Thread
Menü

Immenser Schaden


29.08.2020 11:18 - Gestartet von thenwn
Das ist - wie immer - virtueller Schaden. In Anbetracht steigender Kinopreise und immer länger werdenden Werbeblöcke sowie extrem verspäteter (werbeverseuchter) Blu-ray-Disc-Releases ist nicht davon auszugehen, dass jeder für den Film bezahlt hätte. Und nicht zu verachten die Tatsache, dass die Content-Industrie nicht in der Lage ist, bei 3 abonnierten Streamingdiensten einen Großteil der Klassiker zu inkludieren. Filme der letzten vielleicht 30 Jahre, die einfach fehlen, rausfliegen oder extra kosten. Und das bei steigenden Netflix-Preisen und Einschränkungen, wo man die Corona-Zeit gnadenlos ausnutzt.

Da verspüre ich kein Mitleid für die Content-Industrie, die unter Ausnutzung internationaler Justiz virtuellen Schäden nachjagt.
Denn Konkurrenz wird man nicht durchplattmachen los, sondern durch bessere Angebote. Das haben die noch nie verstanden, aber hätten es durch den Erfolg der Stramingangebote bemerken können. Schade, dass es wieder rückwärts geht.
Menü
[1] Bjoern_Koenig antwortet auf thenwn
29.08.2020 11:26

einmal geändert am 29.08.2020 11:27
Lieber thewn,

dann ist Ihre Position also "Wenn mir der legale Streaming-Dienst nicht zu dem Preis den ich erwarte bietet was ich will, nehme ich es mir halt illegal". Das kann ja wohl sicherlich nicht die passende Antwort sein.

Darüber hinaus würde ich nicht sagen, dass ein zweistelliger Millionenverlust für die Rechteinhaber nur ein "virtueller Schaden" ist.

Solche Angebote sind auch nicht einfach nur eine "Konkurrenz" zu legalen Angeboten, sondern schlicht illegal. Und das dürften die Verursacher jetzt auch am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Viele Grüße
Björn König (teltarif.de)

Benutzer thenwn schrieb:
Das ist - wie immer - virtueller Schaden. Da verspüre ich kein Mitleid für die Content-Industrie, die unter Ausnutzung internationaler Justiz virtuellen Schäden nachjagt.
Denn Konkurrenz wird man nicht durchplattmachen los, sondern durch bessere Angebote. Das haben die noch nie verstanden, aber hätten es durch den Erfolg der Stramingangebote bemerken
können. Schade, dass es wieder rückwärts geht.
Menü
[1.1] little-endian antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 13:35
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Lieber thewn,

Ich bin zwar nicht thewn, wage es jedoch, ihm zumindest teilweise zur Seite zu springen:

Das kann ja wohl sicherlich nicht die passende Antwort sein.

Darüber lässt sich sowohl moralisch als auch politisch streiten. So, wie der Schwarzfahrer letztlich indirekt auch ein "Statement" setzt (wenn auch formal derzeit (noch) illegal), kann das auch jemand sein, der sich anderweitiger "offensichtlich rechtswidriger Quellen" (wie es so schön heißt) zu bedienen weiß.

Was regelmäßig bei beidem außer Acht gelassen wird, ist die geradezu schreiende Ironie der Implementierung mit oft gängelnden Angeboten, garniert mit einer gehörigen Portion Vollzugsdefizit, die dazu führt, dass der Ehrliche oft genug der Dumme ist.

Wirklich korrekt wäre es jedoch - da bin ich bei Ihnen - derlei Angebote dann schlicht auch nicht zu nutzen und so ganz legal mit "den Füßen" abzustimmen.

Darüber hinaus würde ich nicht sagen, dass ein zweistelliger Millionenverlust für die Rechteinhaber nur ein "virtueller Schaden" ist.

Da der Schaden in konkreter Höhe schlicht nicht bekannt ist, jedoch auch nicht gänzlich Null sein wird, ist die Bezeichnung "virtueller Schaden" in dieser Pauschalität natürlich nicht richtig. Ebensowenig korrekt ist es jedoch, die wild geschätzte, von den Anbietern in den Raum geworfene Summe unkritisch 1:1 zu übernehmen und als gegeben hinzustellen.

Solche Angebote sind auch nicht einfach nur eine "Konkurrenz" zu legalen Angeboten, sondern schlicht illegal.

Ja, sind sie. Und unter anderem deshalb war der im Grunde banale Vorgang Teltarif auch einen Artikel wert.

Und das dürften die Verursacher jetzt auch am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Das ist etwas arg pathetisch formuliert, geht die Wahrscheinlichkeit für "kleine Streamingnutzer", die selbst keine Inhalte veröffentlichen, bereits aus praktischen Gründen wie dem scheiternden Ermittlungsansatz quasi gegen Null.

An dieser Stelle sei im Übrigen daran erinnert, dass auch Teltarif ganz feierlich mal die ach so illegalen Streamingangebote für Sky & Co. "getestet" hat:

https://www.teltarif.de/iptv-sky-test/news/...

Wie kann nur so etwas moralisch Verwerfliches tun? Doppelmoral ahoi.
Menü
[1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf little-endian
29.08.2020 13:58
Benutzer little-endian schrieb:

Das ist weder eine moralische noch politische Frage, sondern eine rechtliche. Entweder etwas ist erlaubt (legal) oder verboten (illegal). Und wer etwas Verbotenes tut, begeht eine Straftat. Völlig egal ob er ohne Ticket in die Bahn steigt oder einen urheberrechtlich geschützten Film aus dem Netz lädt.

Darüber lässt sich sowohl moralisch als auch politisch streiten. So, wie der Schwarzfahrer letztlich indirekt auch ein "Statement" setzt (wenn auch formal derzeit (noch) illegal), kann das auch jemand sein, der sich anderweitiger "offensichtlich rechtswidriger Quellen" (wie es so schön heißt) zu bedienen weiß.

Demnach ist Ihr Argument, nur weil die Behörden nicht ausreichend gegen Filesharer vorgehen, kann man das ja ruhig machen.

Was regelmäßig bei beidem außer Acht gelassen wird, ist die geradezu schreiende Ironie der Implementierung mit oft gängelnden Angeboten, garniert mit einer gehörigen Portion Vollzugsdefizit, die dazu führt, dass der Ehrliche oft genug der Dumme ist.

Das wäre in der Tat das korrekte Verhalten.

Wirklich korrekt wäre es jedoch - da bin ich bei Ihnen - derlei Angebote dann schlicht auch nicht zu nutzen und so ganz legal mit "den Füßen" abzustimmen.

Selbstverständlich ist die Anzahl der abgerufenen Streams bzw. der Downloads messbar.

Da der Schaden in konkreter Höhe schlicht nicht bekannt ist, jedoch auch nicht gänzlich Null sein wird, ist die Bezeichnung "virtueller Schaden" in dieser Pauschalität natürlich nicht richtig. Ebensowenig korrekt ist es jedoch, die wild geschätzte, von den Anbietern in den Raum geworfene Summe unkritisch 1:1 zu übernehmen und als gegeben hinzustellen.

