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25.03.2021 20:18 - Gestartet von handykarl
Amtsgericht .... hoffe sie kann und geht auch in Berufung.
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[1] pfungpfeur antwortet auf handykarl
25.03.2021 20:27
Benutzer handykarl schrieb:
Amtsgericht .... hoffe sie kann und geht auch in Berufung.

Das hoffe ich auch, schließlich gibt es die Beweislastumkehr aber das scheint einige Gerichte nicht zu interessieren!
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[2] wayne_757 antwortet auf handykarl
26.03.2021 17:31
Benutzer handykarl schrieb:
Amtsgericht .... hoffe sie kann und geht auch in Berufung

Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung am 29.04.2020 rechtskräftig.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/37.php
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[2.1] Heutger antwortet auf wayne_757
01.04.2021 18:25
Benutzer wayne_757 schrieb:
Benutzer handykarl schrieb:
Amtsgericht .... hoffe sie kann und geht auch in Berufung

Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung am 29.04.2020 rechtskräftig.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/37.php

Ich habe da jetzt mal hingeschrieben. Denn entweder ist es ein Aprilscherz (weil ich es heute lese) oder irgendwas fehlt da oder ist da nicht vollständig wiedergegeben. Der Sachverständige hat doch die Aussage bestätigt. Oder liegt das Urteil daran, keine Nachforschungen betrieben zu haben oder ist quasi die Strafe dafür, dass der Sachverständige das tun müsste. Und was wenn die Nachforschung zum gleichen Ergebnis gekommen wäre? Ich meine, ich kann schon viel überwachen, aber dann sind wir bald bei privaten Vorratsdatenspeicherungen, es könnte ja zu solchen Fällen kommen oder der Pflicht professioneller Sicherheitseinrichtungen? Ich meine, wenn Behörden mit OVH deren ungesicherte Umgebung abfackelt und etliche Einrichtungen durch eine patchbare (wenn auch sehr spät) Exchangelücke angreifbar waren, macht es richtig Sinn, im gleichen Atemzug von allen Privatleuten eine lückenlose Überwachung und/oder proaktives Sicherheitssetup zu erfordern?! Also entweder fehlt da etwas in der Berichterstattung oder es ist ein Aprilscherz.