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Wie sieht das mit Hausverteileranlagen aus?


11.06.2021 13:32 - Gestartet von Chris111
3x geändert, zuletzt am 11.06.2021 13:42
Beispiel: Ein Wohnblock mit 150 Wohneinheiten. Die Wohnungeigentümer haben eine private Antennenbaufirma beauftragt, das Netz DVB-C fähig zu machen. Die Programme werden von einer Sat Anlage vom Dach geholt. Jetzt werden ca. 200 Kanäle eingespeist. Es gibt keine monatlichen Kosten, sondern nur Einmalkosten wenn etwas repariert wird oder neue Kanäle umgesetzt werden. Das ist doch weiterhin zulässig, oder nicht?
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[1] flatburger antwortet auf Chris111
11.06.2021 16:41
Benutzer Chris111 schrieb:
Beispiel: Ein Wohnblock mit 150 Wohneinheiten. Die Wohnungeigentümer haben eine private Antennenbaufirma beauftragt, das Netz DVB-C fähig zu machen. Die Programme werden von einer Sat Anlage vom Dach geholt. Jetzt werden ca. 200 Kanäle eingespeist. Es gibt keine monatlichen Kosten, sondern nur Einmalkosten wenn etwas repariert wird oder neue Kanäle umgesetzt werden. Das ist doch weiterhin zulässig, oder nicht?

Das ist eine Geimeinschafts-Antennen-Anlage damit nicht jeder eine eigene Sat-Schüssel braucht. Das hat nichts mit einem Telekommunikationsanbieter zu tun.
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[1.1] hrgajek antwortet auf flatburger
11.06.2021 17:19
Hallo,

Benutzer flatburger schrieb:
Benutzer Chris111 schrieb:

Das ist eine Geimeinschafts-Antennen-Anlage damit nicht jeder eine eigene Sat-Schüssel braucht. Das hat nichts mit einem Telekommunikationsanbieter zu tun.

Vorsicht! Im Prinzip ja. aber es gibt da Sonderfälle und vor Jahren ein mega Prozess um die Lizenzen für die Senderechte. Unbedingt Beratung einholen. Der Fall war meine ich in München- müsste sogar hier auf teltarif zu finden sein
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[1.1.1] flatburger antwortet auf hrgajek
11.06.2021 18:04

2x geändert, zuletzt am 11.06.2021 18:06
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,

Benutzer flatburger schrieb:
Benutzer Chris111 schrieb:

Das ist eine Geimeinschafts-Antennen-Anlage damit nicht jeder eine eigene Sat-Schüssel braucht. Das hat nichts mit einem Telekommunikationsanbieter zu tun.

Vorsicht! Im Prinzip ja. aber es gibt da Sonderfälle und vor Jahren ein mega Prozess um die Lizenzen für die Senderechte. Unbedingt Beratung einholen. Der Fall war meine ich in München- müsste sogar hier auf teltarif zu finden sein

Es wird unterscheiden nach Wohnungseigentümergemeinschaft und Antennengemeinschaft (hier werden mehrere Grundstücke versorgt)
Diese sind dann Gema-pflichtig. Also am besten je Gebäude eine Schüssel mit Kopfstation einrichten,

Hier ein Bericht dazu:
https://www.digitalfernsehen.de/news/empfang/dvb-t/urteil-gema-pflicht-fuer-antennengemeinschaften-bestaetigt-429116/
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[1.1.1.1] lamron antwortet auf flatburger
17.06.2021 13:41
Benutzer flatburger schrieb:
Es wird unterscheiden nach Wohnungseigentümergemeinschaft und Antennengemeinschaft (hier werden mehrere Grundstücke versorgt) Diese sind dann Gema-pflichtig. Also am besten je Gebäude eine Schüssel mit Kopfstation einrichten,

Unsinn..Es geht um den Wegfall des Nebenkostenprivillegs...