Benutzer fuchs-ass schrieb:
Guten Tag, Ich habe einen echten Glasfaseranschluss bis in die Wohnung. Wo liegt der Übergabepunkt zwischen dem Provider und dem Endkunden, vor oder hinter dem ONT.
Wo ist dies gesetzlich geregelt?
Danke im Voraus.
Hallo fuchs-ass,
im Sinne der Routerfreiheit müsste der Übergabepunkt zwischen Provider und Endkunde der GF-TA, also die Glasfaserdose in der Wohnung sein.
Aber in rechtlicher Hinsicht bitte das Telekommunikationsgesetz lesen und/oder die Bundesnetzagentur befragen.