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@Alexander Kuch


14.08.2022 22:21 - Gestartet von muc80337
Schade, mal wieder ein Artikel bei welchem der Sachverhalt nicht verstanden wurde.
Mal genau lesen was die Bundesnetzagentur geantwortet hat - und bitte auch verstehen.

Die Dame soll einen Umzug beauftragen und wenn o2 sagt "nein geht nicht" dann hat sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Dass in der Wohnung schon ein DSL-Anschluss vorhanden ist heißt nicht zwingend, dass kein zweiter bereitgestellt werden kann (obwohl sich o2 da wirklich schwertun könnte).
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[1] Kuch antwortet auf muc80337
15.08.2022 14:12
Hallo,

herzlichen Dank für Ihr Feedback. Das sehen wir allerdings anders:

Nach Eingang der außerordentlichen Kündigung hätte sich o2 ja die Mühe machen können (und ggf. sogar müssen), bei der Telekom als Netzbetreiber nachzufragen

1. ob genügend Leitungen zum Haus führen
2. ob eine Doppelader zur Wohnung frei ist
3. ob im Verteiler überhaupt noch ein Port frei ist

Außerdem hätte o2 die sicherlich recht hohen Kosten für den Telekom-Techniker-Termin übernehmen müssen. Dann hätte o2 der Kundin schreiben können "wir lehnen die außerordentliche Kündigung ab und installieren Ihnen stattdessen auf unsere Kosten eine eigene TAE-Dose; eine Zusicherung der Telekom liegt uns mit Technikertermin vor".

Das hat o2 aber gar nicht gemacht, sondern der Kundin stattdessen sofort die Vertragsstrafe abgebucht mit der irrigen Annahme einer "theoretischen" Verfügbarkeit. Und das hat die BNetzA zutreffend als "illegal" eingestuft, weil es um eine tatsächliche Verfügbarkeit geht und nicht um eine theoretische. Um die tatsächliche Verfügbarkeit hat sich o2 aber wohl gar nicht bemüht. Wahrscheinlich war o2 der Aufwand schlicht zu teuer, dann dürfen sie aber auch nicht eine theoretische Verfügbarkeit behaupten.

Wir sind mal gespannt, wie o2 jetzt nach dem Artikel reagiert.

Alexander Kuch
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[1.1] KiRKman antwortet auf Kuch
16.08.2022 22:41

einmal geändert am 16.08.2022 22:48
Benutzer Kuch schrieb:
Nach Eingang der außerordentlichen Kündigung hätte sich o2 ja die Mühe machen können (und ggf. sogar müssen), bei der Telekom als Netzbetreiber nachzufragen

1. ob genügend Leitungen zum Haus führen
2. ob eine Doppelader zur Wohnung frei ist 3. ob im Verteiler überhaupt noch ein Port frei ist

Außerdem hätte o2 die sicherlich recht hohen Kosten für den Telekom-Techniker-Termin übernehmen müssen.

Nach meiner persönlichen Erfahrung macht o2 beim Thema DSL absolut gar nichts. Die haben null Interesse daran, selbst minimale Arbeiten zur Bereitstellung eines Anschlusses auf sich zu nehmen.

Ich selber habe vor einiger Zeit einen o2-DSL Flex bestellt, da es diesen drei Monate kostenlos gab und ich ja danach wieder hätte kündigen können, wenn's Mist gewesen wäre. Meine TAL war zwar abgekündigt, also nicht mehr beschaltet, jedoch war die Rufnummer bekannt. Leitungsrecherche somit kein Problem. Linie bis zur “1. TAE“ mit PPA im Haus noch vorhanden.

o2 bestätigte den Vertrag und teilte sogar bereits eine Rufnummer zu, danach passierte aber nichts mehr. Nur durch hartnäckige Recherche meinerseits fand ich heraus, dass sie die Leitung nicht belegen wollten.

Da ich mich dort jeden Tag mindestens einmal meldete und mich nach einiger Zeit offensichtlich jeder der etwa zwanzig Leute im First-Level-Support kannte, erhielt ich sodann Kontakt zu einem kundigen Ansprechpartner in Hamburg (ich selber bin am Niederrhein nahe der niederländischen Grenze). Der sagte mir, dass sie die Leitung nicht bebuchen könnten. Ich sollte bei der Telekom recherchieren, welcher EVs verwendet würde. Auch sollte ich den Stift am APL herausfinden. Am besten beim Bauherrenservice, wurde mir empfohlen.

