenn du / ihr auf DAZN nicht verzichten wollt und ein Sky Abo habt: Dort klappt die Buchung und auch der Widerruf immer problemlos bis jetzt.

Lasse doch bitte mich und alle anderen hier wissen, wie es in deinem Fall ausging!
Und tragt diese Infos gerne an andere Personen weiter.

Mir bleibt noch eins zu hoffen: dass verbraucherschutzrechtlich da etwas geschieht und man gegen DAZN vorgeht.
Und: Mal sehen, was mit Sky passiert (Verksufsgerüchte Comcast P7S1). Ein DAZN-Abo kommt zumindest für mich als großer Dortmund-Fan nicht mehr infrage. Auch wenn ich dir Spiele meines Lieblingsclubs dann unter Umständen nicht mehr schauen kann.

Viel Ergolg und Durchhaltevermögen! Berichte also gerne, wie es in deinem Fall ausging! :)
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[1.2.1.1] h_knixx antwortet auf klabautermann2050
10.06.2023 15:59

2x geändert, zuletzt am 10.06.2023 21:19
Benutzer klabautermann2050 schrieb:
Wenn du dich in deiner Anfechtungserklärung auf die beiden Paragraphen 119 BGB und 123 BGB berufst, müssen sie dich aus dem Vertrag rauslassen. Bei mir hieß es daraufhin von Seiten DAZN "Wir haben dein Abo aus Kulanzgründen beendet." Klingt fadenscheinig. Fakt ist, rechtlich können die da nichts machen.
Auch gut, wenn du reingeschrieben hast, dass du keine Zahlungen tätigen wirst. Den Zusatz habe ich im Anschluss mit reingeschrieben, nachdem ich mich auf die beiden genannten Paragraphen 119 und 123 BGB berufen habe.
Paragraph 119 BGB weist darauf hin, dass du dich beim Vertragsabschluss geirrt hast und sozusagen unwissentlich einen Vertrag zu falschen Konditionen geschlossen hast. Du wolltest ja nur einen Monat und NICHT ein ganzes Jahr! Schon dieser Passus macht deinen Vertrag ungültig. Mit Paragraph 123 BGB machst du deutlich:"Hey Leute, ihr versucht uns zu täuschen." Das soll keine Unterstellung sein, aber wenn überhaupt, scheint das Erlöschen des Widerrufsrechts entweder überhaupt nicht von DAZN erwähnt zu werden oder es ist zumindest extrem!!! gut versteckt. Alleine damit kommt DAZN nach neuem Recht schon nicht durch.
Wie dem auch sei.
Das Berufen auf die Paragraphen 119 BGB und 123 BGB in deiner Anfechtungserklärung muss dazu führen, dass du aus dem Vertrag rauskommst.
Ich habe nicht zum ersten Mal ein Abo übers Internet geschlossen und nie Probleme gehabt. Bis DAZN kam... Ein Tipp: Wenn du / ihr auf DAZN nicht verzichten wollt und ein Sky Abo habt: Dort klappt die Buchung und auch der Widerruf immer problemlos bis jetzt.

Lasse doch bitte mich und alle anderen hier wissen, wie es in deinem Fall ausging!
Und tragt diese Infos gerne an andere Personen weiter.

Mir bleibt noch eins zu hoffen: dass verbraucherschutzrechtlich da etwas geschieht und man gegen DAZN vorgeht. Und: Mal sehen, was mit Sky passiert (Verksufsgerüchte Comcast P7S1). Ein DAZN-Abo kommt zumindest für mich als großer Dortmund-Fan nicht mehr infrage. Auch wenn ich dir Spiele meines Lieblingsclubs dann unter Umständen nicht mehr schauen kann.

Viel Ergolg und Durchhaltevermögen! Berichte also gerne, wie es in deinem Fall ausging! :)

Habe heute eine Antwort vom DAZN-Support auf meine E-Mail erhalten:

"Hallo XXX,

vielen Dank für deine Anfrage.

Mit Abschluss der Bestellung hast du den auf der Übersichtsseite verlinkten Nutzungsbedingungen zugestimmt, und zugestimmt, dass wir mit der Vertragserfüllung sofort beginnen und damit dein Widerrufsrecht erlischt. Den erfolgten Ausschluss des Widerrufsrechts und den sofortigen Beginn der Vertragserfüllung haben wir anschließend in unserer Willkommens-E-Mail an dich nochmals bestätigt. Die Willkommens-E-Mail enthält auch die Nutzungsbedingungen, zu denen der Vertrag geschlossen wurde.

Allerdings handelt es sich bei diesem Abonnement um einen Vertrag über digitale Inhalte, bei dem das gesetzliche Widerrufsrecht entfällt, wenn der Kunde zustimmt, dass ihm die digitalen Inhalte sofort zur Verfügung gestellt werden und damit der Vertrag unmittelbar erfüllt wird. Diese Zustimmung hast du im Rahmen der Buchung des Jahres-Abonnement ausdrücklich gegeben und deine Kenntnis vom Entfallen des Widerrufsrechts bestätigt. Siehe dazu auch Ziffer 7.3 unserer Nutzungsbedingungen (Widerrufsbelehrung).

