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Was ein Anwalt


29.03.2023 03:24 - Gestartet von anbalv
Auch Anwälte wollen Geld verdienen und dieser wohl ganz besonders.

Es waren Zusatzoptionen die man kostenfrei und kostenpflichtig zu den unterschiedlichsten Tarifen als Option hinzu buchen konnte mit einer eigenständigen Laufzeit der Option.

Damit hatte der Tarif an sich keine Verschlechterung dieser bleibt ja unberührt. Aber ein Anwalt interessiert es nicht seine Rechnung wird in jedem Fall gezahlt werden müssen.

Schnell Kohle machen auf der Basis von unwissenden Menschen die vielleicht ihre Stärken anders haben sehr sehr schwach.
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[1] colonia2019 antwortet auf anbalv
29.03.2023 10:25
Benutzer anbalv schrieb:
Auch Anwälte wollen Geld verdienen und dieser wohl ganz besonders.

Die Netzbetreiber wollen kein Geld verdienen?

Fakt ist: Dieses Geschwafel der künstlichen Trennnung von Tarif und kostenloser Option wird immer häufiger gerichtlich moniert. Das ist auch gut so, wenn man das weiterdenkt könnten die Netzbetreiber ja als Tarif eine Simkarte mit Zugang zum Mobilfunknetz als Tarif anbieten und jegliche Tarifgestaltung als Option.
Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Es waren Zusatzoptionen die man kostenfrei und kostenpflichtig zu den unterschiedlichsten Tarifen als Option hinzu buchen konnte mit einer eigenständigen Laufzeit der Option.

(Desinformation gelöscht)

Bitte Nachlesen:
§ 57 TKG
Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung

(1) 1Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen

Wo steht da was von Optionen???
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[1.1] krassDigger antwortet auf colonia2019
29.03.2023 11:52
Optionen bieten die Möglichkeit zusätzlich zum Vertrag weitere Features oder Sondertarife flexibel hinzu oder auch wegzubuchen.
Natürlich darf auch der Anbieter eine Option kündigen ohne den ganzen Vertrag zu kündigen.
Und ja, es macht keinen Sinn als Kunde einen langen Laufzeitvertrag abzuschließen, nur in der Hoffnung eine Option nutzen zu können, die eine kürzere Laufzeit hat.