Das ist keineswegs ein banaler Vorgang. Immerhin waren Europol, Eurojust und amerikanische Behörden an dem Einsatz in 18 Ländern beteiligt.

Ja, sind sie. Und unter anderem deshalb war der im Grunde banale Vorgang Teltarif auch einen Artikel wert.

Da sollten Sie sich nicht zu sicher sein.

Das ist etwas arg pathetisch formuliert, geht die Wahrscheinlichkeit für "kleine Streamingnutzer", die selbst keine Inhalte veröffentlichen, bereits aus praktischen Gründen
wie dem scheiternden Ermittlungsansatz quasi gegen Null.
Menü
[1.1.1.1] whalesafer antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 14:27
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Demnach ist Ihr Argument, ...

Herr Koenig, es wäre sicher besser, wenn Sie nicht wiederholt ihren Lesern Aussagen in den Mund legen. Die Kritik an den Schadensbehauptungen war zutreffend und klar und deutlich formuliert. Dass ein Zusammenhang zwischen schlechten legalen Angeboten und Urheberrechtsverletzungen besteht, ist auch unstrittig und bedeutet nicht, dass jeder einzelne, der diesen Zusammenhang vorbringt, ein gesetzloser Schuft ist.

Und lernen Sie mal, wie man richtig quotet. Wie Sie das machen, ist auch moralisch fragwürdig.
Menü
[1.1.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf whalesafer
29.08.2020 14:42
Lieber whalesafer,

doch, jemand der den aktuellen Star Wars-Blockbuster aus illegalen Quellen bewusst umsonst aus dem Netz saugt (auch noch mit der frechen Begründung, dass das legale Streaming-Angebot nicht attraktiv genug ist), ist in der Tat ein gesetzloser Schuft und zeigt in meinen Augen durchaus ein fehlendes Unrechtsbewusstsein.

Allerdings ist es im Schutze der Anonymität des Internets natürlich relativ einfach, illegale Angebote zu verteidigen, insbesondere wenn man vielleicht noch das Glück hatte, selbst nie beim Filesharing erwischt worden zu sein. Was aber natürlich keine Garantie für die Zukunft ist.

Benutzer whalesafer schrieb:
Dass ein Zusammenhang zwischen schlechten legalen
Angeboten und Urheberrechtsverletzungen besteht, ist auch unstrittig und bedeutet nicht, dass jeder einzelne, der diesen
Zusammenhang vorbringt, ein gesetzloser Schuft ist.
Menü
[1.1.1.1.1.1] whalesafer antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 14:49
jemand der den aktuellen Star Wars-Blockbuster aus illegalen Quellen bewusst umsonst aus dem Netz saugt (auch noch mit der frechen Begründung, dass das legale Streaming-Angebot nicht attraktiv genug ist), ist in der Tat ein gesetzloser Schuft und zeigt in meinen Augen durchaus ein fehlendes Unrechtsbewusstsein.

Zeigen Sie mal, welcher Vorredner das gemacht hat. Ihr Leseverständnis ist offensichtlich nicht besser als ihre Zitierqualität.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf whalesafer
29.08.2020 15:13
Fakt ist, dass in dieser Debatte von einigen Teilnehmern Filmpiraterie offen in Schutz genommen wird. Und bei Usern, die das hier im Forum tun, muss ich grundsätzlich als Mitleser davon ausgehen, dass diese dann auch aktiv an Filmpiraterie beteiligt sind. Andernfalls gäbe es kaum einen sachlichen Grund, ein solches strafbares Verhalten in Schutz zu nehmen.

Benutzer whalesafer schrieb:

Zeigen Sie mal, welcher Vorredner das gemacht hat. Ihr Leseverständnis ist offensichtlich nicht besser als ihre
Zitierqualität.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] whalesafer antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 17:08
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Fakt ist, dass in dieser Debatte von einigen Teilnehmern Filmpiraterie offen in Schutz genommen wird.

Fakt ist, dass Sie in fast jedem Kommentar Ihren Lesern Dinge in den Mund legen, die diese nicht gesagt haben.

Und bei Usern, die das hier im Forum tun, muss ich grundsätzlich als Mitleser davon ausgehen, dass diese dann auch aktiv an Filmpiraterie beteiligt sind. Andernfalls gäbe es kaum einen sachlichen Grund, ein solches strafbares Verhalten in Schutz zu nehmen.

Dass Sie hier allen, die Ihrer Pressemitteilung nicht voll zustimmen, Piraterie unterstellen, ist charakteristisch für die Taubheit der Filmindustrie. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, sich negativ über das Verhalten der Filmindustrie zu äußern, z.B. Ärger darüber, dass viele Filme nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand legal zu sehen sind.

Es gibt einen Zusammenhang zwischen Preis und Umsatz, egal ob der niedrigere Konsum bei höherem Preis durch legale oder illegale Alternativen substituiert wird oder einfach nicht stattfindet. Wenn also kritisiert wird, dass die Preise bei abnehmender Leistung steigen, dann macht auch das den Kommentator nicht zum Pirat. Dass die Musik- und Filmindustrien sinkende Nachfrage stets auf die Piraten schieben statt auf die eigene Produkt- und Preispolitik, ist allerdings nicht neu. "Home Taping is Killing Music" hieß es in der Kampagne gegen die Musikkassette. "And it's illegal" stand drunter. Mit der Wahrheit hat man es in den Kampagnen nicht genau genommen.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf whalesafer
29.08.2020 17:29
Zunächst mal ist das keine Pressemitteilung, sondern ein redaktioneller Beitrag. Der Artikel enthält lediglich Informationen, die unter anderem von Europol als Pressemitteilung herausgegeben wurden.

Darüber hinaus kann man die Filmindustrie gerne kritisieren, gleiches gilt für hohe Preise an den Kinokassen, das ist soweit völlig legtim.

In dem Artikel geht es aber darum, dass gegen Personen vorgegangen wurde, die Hollywood-Blockbuster illegal verbreitet haben. Es gibt 1.) kein Recht diese Inhalte zu verbreiten und 2.) kein Recht diese illegal bereitgestellten Inhalte kostenlos zu konsumieren. Das hat nichts mit Kritik an Hollywood oder der Filmbranche zu tun, das ist schlicht und einfach kriminelles Verhalten.

Benutzer whalesafer schrieb:

Dass Sie hier allen, die Ihrer Pressemitteilung nicht voll zustimmen, Piraterie unterstellen, ist charakteristisch für die Taubheit der Filmindustrie. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, sich negativ über das Verhalten der Filmindustrie zu äußern, z.B. Ärger darüber, dass viele Filme nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand legal zu sehen sind.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2] Bjoern_Koenig antwortet auf whalesafer
29.08.2020 17:46
Die Sache ist doch im Prinzip ganz einfach. Wenn Ihnen bei einem Film (oder irgendeinem anderen Produkt) das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht passt, dann gucken Sie den Film einfach nicht bzw. kaufen das Produkt nicht. Wo genau liegt das Problem?