Die Mindestlaufzeit deines Jahresabos endet am 28.04.2024, und wir können dein Abonnement zu diesem Termin kündigen. Falls du dies möchtest, antworte bitte auf diese E-Mail. Du kannst dein Abonnement auch selbst unter 'Mein Konto' zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen.

Sportliche Grüße

XXX vom DAZN-Team"

Habe ehrlicherweise keine andere Antwort erwartet. Es wurde überhaupt nicht auf meine E-Mail eingegangen, in der ich ja noch erwähnt hatte, eben keine Vertrags- bzw. Buchungsbestätigung oder "Willkommensmail" (wie die das nennen) erhalten habe. Außerdem habe ich schon längst gekündigt. Hätte er sich meiner Sache länger als eine Minute angenommen, hätte er das auch selbst gesehen.

Wie würdet Ihr nun vorgehen?

Würde antworten, dass ich wie bereits erwähnt, keine Buchungsbestätigung erhalten habe und der Vertrag auch schon seit dem 01.05.2023 gekündigt ist.

Außerdem würde ich schreiben, dass ich die Zahlungen an DAZN einstellen und bei nicht Folge leisten meiner Forderungen rechtliche Konsequenzen ziehen werde.

Edit: hatte genau wie vorgeschlagen eine Antwort auf die o.g. Mail geschrieben, daraufhin kam etwas später eine weitere E-Mail:

„() bitte entschuldige den Mailverlauf von zuvor.

Leider bringen viele Veränderungen oder aber auch unvorhersehbare Situationen. Momente, in denen wir es einfach nicht schaffen, sofort eine Lösung parat zu haben. () Ich habe mir deinen Sachverhalt nochmal angeschaut und nach reiflicher Überlegung entschieden, dass wir dein Jahresvertrag nicht vorzeitig beenden so wie in unseren AGB festgehalten.

Ich kann verstehen, dass es für dich unverständlich ist und wie du sagst, für dich nicht 100 % zu sehen war.

Wir können dir aber versichern es steht dort und wird bei Abschluss 3x erwähnt.“

Werde also wohl bis zum Ende des Monats warten müssen, bis DAZN wieder versucht abzubuchen, was aufgrund widerrufener Einzugsermächtigung bei PayPal nicht gelingen wird. Die vorherigen zwei Buchungen habe ich vorhin per Lastschriftrückgabe zurückbuchen lassen. Werde dann berichten, ob sich Inkasso meldet. Falls ja, gebe ich die Sache einem Anwalt.
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[2] Kein Rücktrittsrecht?
Daz antwortet auf axel21
25.05.2023 13:26

einmal geändert am 25.05.2023 13:27
Dass DAZN für das Jahres-Abo das 14-tägige Rücktrittsrecht verweigert ist das eigentlich Skandalöse. Das Rücktrittsrecht für online abgeschlossene Verträge gilt ganz grundsätzlich, ist gesetzlich verbindlich garantiert und kann von einem Anbieter gar nicht verwehrt werden.
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[2.1] onitc antwortet auf Daz
01.06.2023 19:04
Benutzer Daz schrieb:
Dass DAZN für das Jahres-Abo das 14-tägige Rücktrittsrecht verweigert ist das eigentlich Skandalöse. Das Rücktrittsrecht für online abgeschlossene Verträge gilt ganz grundsätzlich, ist gesetzlich verbindlich garantiert und kann von einem Anbieter gar nicht verwehrt werden.

Hallo bei mir das gleiche, ich wollte eigentlich nur ein Spiel der Bundesliga sehen, und habe leider ein Jahresabo ausgewählt. Die Übertragung des Streams verlief mit vielen Unterbrechungen, so daß ich mir das Spiel überhaupt nicht ansehen konnte.

Seit dem habe ich das Abo sofort gekündigt, mich ausgeloggt bei Dazn,und nicht mehr eingeloggt.

Warum soll ich nun etwa 270 Euro im Jahr für ein Abo bezahlen, dass ich überhaupt nicht benötige?

Auch der Content von Dazn entspricht nicht dem was ich mir vorstelle.

Ich habe direkt am ersten Tag das Abo gekündigt.

Leider beruft sich Dazn nun auf die Nutzungsbedingungen und daß ich denen zugestimmt habe.

Was kann ich hier tun, um da schnellstmöglich wegzukommen?

Was die da anbieten interessiert mich nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem dummen Fehler mit den Dazn Jahresabo weiterhelfen.

Vielen Dank.
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[2.1.1] kibo81 antwortet auf onitc
06.06.2023 07:01
Hallo Zusammen,

Mir geht es auch so ,habe meiner Meinung nach nur für ein Monat abgeschlossen und dazn macht ein Jahresabo daraus.
Ich habe auch keine Bestätigungsmail erhalten, wo was von 1 Jahr drin steht.
Wie kommt man da jetzt wieder raus?