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Kündigungsrecht?


28.03.2023 09:22 - Gestartet von MettyK
StreamOn und VodafonePass waren nie Bestandteil der angebotenen Tarife, sondern nur Zubuch-Optionen. Für die galt immer eine Kündigungsfrist von 1-3 Monaten. Wenn also die Anbieter von gesetzeswegen gezwungen werden, die Optionen zu kündigen, so bleibt das Grundgerüst des abgeschlossenen Tarifs ja unberührt.

Angenommen Spotify, WhatsApp oder YouTube hätten sich selber von StreamOn bzw. VodafonePass gelöst, so hätten die Kunden ihrerseits sich ebenfalls von der Option einseitig trennen können.
Bei Vodafone, war ein VodafonePass kostenfrei, weitere Pässe könnten gegen Gebühr dazugebucht werden. Bei der Telekom gab es in einigen Tarifen ebenfalls die Möglichkeit, die Option StreamOn Social & Chat kostenpflichtig dazu zu buchen. Mit meinem Beispiel zeige ich also: gleiches Recht für beide Seiten
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[1] colonia2019 antwortet auf MettyK
28.03.2023 11:26
Benutzer MettyK schrieb:
StreamOn und VodafonePass waren nie Bestandteil der angebotenen Tarife, sondern nur Zubuch-Optionen. Für die galt immer eine Kündigungsfrist von 1-3 Monaten. Wenn also die Anbieter von gesetzeswegen gezwungen werden, die Optionen zu kündigen, so bleibt das Grundgerüst des abgeschlossenen Tarifs ja unberührt.

Ob dieser juristische Trick den Netzbetreibern vor Gericht helfen wird bleibt abzuwarten. Insbesondere wenn, wenn man den Tarif von Flatrate auf lächerliche Volumina vollbremst. Und der Preis wird selbstverständlich nicht "gevollbremst".
Also alles wie immer im TK Bereich.
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[2] foobar99 antwortet auf MettyK
28.03.2023 20:19
Benutzer MettyK schrieb:

Bei Vodafone, war ein VodafonePass kostenfrei, weitere Pässe könnten gegen Gebühr dazugebucht werden. Bei der Telekom gab es in einigen Tarifen ebenfalls die Möglichkeit, die Option StreamOn Social & Chat kostenpflichtig dazu zu buchen.

Gerade kostenfreie, oder besser gesagt, im Preis enthaltene Pässe (die is auch bei Telekom-Angeboten schon mal gab), wären doch ein erstklassiges Indiz für eine unerlaubte Verschlechterung des Vertrags.

Bei meinem letzten Vodafone-Vertrag gab es für den kostenlosen Pass einen Haken auf dem Vertragspapier. Anders als bei der 5G-Option war dort auch keine getrennte Kündigungsfrist genannt. Ich bin ja kein Anwalt, aber für mich sieht das wie ein fester Tarifbestandteil aus.
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[2.1] krassDigger antwortet auf foobar99
29.03.2023 11:44
Bei Vodafone bestand definitiv immer auch die Möglichkeit im Webinterface als Kunde vorzeitig unabhängig vom Vertrag die VodafonePässe einzeln zu kündigen. Und wenn der Kunde das darf, dann darf das auch der Anbieter.

Auch war man nie gezwungen den einen kostenfreien VodafonePass zu buchen. Das die Möglichkeit bestand ihn bei Vertragsabschluss direkt mitzubuchen, macht ihn nicht zu einem Vertragsbestandteil.