Sie würden ja auch nicht in ein Restaurant gehen und sagen: Das Essen hier ist aber unverschämt teuer und der Service wird immer schlechter, also nehme ich mir jetzt einfach mal was gratis vom Buffet. So läuft es aber bei Filmen und da fehlt einfach jegliches Unrechtsbewusstsein.


Benutzer whalesafer schrieb:

Es gibt einen Zusammenhang zwischen Preis und Umsatz, egal ob der niedrigere Konsum bei höherem Preis durch legale oder illegale Alternativen substituiert wird oder einfach nicht stattfindet. Wenn also kritisiert wird, dass die Preise bei abnehmender Leistung steigen, dann macht auch das den
Kommentator nicht zum Pirat
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] whalesafer antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 18:29
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Die Sache ist doch im Prinzip ganz einfach. Wenn Ihnen bei einem Film (oder irgendeinem anderen Produkt) das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht passt, dann gucken Sie den Film einfach nicht bzw. kaufen das Produkt nicht. Wo genau liegt das Problem?

Ein Problem dabei ist, dass die Filmindustrie den Konsumverzicht als Folge von Piraterie deuten wird, genauso wie auch Sie jede Kritik als ausreichenden Grund für die Annahme sehen, der Kritiker wäre ein Pirat. Damit geht sie dann zur Politik und verlangt völlig unverhältnismäßige Gesetze. Warum gibt es in Deutschland kaum offene WLAN Hotspots? Weil man in Deutschland als Oma mit offenem WLAN selbst dann noch zu Schadenersatz verdonnert wird, wenn es nachweislich jemand anders war, der eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Warum steht man bald mit einem Bein im Knast, wenn man in Europa Webseiten ohne Vorzensur betreibt? Weil eine Industrie mit gerade in Deutschland verschwindend geringer wirtschaftlicher Bedeutung Schäden in erfundener Höhe behauptet und die Folgen ihrer eigenen Fehler immer auf die Piraterie schiebt und damit Gesetze ausklüngelt, die die Last anderen Industrien und dem Staat aufbürden.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf whalesafer
29.08.2020 20:45
Möglicherweise wäre es dann vielleicht sinnvoll, wenn niemand Urheberrechtsverletzungen im Netz begeht. Dann wird auch niemand zu Schadensersatz verdonnert.

Benutzer whalesafer schrieb:

Weil man in Deutschland als Oma mit offenem WLAN selbst dann noch zu Schadenersatz verdonnert wird, wenn es nachweislich jemand
anders war, der eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] whalesafer antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 21:53

einmal geändert am 29.08.2020 21:53
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Möglicherweise wäre es dann vielleicht sinnvoll, wenn niemand Urheberrechtsverletzungen im Netz begeht. Dann wird auch niemand zu Schadensersatz verdonnert.

Mit dem Argument kann man echt jede Schweinerei rechtfertigen. Wenn niemand illegal über die Grenze kommt, wird auch niemand von Grenzern erschossen. Aber klar, wenn man der Filmindustrie eine Darmspiegelung macht, dann ist jedes noch so blöde Argument recht.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf whalesafer
29.08.2020 21:59
Tja, was soll ich dazu sagen. Das Leben ist eben unfair zu Filmpiraten.

Benutzer whalesafer schrieb:

Mit dem Argument kann man echt jede Schweinerei rechtfertigen. Wenn niemand illegal über die Grenze kommt, wird auch niemand von Grenzern erschossen. Aber klar, wenn man der Filmindustrie eine Darmspiegelung macht, dann ist jedes noch so blöde
Argument recht.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] whalesafer antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 23:23
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Tja, was soll ich dazu sagen. Das Leben ist eben unfair zu Filmpiraten.

Die alte Dame ist keine Filmpiratin. Das ist der Punkt. Die Filmindustrie nimmt alles und jeden in Verantwortung, auch wo keine Verantwortung ist. Die rückständige Netzgesetzgebung richtet hier auf Verlangen der Rechteverwerter realen und moralisch unvertretbaren Schaden an. Ich erwarte aber nicht, dass Sie das verstehen.
Menü
[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf whalesafer
29.08.2020 23:28
Wie gesagt: Keine Urheberrechtsverletzungen, keine Probleme. Ganz einfach.
Und jetzt würde ich sagen, wir kommen mal zum Ende der Debatte, denn das ist hier offenkundig nicht weiter zielführend. Und lassen Sie sich nicht beim Filesharing erwischen.

Ihnen noch einen angenehmen Abend.

Benutzer whalesafer schrieb:
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Tja, was soll ich dazu sagen. Das Leben ist eben unfair zu Filmpiraten.

Die alte Dame ist keine Filmpiratin. Das ist der Punkt. Die Filmindustrie nimmt alles und jeden in Verantwortung, auch wo keine Verantwortung ist. Die rückständige Netzgesetzgebung richtet hier auf Verlangen der Rechteverwerter realen und moralisch unvertretbaren Schaden an. Ich erwarte aber nicht,
dass Sie das verstehen.
Menü
[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] whalesafer antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 23:31

einmal geändert am 29.08.2020 23:43
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
lassen Sie sich nicht beim Filesharing erwischen.

Also nichts verstanden.
Menü
[1.1.1.2] little-endian antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 14:40

2x geändert, zuletzt am 29.08.2020 14:43
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

Das ist weder eine moralische noch politische Frage, sondern eine rechtliche. Entweder etwas ist erlaubt (legal) oder verboten (illegal).

Das verkennt, dass rechtliche Vorgaben in aller Regel auf eben jenen moralischen und politischen Fragen beruhen und damit auch immer nur eine Momentaufnahme sind.

Ich erinnere einmal an die fast schon in Vergessenheit geratene Diskussion um die "Kulturflatrate" mit den "Piraten" & Co. Von dort bis zum hier erhobenen Zeigefinger ist es offenbar schon ein weiter Weg geworden.

Und wer etwas Verbotenes tut, begeht eine Straftat. Völlig egal ob er ohne Ticket in die Bahn steigt oder einen urheberrechtlich geschützten Film aus dem Netz lädt.

Das ist sachlich korrekt, ja.

Demnach ist Ihr Argument, nur weil die Behörden nicht ausreichend gegen Filesharer vorgehen, kann man das ja ruhig machen.

Ob "man" das ruhig machen kann oder sollte, möge jeder für sich selbst entscheiden. Es ist jedoch durchaus so, dass Gesetze allein aufgrund ihres Vollzugsdefitits nichtig sein können. Desweiteren hauen Sie hier auch schon wieder "passiven Konsum" und "Weiterverbeitung" (die bösen "Filesharer") undifferenziert in einen Topf.

