Thread
Menü

Handyporto


19.12.2022 20:33 - Gestartet von Uwe 64
Was für ein Blödsinn, mit dem sich ein Gericht befassen muss. Wenn ich eine Briefmarke brauche, kaufe ich die mir in der App eine Briefmarke. Ich kaufe mir doch keine Briefmarke in der App auf Vorrat.
Menü
[1] blumenwiese antwortet auf Uwe 64
19.12.2022 21:18
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Was für ein Blödsinn, mit dem sich ein Gericht befassen muss. Wenn ich eine Briefmarke brauche, kaufe ich die mir in der App eine Briefmarke. Ich kaufe mir doch keine Briefmarke in der App auf Vorrat.

Ich nutze selbst die Mobile Briefmarke. Nein, auf Vorrat kauft man die sich natürlich nicht. Oder man sollte es nicht. Es widerspricht der eigentlichen Bestimmung dieser Art von Porto.

Dennoch gibt es sehr viele Möglichkeiten und Begründungen, warum man einen frankierten Brief oder eine frankierte Postkarte vielleicht auch mal erst nach Ablauf von 14 Tagen versendet.

Generell habe ich gegen eine kürzere Gültigkeit auch nichts einzuwenden, sofern diese klar kommuniziert wird. Ich persönlich finde, dies ist in diesem Fall auch gegeben.

Dennoch finde ich es unredlich, wenn die Post hier vor Gericht mit Argumenten kommt die nachweislich falsch sind. Das Gericht sah es ja auch so. Also wenn man schon für die Begrenzung der Gültigkeit auf 14 Tage argumentiert, dann doch bitte mit nachvollziehbaren und auch technisch korrekten Begründungen.

Ich persönlich kann auch mit eine Gültigkeit von 14 Tagen eben. Ob dies allerdings gelten im Recht entspricht, darüber entscheidet zum Glück nicht ich sondern ein entsprechendes Gericht. Zumindest in der jetzigen Instanz hat die Post verloren. Was die nächste Instanz bringt, das werden wir dann sehen.
Menü
[1.1] Uwe 64 antwortet auf blumenwiese
20.12.2022 06:06
Benutzer blumenwiese schrieb:
Dennoch gibt es sehr viele Möglichkeiten und Begründungen, warum man einen frankierten Brief oder eine frankierte Postkarte vielleicht auch mal erst nach Ablauf von 14 Tagen versendet.
Ich sehe das ganze ein wenig anders. Ich kaufe die mobile Briefmarke jetzt, weil ich sie sofort brauche. Wenn ich zum Beispiel Tante Hilde in 3 Wochen eine Karte schicken will zum Geburtstag, kann ich immer noch eine originale Briefmarke kaufen.
Ich persönlich kann auch mit eine Gültigkeit von 14 Tagen eben. Ob dies allerdings gelten im Recht entspricht, darüber entscheidet zum Glück nicht ich sondern ein entsprechendes Gericht. Zumindest in der jetzigen Instanz hat die Post verloren. Was die nächste Instanz bringt, das werden wir dann sehen.
Geltendes Recht hin oder her, ob sich die Post den Stress mit der nächsten Instanz antut, ist die Frage. Ich befürchte eher, dass es der Todesstoß der mobilen Briefmarke wird. Nicht das die Post sagt, leckt uns, wir stellen die mobile Briefmarke ein, auf den Stress haben wir kein Bock. Vor allem muss das ganze System umgebaut werden.
Menü
[1.1.1] blumenwiese antwortet auf Uwe 64
20.12.2022 06:36
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Geltendes Recht hin oder her, ob sich die Post den Stress mit der nächsten Instanz antut, ist die Frage. Ich befürchte eher, dass es der Todesstoß der mobilen Briefmarke wird. Nicht das die Post sagt, leckt uns, wir stellen die mobile Briefmarke ein, auf den Stress haben wir kein Bock. Vor allem muss das ganze System umgebaut werden.

Also laut Teltarif haben Sie Berufung eingelegt und gehen in die nächste Instanz.

