Benutzer anbalv schrieb:
Auch Anwälte wollen Geld verdienen und dieser wohl ganz besonders.
Die Netzbetreiber wollen kein Geld verdienen?
Fakt ist: Dieses Geschwafel der künstlichen Trennnung von Tarif und kostenloser Option wird immer häufiger gerichtlich moniert. Das ist auch gut so, wenn man das weiterdenkt könnten die Netzbetreiber ja als Tarif eine Simkarte mit Zugang zum Mobilfunknetz als Tarif anbieten und jegliche Tarifgestaltung als Option.
Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Es waren Zusatzoptionen die man kostenfrei und kostenpflichtig zu den unterschiedlichsten Tarifen als Option hinzu buchen konnte mit einer eigenständigen Laufzeit der Option.
(Desinformation gelöscht)
Bitte Nachlesen:
§ 57 TKG
Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
(1) 1Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen
Wo steht da was von Optionen???