Allein schon die seit Jahren als unsinnig kritisierte Bezeichnung "Raubkopie" als Rubrik bei Teltarif spricht hierbei für sich. Wurde hier das Szenario der gewaltsamen Entwendung einer Sache kopiert? Wohl kaum.

Selbstverständlich ist die Anzahl der > abgerufenen Streams bzw. der Downloads > messbar.

Seufz. Aber nicht die Kausalkette hin zum sonst angeblich alternativ erfolgten Kauf.

Das ist keineswegs ein banaler Vorgang. Immerhin waren Europol, Eurojust und amerikanische Behörden an dem Einsatz in 18 Ländern beteiligt.

Die Banalität ergibt sich aus meiner Sicht durch die Tatsache, dass dies kein exklusiver Vorgang ist, sondern analog zu Grundrauschen ständig geschieht. Das Katz und Maus - Spiel zwischen Rechteinhabern und Kopierern ist wohl so alt wie die Urheberschaft selbst.

Ferner haben Sie meinen Kommentar zum von mir zitierten Teltarif-Artikel leidlich "elegant" übergangen.
Menü
[1.1.1.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf little-endian
29.08.2020 14:56

einmal geändert am 29.08.2020 15:23
Benutzer little-endian schrieb:

Gut, Sie können Gesetze für sich persönlich moralisch bewerten und auch in Frage stellen, letztendlich haben Sie sich als Bürger aber einfach daran zu halten.

Das verkennt, dass rechtliche Vorgaben in aller Regel auf eben jenen moralischen und politischen Fragen beruhen und damit auch immer nur eine Momentaufnahme sind.

Ihre Aussage war im Kern, dass es ein Vollzugsdefizit bei Gesetzen zu Filesharing gibt und deshalb diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten bzw. für die Filme bezahlen, die "Dummen" sind. In diesem Punkt bin ich der Auffassung, dass bei Ihnen ein fehlendes Unrechtsbewusstsein vorliegt. Denn die Frage, ob man sich an Recht und Gesetz hält, kann ja wohl nicht davon abhängig sein, ob man letztendlich kontrolliert wird.

Ob "man" das ruhig machen kann oder sollte, möge jeder für sich selbst entscheiden. Es ist jedoch durchaus so, dass Gesetze allein aufgrund ihres Vollzugsdefitits nichtig sein können. Desweiteren hauen Sie hier auch schon wieder "passiven Konsum" und "Weiterverbeitung" (die bösen "Filesharer") undifferenziert in einen Topf.

Ob jemand den Film gekauft hätte oder nicht spielt keine Rolle. Er hat ihn letztendlich gestreamt und nicht dafür bezahlt.

Seufz. Aber nicht die Kausalkette hin zum sonst angeblich alternativ erfolgten Kauf.

Der Umstand, dass Filmpiraterie leider sehr häufig vorkommt, macht diesen Fall nicht banal. Insbesondere aufgrund seiner Dimensionen.

Die Banalität ergibt sich aus meiner Sicht durch die Tatsache, dass dies kein exklusiver Vorgang ist, sondern analog zu Grundrauschen ständig geschieht. Das Katz und Maus - Spiel zwischen Rechteinhabern und Kopierern ist wohl so alt wie die
Urheberschaft selbst.
Menü
[1.1.1.2.1.1] little-endian antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 15:24
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

Gut, Sie können Gesetze für sich persönlich moralisch bewerten und auch in Frage stellen, letztendlich haben Sie sich als Bürger aber einfach daran zu halten.

Letztlich ist das die Definition von gesetzlichen Vorgaben, insofern meine Zustimmung.

Ihre Aussage war im Kern, dass es ein Vollzugsdefizit bei Gesetzen zu Filesharing gibt und deshalb diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten bzw. für die Filme bezahlen, die "Dummen" sind.

Das sollte keineswegs der Kern gewesen sein, da ich die Ironie mit den "Dummen" überwiegend darin sehe, dass legale Angebote oftmals unflexibler, teilweise weniger verfügbar und nicht selten auch noch technisch schlechter sind.

Auch wenn von üblicher "Piraterie" freilich weit weg, soll an dieser Stelle auch mal das Feld der "Spezialversionen" von Filmen erwähnt werden, wie sie in Foren wie Fanres oder originaltrilogy diskutiert werden. An manches Material ist hier "streng legal" überhaupt kein Rankommen, Ähnliches im Bereich Emulatoren und Fanversionen.

So einfach und binär ist unsere Welt der Entscheidungsfindung da leider nicht.

In diesem Punkt bin ich der Auffassung, dass bei Ihnen ein fehlendes Unrechtsbewusstsein vorliegt.

Wenn die einzig mögliche Alternative der mit sich selbst zufriedene Moralapostel ist, lasse ich das gerne mal so stehen.

Denn die Frage, ob man sich an Recht und Gesetz hält, kann ja wohl nicht davon abhängig sein, ob man letztendlich kontrolliert wird.

Im strengen Sinne ist diese Aussage naiv, denn dann dürfte es auch keine gesteigerte Motivation geben, an einer verlassenen Kreuzung mitten in der Nacht bei Rot über die Ampel zu gehen, wohlwissend, dass das mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden interessieren wird. Selbstverständlich wägen wir alle bei den ein oder anderen kleineren Vergehen im Alltag spieltheoretisch ab.

Ob jemand den Film gekauft hätte oder nicht spielt keine Rolle. Er hat ihn letztendlich gestreamt und nicht dafür bezahlt.

Interessant wird das Szenario spätestens dann, wenn der fragliche Film zeitgleich im Fernsehen liefe und man diesen dann (in schlechterer Qualität, jedoch inhaltsgleich) ganz legal hätte konsumieren können, man sich jedoch aus offensichtlichen Gründen für die formal illegale Variante entscheidet.

Der Umstand, dass Filmpiraterie leider sehr häufig vorkommt, macht diesen Fall nicht weniger banal. Insbesondere aufgrund seiner Dimensionen.

Um den erhobenen, überlangen Zeigefinger zumindest ein wenig zu stutzen, abschließend eine rhetorische Frage:

Den "Mastermix" auf Kassette aus längst vergangenen Schultagen haben Sie aber schon noch aufgehoben, oder? ;)
Menü
[1.1.1.2.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf little-endian
29.08.2020 15:35
Benutzer little-endian schrieb:

Auch wenn ein anderes Angebot schlechter ist, gibt Ihnen das trotzdem kein Recht zur Filmpiraterie.

Das sollte keineswegs der Kern gewesen sein, da ich die Ironie mit den "Dummen" überwiegend darin sehe, dass legale Angebote oftmals unflexibler, teilweise weniger verfügbar und nicht selten auch noch technisch schlechter sind.

Doch, im Prinzip schon. Zumindest in diesem Falle.

So einfach und binär ist unsere Welt der Entscheidungsfindung da leider nicht.