Und was heißt bitte Stress? Es ist eine reine softwaretechnische Lösung. Es sollte doch für einen großen Weltkonzern nicht das Problem sein, in ihrer Software den fest eingestellten Verfall von ausgegebenen Codes von 14 Tagen auf irgendetwas anderes zu ändern.

Sollte das tatsächlich eine riesige softwaretechnische Herausforderung sein, werden wohl hoffentlich recht bald wieder neue Stellen für Projektmanager und Programmierer ausgeschrieben werden.
Menü
[1.1.1.1] Uwe 64 antwortet auf blumenwiese
20.12.2022 06:54
Benutzer blumenwiese schrieb:
Es sollte doch für einen großen Weltkonzern nicht das Problem sein,
Weltkonzern? Trümmerbude ist noch geschmeichelt. Die bekommen ja noch nicht einmal den Brief,- und Paketversand ordentlich auf die Kette. Der Verein ist zu groß geworden, und die Leitung ist überfordert, in meinen Augen.
Menü
[1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Uwe 64
20.12.2022 17:39
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Weltkonzern? Trümmerbude ist noch geschmeichelt. Die bekommen ja noch nicht einmal den Brief,- und Paketversand ordentlich auf die Kette. Der Verein ist zu groß geworden, und die Leitung ist überfordert, in meinen Augen.

Da hast du leider recht.
Menü
[1.2] marchusar antwortet auf blumenwiese
22.12.2022 09:47

einmal geändert am 22.12.2022 09:48
Sehe ich ähnlich.
1) Ich kaufe nur die Marke, die ich brauche - geht ja instantan - also kein Problem.
2) Man könnte ja auch einführen, dass digitale Marken nach 14 Tagen inaktiv werden und dann aber in der App reaktiviert werden können - egal ob dadurch dann der alte Code reaktiviert wird oder einfach ein neuer Ersatzcode generiert wird. Damit wäre allen geholfen.
Menü
[1.2.1] helmut-wk antwortet auf marchusar
23.12.2022 09:21
Benutzer marchusar schrieb:
2) Man könnte ja auch einführen, dass digitale Marken nach 14 Tagen inaktiv werden und dann aber in der App reaktiviert werden können - egal ob dadurch dann der alte Code reaktiviert wird oder einfach ein neuer Ersatzcode generiert wird. Damit wäre allen geholfen.

Oder alternativ: Wenn die Marke nach 14 Tagen verfällt, bekommt der Kunde ein entsprechendes Guthaben, für das er entweder (wie von dir vorgeschlagen) eine neue Marke kaufen kann, oder sich das Geld erstatten lässt.
Menü
[1.2.1.1] blumenwiese antwortet auf helmut-wk
23.12.2022 09:23
Benutzer helmut-wk schrieb:
Oder alternativ: Wenn die Marke nach 14 Tagen verfällt, bekommt der Kunde ein entsprechendes Guthaben, für das er entweder (wie von dir vorgeschlagen) eine neue Marke kaufen kann, oder sich das Geld erstatten lässt.

Oder man verlängert schlicht und ergreifend die Haltbarkeit der Marke auf die gesetzliche Verjährungsfrist. Was sollen bitte all solche komischen Verrenkung. Um Himmels willen, die Post soll halt den Counter für die Haltbarkeit des Codes hochsetzen.
Menü
[1.2.1.1.1] helmut-wk antwortet auf blumenwiese
23.12.2022 09:28
Benutzer blumenwiese schrieb:
Oder man verlängert schlicht und ergreifend die Haltbarkeit der Marke auf die gesetzliche Verjährungsfrist.

Klar ginge das auch. Soll doch die Post entscheiden, was einfacher ist.

Im Übrigen: Eigentlich wollte ich meinen vorigen Beitrag editieren, weil ich gelesen habe, dass man die Marken auch stornieren kann. Aber du warst schneller ...

https://shop.deutschepost.de/auftragsstorno Dank an AdrianW, der den Link hier reingestellt hat.