Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,
Benutzer pw1rth schrieb:
Ich verstehe nicht, warum die Kundin dem Geld hinterher rennt?
Gerade das ist doch der Vorteil des Lastschriftverfahrens. Das Geld wird sofort zurück gebucht, und dann kann o2 eben dem Geld hinterher laufen.
warum gerade das nicht immer eine gute Idee ist, haben wir hier ausführlich erläutert:
Zurückbuchen ist aus Verbrauchersicht vollkommen richtig. Nachdem der Stromanbieter eveen kurz vor seiner verschleppten Insolvenz begann unter fadenscheinigen Gründen überhöhte Abschläge abzubuchen, habe ich alle Lastschriften zurückgeholt, die ins Guthaben gebucht wurden.
Natürlich kamen dann "vom Abrechnungssystem" jede Menge Mahnungen und Sperrandrohungen, später dann eine Stromrechnung mit Guthaben, das natürlich nicht ausgezahlt wurde - die Bude war ja schon längst pleite.
Dann wurde der Anschluß auch noch sechs Wochen rückwirkend in die Grundversorgung abgemeldet, weshalb zum Schluß auch noch eine zweistellige Restforderung gegen das Unternehmen entstand, weil ich den Strom beim Grundversorger nochmal bezahlen mußte. Später meldete sich dann der Insolvenzverwalter, damit ich diese Restforderung zur Liste anmelden konnte. Dieses Kleingeld war natürlich weg.
Aber ich habe so entgegen aller "Verbraucherschutzjuristen" mehrere hundert Euro vor der Insolvenz gerettet und empfehle genau das weiter, ganz egal was irgendwer von denen "korrekt" findet.