Das können Sie natürlich tun. Aber irgendwann werden Sie beim Überschreiten der roten Ampel doch erwischt. Und genau dieses Risiko gibt es im Netz auch.

Im strengen Sinne ist diese Aussage naiv, denn dann dürfte es auch keine gesteigerte Motivation geben, an einer verlassenen Kreuzung mitten in der Nacht bei Rot über die Ampel zu gehen, wohlwissend, dass das mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden interessieren wird. Selbstverständlich wägen wir alle bei den ein oder anderen kleineren Vergehen im Alltag spieltheoretisch ab.

Dass der Film gleichzeitig im Fernsehen läuft gibt Ihnen dann das Recht eine Kaufversion illegal zu konsumieren?

Interessant wird das Szenario spätestens dann, wenn der fragliche Film zeitgleich im Fernsehen liefe und man diesen dann (in schlechterer Qualität, jedoch inhaltsgleich) ganz legal hätte konsumieren können, man sich jedoch aus offensichtlichen Gründen für die formal illegale Variante entscheidet.

Ich habe keinen Mastermix, nicht mal mehr Kassetten.

Den "Mastermix" auf Kassette aus längst vergangenen Schultagen
haben Sie aber schon noch aufgehoben, oder? ;)
Menü
[1.1.1.2.1.2] sattmann antwortet auf Bjoern_Koenig
30.08.2020 11:43
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

Gut, Sie können Gesetze für sich persönlich moralisch bewerten und auch in Frage stellen, letztendlich haben Sie sich als Bürger aber einfach daran zu halten.

Gott sei Dank gab es in der Geschichte immer wieder Menschen, die Gesetze aktiv hinterfragt haben und manchmal auch - zu Recht! - widersprochen haben. Gesetzgebung geschieht nicht ohne Einfluss unterschiedlichster Lobbyisten, ist menschgemacht und damit fehlerbehaftet und zu guter letzt immer im Kontext der jeweiligen Zeit anzuwenden.

Und manchmal ist die Zeit für ein Gesetz einfach abgelaufen und es ist nicht mehr zeitgemäß.
Menü
[1.1.1.2.1.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf sattmann
30.08.2020 12:15

3x geändert, zuletzt am 30.08.2020 12:19
Das stimmt. Allerdings würde ich an Ihrer Stelle nicht darauf setzen, dass z.B. Diebstahl oder der Bruch von Urheberrechten demnächst einfach mal legal wird, weil "die Zeit für das Gesetz" nach Ihrer Meinung abgelaufen ist. Wenn ein US-Filmkonzern für hunderte Millionen US-Dollar einen Blockbuster produziert wird er wohl kaum akzeptieren, dass Sie sich anschließend den Film gratis aus dem Netz saugen.

Benutzer sattmann schrieb:

Gott sei Dank gab es in der Geschichte immer wieder Menschen, die Gesetze aktiv hinterfragt haben und manchmal auch - zu Recht! - widersprochen haben. Gesetzgebung geschieht nicht ohne Einfluss unterschiedlichster Lobbyisten, ist menschgemacht und damit fehlerbehaftet und zu guter letzt immer im Kontext der jeweiligen Zeit anzuwenden.

Und manchmal ist die Zeit für ein Gesetz einfach abgelaufen und
es ist nicht mehr zeitgemäß.
Menü
[1.1.1.2.1.2.1.1] sattmann antwortet auf Bjoern_Koenig
30.08.2020 13:10
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
(...) Wenn ein US-Filmkonzern für hunderte Millionen US-Dollar einen Blockbuster produziert wird er wohl kaum akzeptieren, dass Sie sich anschließend den Film gratis aus dem Netz saugen.

Nun, der US-Filmkonzern hat weder exekutive, noch judikative und auch keine legislative Gewalt. Er wird sich also genau wie die "Gegenseite" an die geltenden Gesetze halten müssen. Und die sind international nunmal weit weniger schwarz und weiß wie einem Glauben gemacht wird. Häufig ist nämlich das oft besungene "gratis aus dem Netz saugen" = ansehen, völlig legal, solange keine Inhalte weiterverteilt bzw. hochgeladen werden.

Das passt dem finanzstarken und einflussreichen US-Filmkonzern aber nicht, weswegen mit großzügiger Unterstützung diverser Medien der Begriff der "Raubkopie" geprägt wurde, wenngleich das Streamen von Inhalten von Raub wohl kaum weiter entfernt sein könnte.

Lange Rede kurzer Sinn:
Das Downloaden von Musik ist völlig von der Bildfläche verschwunden in den letzten Jahren, warum ist das so? Wohl etwa nicht, weil es endlich gesunden Wettkampf im Streaming und Downloadmarkt gibt und die Angebote tatsächlich von einer breiten Masse nutzbar sind und gerne genutzt werden?

Meine Prognose:
Wenn der Streit um Lizenzen für einzelne Serien/Filme endet und endlich ein vernünftiges Cross-Licensing zwischen den verschiedenen Streaming Dienstleistern entsteht, dann wird es bei Filmen nicht anders sein. Dann nämlich können sich die Anbieter auf Features (und wenn es nur die Bild/Ton-qualität, Downloadfunktionalität oder sonstwas ist) konzentrieren und müssen sich nicht mehr ausschließlich auf Preis-/Contentkampf fokussieren.

Zum vorher besungenen "virtuellen Schaden". Der Schüler oder Student ohne Geld wird den Film nicht sehen, wenn er dafür 20 Euro bezahlen müsste. Er wird außerdem nicht jeden Film kaufen, den er herunterlädt, vermutlich einfach deshalb, weil mit wenigen Klicks 20 Filme geladen werden können, die Selektion also einfach "spray and pray" ist und nicht gezielt abläuft wie bei einem Kauf. Daraus auf eine Schadenssumme rückzuschließen ist absurd.

Und der voll im leben stehende Berufstätige? Der wird - wie bei Musik auch - gerne die 10 Euro im Monat bezahlen, wenn das Angebot angepasst und zeitgemäß ist.

Nun muss ich aber zurück zu meinem TV, nicht dass ich mein Streaming-Abo umsonst bezahle :-)

Schönen Sonntag
Menü
[1.1.1.2.1.2.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf sattmann
30.08.2020 13:40

3x geändert, zuletzt am 30.08.2020 13:47
Die Filmindustrie braucht auch keine legislative oder judikative Gewalt. Kein Gesetzgeber in Deutschland wird Ihnen Gratis-Zugang zu US-Blockbustern verschaffen, deren Produktion hunderte Millionen US-Dollar gekostet hat. Ich persönlich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass sowas ernsthaft jemand erwartet.

Und ein wie Sie sagen "Cross Licensing" ist aus einem ganz einfachen Grund ebenfalls unrealistisch. Die US-Unternehmen wollen ihre selbst produzierten Inhalte auch selbst verkaufen. Disney hat beispielsweise überhaupt gar kein Interesse, seinen Content an Netflix zu sublizenzieren weil sie einen eigenen Streaming-Dienst haben und die eigenen Inhalte dort exklusiv anbieten wollen. Zumal auch viele Neustarts gar nicht mehr ins Kino kommen, sondern sofort bei den SVoD-Services landen.