Dass der Bauherrenservice der Telekom sich schlicht totgelacht hat, dürfte jedem klar sein. Als Nicht-Kunde bekommt man bei der Telekom freilich auch sonst keine Auskünfte.

o2 jedenfalls agiert beim DSL völlig ambitionslos. Die führen selber keine Recherche durch, geschweige denn würden sie einen Techniker-Einsatz beauftragen. Typische Vorgehensweise: Leitung ist bereits im Dienst und kann sofort übernommen werden oder gar nix.

Im Leben nicht würden die in einer WG nach einer zweiten Doppelader suchen lassen oder gar eine “1. TAE“ installieren lassen. Bei dem Gedanken muss ich wirklich lachen.

In meinem Fall war übrigens der Gipfel der Frechheit, dass meine bereits durch o2 zugeteilte Rufnummer plötzlich jemand Anderem gehörte. Ich konnte sogar seine Daten einsehen! Es handelte sich um einen türkisch klingenden Namen mit Adresse hier im Ort. Ich konnte diese Person sogar anrufen, nachdem bei ihr offensichtlich mein Anschluss geschaltet worden war. Das ist absolut unglaublich. Die SMS-Benachrichtigungen zum Anschluss gingen weiterhin an mich; der Anschluss jedoch gehörte plötzlich jemand völlig Anderem. Zum Glück wurde bei mir nie Geld abgebucht. Geklärt wurde der Sachverhalt übrigens nie.

Ich bin gespannt, wie der Fall aus dem Artikel nun weitergeht. Sowas findet man auch nur bei Teltarif :-)
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[1.2] muc80337 antwortet auf Kuch
18.08.2022 09:44
Benutzer Kuch schrieb:
Das sehen wir allerdings anders

Wer ist "wir"? Ist da ein Jurist mit im Boot?

Nach Eingang der außerordentlichen Kündigung hätte sich o2 ja die Mühe machen können (und ggf. sogar müssen), bei der Telekom als Netzbetreiber nachzufragen

Wenn die Dame keinen Umzug beauftragt hatte und denkt, sie kennt sich besser aus als o2 oder Telekom und dann einfach eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat - dann entbehrt diese jeder Grundlage und ist von vorneherein abzulehnen.

In der Regel ist mehr als nur ein einzelner Anschluss pro Wohnung möglich. D.h. dass dort bereits ein Anschluss vorhanden ist heißt nicht, dass der Anschluss der o2 Kundin nicht umgezogen werden kann.

Das läuft nicht nur bei o2 so auch bei der Telekom würde sie da auf Granit beißen, vermutlich eine Kündigung zum Laufzeitende bestätigt bekommen.

=> einfach "richtig" machen und einen Umzug beauftragen und wenn das Ergebnis negativ ausfällt, dann darauf basierend außerordentlich kündigen.

Klärt doch mit der Kundin ob sie einen konkreten Umzugsauftrag erteilt hatte.
Falls nein, dann ist das ein reiner clickbait Artikel.

Für mich sind solche Artikel besonders schlimm deshalb weil die die Kompetenz von teltarif in Frage stellen. Und ich lese gerne teltarif. Und mag eine solche Verunsicherung gar nicht.
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[1.2.1] cebko antwortet auf muc80337
20.08.2022 17:21
Danke, genau das wollte ich auch schreiben.

Benutzer muc80337 schrieb:
=> einfach "richtig" machen und einen Umzug beauftragen und wenn das Ergebnis negativ ausfällt, dann darauf basierend
außerordentlich kündigen.
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[2] teleflash antwortet auf muc80337
18.08.2022 09:27
Benutzer muc80337 schrieb:
Schade, mal wieder ein Artikel bei welchem der Sachverhalt nicht verstanden wurde.
Mal genau lesen was die Bundesnetzagentur geantwortet hat - und bitte auch verstehen.

Die Dame soll einen Umzug beauftragen und wenn o2 sagt "nein geht nicht" dann hat sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dass in der Wohnung schon ein DSL-Anschluss vorhanden ist heißt nicht zwingend, dass kein zweiter bereitgestellt werden kann (obwohl sich o2 da wirklich schwertun könnte).

Das mit einem weiteren DSL sollte kein Problem sein. Habe zu Hause auch mehrere DSL-Leitungen über unterschiedliche anbieter. Für jeden weiteren DSL kommt ein Telekomtechniker und schaltet zwei weitere Adern in der Vermittlungsstelle auf.
Haben wir auch bei einigen Kunden, wenn VDSL 100 nicht geht, dann gibt es halt 2x VDSL 50.