Ob sich ein Student den Film leisten kann oder nicht, spielt für die Konzerne keine Rolle. Unternehmen wie Warner, Universal oder Paramount sind keine karitativen Einrichtungen, die müssen nicht nur hunderte Millionen Dollar Produktionskosten wieder einspielen, sondern wollen damit auch Geld verdienen. Und da gilt wie für jedes andere Unternehmen auch das Ziel der Gewinnmaximierung.




Benutzer sattmann schrieb:

Nun, der US-Filmkonzern hat weder exekutive, noch judikative und auch keine legislative Gewalt. Er wird sich also genau wie die "Gegenseite" an die geltenden Gesetze halten müssen. Und die sind international nunmal weit weniger schwarz und weiß wie einem Glauben gemacht wird. Häufig ist nämlich das oft besungene "gratis aus dem Netz saugen" = ansehen, völlig legal, solange keine Inhalte weiterverteilt bzw. hochgeladen werden.

Das passt dem finanzstarken und einflussreichen US-Filmkonzern aber nicht, weswegen mit großzügiger Unterstützung diverser Medien der Begriff der "Raubkopie" geprägt wurde, wenngleich das Streamen von Inhalten von Raub wohl kaum weiter entfernt sein könnte.

Lange Rede kurzer Sinn:
Das Downloaden von Musik ist völlig von der Bildfläche verschwunden in den letzten Jahren, warum ist das so? Wohl etwa nicht, weil es endlich gesunden Wettkampf im Streaming und Downloadmarkt gibt und die Angebote tatsächlich von einer breiten Masse nutzbar sind und gerne genutzt werden?

Meine Prognose:
Wenn der Streit um Lizenzen für einzelne Serien/Filme endet und endlich ein vernünftiges Cross-Licensing zwischen den verschiedenen Streaming Dienstleistern entsteht, dann wird es bei Filmen nicht anders sein. Dann nämlich können sich die Anbieter auf Features (und wenn es nur die Bild/Ton-qualität, Downloadfunktionalität oder sonstwas ist) konzentrieren und müssen sich nicht mehr ausschließlich auf Preis-/Contentkampf fokussieren.

Zum vorher besungenen "virtuellen Schaden". Der Schüler oder Student ohne Geld wird den Film nicht sehen, wenn er dafür 20 Euro bezahlen müsste. Er wird außerdem nicht jeden Film kaufen, den er herunterlädt, vermutlich einfach deshalb, weil mit wenigen Klicks 20 Filme geladen werden können, die Selektion also einfach "spray and pray" ist und nicht gezielt abläuft wie bei einem Kauf. Daraus auf eine Schadenssumme rückzuschließen ist absurd.

Und der voll im leben stehende Berufstätige? Der wird - wie bei Musik auch - gerne die 10 Euro im Monat bezahlen, wenn das Angebot angepasst und zeitgemäß ist.

Nun muss ich aber zurück zu meinem TV, nicht dass ich mein Streaming-Abo umsonst bezahle :-)

Schönen Sonntag
Menü
[1.1.1.2.1.2.1.1.2] Bjoern_Koenig antwortet auf sattmann
30.08.2020 15:40

einmal geändert am 30.08.2020 15:44
Was Sie hier erzählen ist eindeutig falsch. Der EuGH hat bereits 2017 zu dem Thema abschließend entschieden. Das Anschauen ALLER Streams im Netz, von denen Sie als Zuschauer davon ausgehen müssen, dass sie aus einer illegalen Quelle stammen, ist auch illegal und damit für Sie strafbar.

Und wenn eine Quelle beispielsweise den gerade erst im Kino angelaufenen Star Wars Film gratis zum Stream anbietet, müssen Sie als Zuschauer definitiv davon ausgehen, dass es sich hier um eine illegale Quelle handelt. Da können Sie sich dann in einem Gerichtsverfahren auch nicht rausreden und sagen, das wusste ich aber nicht.

Benutzer sattmann schrieb:

Häufig ist nämlich das besungene "gratis aus dem Netz saugen" = ansehen, völlig legal,
solange keine Inhalte weiterverteilt bzw. hochgeladen werden.
Menü
[1.1.1.2.1.2.1.1.2.1] sattmann antwortet auf Bjoern_Koenig
30.08.2020 16:12
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Was Sie hier erzählen ist eindeutig falsch. Der EuGH hat bereits 2017 zu dem Thema abschließend entschieden. Das Anschauen ALLER Streams im Netz, von denen Sie als Zuschauer davon ausgehen müssen, dass sie aus einer illegalen Quelle stammen, ist auch illegal und damit für Sie strafbar.

Wenn dann bitte sauber zitieren und nicht den wesentlichen Teil entfernen. Ich habe _international_ geschrieben. Und das darf durchaus genauso interpretiert werden.

Interessehalber bitte dennoch die entsprechenden Urteile verlinken damit ich das für DE/EU nachlesen kann.

Danke.
Menü
[1.1.1.2.1.2.1.1.2.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf sattmann
30.08.2020 16:44
Entscheidungen des EuGH gelten international und zwar für den gesamten Einzungsbereich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union inklusive Deutschland. Und bei den Usern, die hier im teltarif.de-Forum posten ist davon auszugehen, dass es sich in der Regel um Einwohner von Deutschland handelt und sich primär auf die Gesetzgebung für dieses Land bezogen wird.

Nähere Ausführungen zu dem Gesetz finden Sie unter anderem hier.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-527/15

Bitte also in Zukunft hier im Forum keine Unwahrheiten mehr verbreiten, die andere Mitleser glauben und sich deshalb womöglich noch strafbar machen.

Benutzer sattmann schrieb:

Wenn dann bitte sauber zitieren und nicht den wesentlichen Teil entfernen. Ich habe _international_ geschrieben. Und das darf durchaus genauso interpretiert werden.

Interessehalber bitte dennoch die entsprechenden Urteile verlinken damit ich das für DE/EU nachlesen kann.

Danke.
Menü
[1.1.1.2.1.2.1.1.2.1.1.1] sattmann antwortet auf Bjoern_Koenig
30.08.2020 20:07
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Entscheidungen des EuGH gelten international und zwar für den gesamten Einzungsbereich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union inklusive Deutschland. Und bei den Usern, die hier im teltarif.de-Forum posten ist davon auszugehen, dass es sich in der Regel um Einwohner von Deutschland handelt und sich primär auf die Gesetzgebung für dieses Land bezogen wird.

Nähere Ausführungen zu dem Gesetz finden Sie unter anderem hier.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-527/15

Bitte also in Zukunft hier im Forum keine Unwahrheiten mehr verbreiten, die andere Mitleser glauben und sich deshalb womöglich noch strafbar machen.


--->>> INTERNATIONAL! Ich sehe aber ein, ich hätte weltweit schreiben sollen.

Danke für den Link - die Rechtsgelehrten scheinen sich aber auch dort nicht wirklich über die Konsequenz des Urteils einig zu sein.

Wie auch immer, für mich an dieser Stelle eod.

Schönen Abend
Menü
[1.2] thenwn antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 15:11
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Lieber thewn,

dann ist Ihre Position also "Wenn mir der legale Streaming-Dienst nicht zu dem Preis den ich erwarte bietet was ich will, nehme ich es mir halt illegal". Das kann ja wohl sicherlich nicht die passende Antwort sein.

Das ist nicht meine Position, das ist ein Erklärungsversuch für das, was dort passiert. (Selbst-)Reflektion ist nämlich rückblickend oft konstruktiver als Jammern und Polemik. Aber ein "vielleicht haben auch wir Fehler gemacht" hört man von der Content-Industrie nie. Nicht einmal, wenn jeder Zuschauer unter Generalverdacht gestellt und völlig unverhältnismäßig quasi mit Kapitaldelikten in Verbindung gebracht wird. (Entsprechende Kampagnen tun das, wie wir uns erinnern.)
Auch der Begriff "Raubkopie" ist dafür ein glänzendes Beispiel.

Dass das, was hier passiert, de jure illegal ist, steht überhaupt nicht zur Diskussion. Verboten und nicht korrekt - Punkt, Aus, Ende.

Legalität und Moral gehen dennoch nicht immer miteinander einher - wo wir auch wieder beim Begriff "Raubkopie" wären. Raub, das meint "mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt".

Löscht man die kopierte Filmdatei beim Rechteinhaber und tritt man dem Universal-Chef dabei noch in die Kronjuwelen? Eher nicht. Trotzdem wird diese Verleumdung betrieben.

Und letztlich bleibt wieder: Das Jammern. Mit mehr Rückgrat und konstruktiven Plänen könnte sie sich sicher mehr Respekt verschaffen.

Denn Geschäfte, denen wirklich materieller Schaden entsteht, installieren kostspielig Überwachungskameras, Alarmanlagen und stellen Sicherheitspersonal ein. Die Content-Industrie meint, mit überholten "Kopierschutzmaßnahmen" eine Legitimation dafür zu haben, alles weitere den aus öffentlichen Geldern finanzierten Behörden überlassen zu können. Rechtlich völlig ok, aber auch moralisch?
Menü
[1.2.1] Bjoern_Koenig antwortet auf thenwn
29.08.2020 15:20
Benutzer thenwn schrieb:

Exakt, da haben Sie vollkommen Recht. Und wenn diese Feststellung bei allen Mitdiskutierenden direkt am Anfang gestanden hätte, wäre die ganze Debatte unnötig.

Dass das, was hier passiert, de jure illegal ist, steht überhaupt nicht zur Diskussion. Verboten und nicht korrekt -
Punkt, Aus, Ende.
Menü
[1.2.1.1] little-endian antwortet auf Bjoern_Koenig
29.08.2020 15:52
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

Und wenn diese Feststellung bei allen Mitdiskutierenden direkt am Anfang gestanden hätte, wäre die ganze Debatte unnötig.

Genauso wie die potentielle Verwirrung, wenn Beiträge mit korrekter Reihenfolge von Zitat und eignem "Erguss" erstellt werden würden.
Menü
[1.2.1.1.1] Bjoern_Koenig antwortet auf little-endian
29.08.2020 16:10
Benutzer little-endian schrieb:

Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie meinen Ausführungen sehr gut folgen konnten und das es da unabhängig von der Zitierweise keinerlei Verständnisprobleme gab.

Genauso wie die potentielle Verwirrung, wenn Beiträge mit korrekter Reihenfolge von Zitat und eignem "Erguss" erstellt
werden würden.
Menü
[1.3] EpsilonAlpha antwortet auf Bjoern_Koenig
03.09.2020 06:12
Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:

Solche Angebote sind auch nicht einfach nur eine "Konkurrenz" zu legalen Angeboten, sondern schlicht illegal. ...

Stimmt eine Konkurrenz sind die nicht, den um eine Konkurrenz zu sein müsste es einen legalen Gegenpart geben. Speziell im Bereich der neuesten Filme, damit meine ich die welche aktuell im Kino laufen, ist das nicht der Fall.

Es gibt keinen legalen Streaming-Dienst der Film-Industrie der es ermöglicht einen Film parallel zum Kino zuhause, natürlich gegen Geld, anzuschauen! Tja, und wie immer dort wo man keine legale Alternative anbietet, dort regiert der Schwarzmarkt. Selbst die illegalen Plattformen verlangen angeblich Geld für ihre Dienste, zeigt das nicht das hier ein Markt da ist, wenn Leute für illegale Angebote bezahlen wollen?

Und ich rede hier nicht von den „Ich will das umsonst haben“-Leuten, nein die wird die Justiz weiter verfolgen müssen. Ich rede von potentiellen Kunden, die aus diversen Gründen nicht ins Kino gehen wollen/können/dürfen, jedoch denkt die Film-Industrie man müsste den zahlenden Leuten vorschreiben das sie die neuesten Filme nur im Kino konsumieren dürfen. Nein, das lehne ich als Kunde ab, da geh‘ ich nicht ins Kino, da konsumiere ich aber auch keine illegalen Plattformen sondern warte, bis sie die Filme zu Dumping-Preisen an die legalen Plattformen wie Netflix und Co weitergeben müssen. Selbst jetzt in der Corona-Zeit ist man keinen Deut schlauer geworden und versucht wenigstens eine digitale Alternative anzubieten.

Ich verstehe es jedoch, wenn man den Film sich illegal anschauen will und es wie gesagt keine legale Methode gibt, tja dann greifen die Leute auf diese Plattformen zurück.

Von dem her, der immense Schaden ist zu einem großen Teil deren eigene Schuld, basierend auf Dummheit und Ignoranz gegenüber ihren Kunden.
Menü
[2] SchnittenGott antwortet auf thenwn
30.08.2020 10:41
Benutzer thenwn schrieb:
Das ist - wie immer - virtueller Schaden. In Anbetracht steigender Kinopreise und immer länger werdenden Werbeblöcke sowie extrem verspäteter (werbeverseuchter) Blu-ray-Disc-Releases ist nicht davon auszugehen, dass jeder für den Film bezahlt hätte. [...]

In Deinem Beitrag stecken gute und richtige Überlegungen drin, bei letzterem kann ich Dir aber nicht zustimmen.
Blu-Rays bzw. aktuell UHD Blu-Rays sind immer noch das Optimum, zumindest wenn um ECHTEN Heimkino-Genuß mit Beamer & Dolby Atmos Konfiguration geht.
Bei Netflix und anderen "Spießgesellen" hab ich meist eher mittelmäßige Bitrate (=> zu Corona Zeiten sogar noch schlimmer, wie Du schon erwähnt hast!) und wenns hochkommt popeligen Standard Dolby Digital 5.1 Ton (manchmal sogar nur Stereo!).
Sprich die Back Surrounds sind schon mal grundsätzlich tot und bei Atmos Filmen die Heights komplett arbeitslos...
Ich hab diesen kompletten Streaming Hype von Anfang an nicht verstanden, für mich ist nur die Disk, die ich in der Hand halte bzw. ins Album sortiere, ein "echter" Film.
Aber gut, das werden vermutlich diejenigen, die sich mit "Mini" 55 Zoll LCD/LED/OLED Fernseherchen begnügen und "Soundbars" oder "Sounddecks" als Notbehelf gegenüber einer echten Sourround-Kombination, sowieso nie verstehen...
Letztlich mit einem Kumpel telefoniert von früher, der zu mir meinte, das Wohnzimmer ist in Abstimmung mit seiner Frau eingerichtet, und die wollte O-Ton "keine großen Boxen überall im Zimmer verteilt".
Da hab ich mich dann mal ausgeklinkt, ich glaub das sind tatsächlich 2 ganz verschiedene Welten :-)
Menü
[2.1] Felixkruemel antwortet auf SchnittenGott
30.08.2020 21:31
Benutzer SchnittenGott schrieb:
Benutzer thenwn schrieb:
Das ist - wie immer - virtueller Schaden. In Anbetracht steigender Kinopreise und immer länger werdenden Werbeblöcke sowie extrem verspäteter (werbeverseuchter) Blu-ray-Disc-Releases ist nicht davon auszugehen, dass jeder für den Film bezahlt hätte. [...]

In Deinem Beitrag stecken gute und richtige Überlegungen drin, bei letzterem kann ich Dir aber nicht zustimmen. Blu-Rays bzw. aktuell UHD Blu-Rays sind immer noch das Optimum, zumindest wenn um ECHTEN Heimkino-Genuß mit Beamer & Dolby Atmos Konfiguration geht.
Dem kann ich nicht vollständig zustimmen. Telweise haben UHD BlueRays schlechteren DTS Ton (nur DTS, kein DTS-HD) als die normalen BlueRays durch Platzmangel.

Die Qualität natürlich ist deutlich besser als bei Streaminganbietern, allerdings auch nur wenn der Film tatsächlich echtes 4k währe. Da meiste ist nur bicubic upscaled und sieht nicht besser aus als auf einer normalen Blueray, während 4k bei Streaminganbietern wie Netflix auch 4k ist.


Und bitte mach dich mal schlau was Komprimierung angeht ;)
Die Bitrate spielt eher eine untergeordnete Rolle.
Man bekommt einen 1080p Film mit AV1 mit rund 2Mbit/s Bitrate für das Auge verlustfrei komprimiert (VMAF 96, mehr geht auch, aber bis auf Kinoleinwand merkt man kein Unterschied). Bei 4k sind es so um die 8Mbit/s die benötigt werden. Netflix testet bereits mit AV1 und daher nicht von vornherein sagen "10-13Mbit/s bei 4k ist viel zu wenig", denn das stimmt nur bei altem H265 (was aktuell genommen wird).
Menü
[2.1.1] little-endian antwortet auf Felixkruemel
30.08.2020 22:30

einmal geändert am 30.08.2020 23:44
Da muss ich aus technischer Sicht wohl nochmal reingrätschen:

Benutzer SchnittenGott schrieb:
... und wenns hochkommt popeligen Standard Dolby Digital 5.1 Ton (manchmal sogar nur Stereo!).

Da erhebe ich wiederum Einspruch, denn den "popeligen" Dolby Digital - Ton mit 105dB für die Hauptkanäle und 115dB für den LFE muss man erstmal zu Hause auch nur annähernd ausnutzen und den Unterschied zum PCM-Master im Blindtest hören können.

Freilich klingen etliche Streamingvarianten lascher als ihre Blu-ray Pendants, aber das hat quasi null mit dem Format zu tun, sondern liegt am Master, an dem dann jeder Anbieter nochmal rummurkst.

Etwaige Höhenkanäle fehlen bei den Althergebrachten Formaten natürlich, aber sonst lasse ich auf AC3, DTS, AAC, MP3, Vorbis, etc. nichts kommen. Wer hier Zweifel hegt, dem empfehle ich mal die LaserDisc von "Air Force One" in AC3 bei gerade mal 384 kbps. Alternativ kann man sich auch noch an Kinozeiten zurückerinnern, zu denen es einem einst die Schuhe auszog - bei Dolby Digital mit noch schnöderen 320 kbps als Lichtton.

Benutzer Felixkruemel schrieb:
... nur DTS, kein DTS-HD) als die normalen BlueRays durch Platzmangel.

Im Grunde ein akademisches Problem, da den Unterschied zwischen dem PCM-Master und DTS bei hier meist ~ 1,5 Mbps im Wortsinne kein Mensch hört. Der einzig echte Vorteil liegt im möglichen 7.1 Kanal-Setup statt 6.1 sowie dem ganzen Zusatzkanalgeldöns bei Dolby Atmos & DTS:X, aber das Voodoomarketing funktioniert aus diesbezüglich zugegebenermaßen derart brillant, dass es selbst dann schwer ist, zu widerstehen, wenn man es eigentlich besser weiß.
Menü
[2.1.2] SchnittenGott antwortet auf Felixkruemel
30.08.2020 22:38
Benutzer Felixkruemel schrieb:
Benutzer SchnittenGott schrieb: >Deinem Beitrag stecken gute und richtige Überlegungen drin,
bei letzterem kann ich Dir aber nicht zustimmen. Blu-Rays bzw. aktuell UHD Blu-Rays sind immer noch das Optimum, zumindest wenn um ECHTEN Heimkino-Genuß mit Beamer & Dolby Atmos Konfiguration geht.
Dem kann ich nicht vollständig zustimmen. Telweise haben UHD BlueRays schlechteren DTS Ton (nur DTS, kein DTS-HD) als die normalen BlueRays durch Platzmangel.

1.) Es heißt Blu-Ray, nicht Blue-Ray :-)
2.) Ist es exakt umgekehrt.
So haben z.B. z.B. viele aktuelle Filme auf der Blu-Ray nur Atmos mit Dolby Digital Plus Kern in der Originalsprache(verlustbehaftet!), auf der UHD ist dann der Originalton Atmos mit TrueHD Core (=> 100% losless/verlustfrei!)
Bei dts genau das gleiche, es gibt deutlich mehr UHDs als BDs mit DTS:X Tonformat, die deutschen "Normal" Blu-Rays mit DTS:X kann man an zwei Händen abzählen.
3.) Platzmangel tritt bei einer normalen BD viel eher auf als bei einer UHD, eine UHD hat entweder 66 GB (zweilagig) oder 100 GB (dreilagig) Spiecherplatz, da ist dann tatsächlich deutlich mehr Raum für viele verlustfreie Tonformate in mehreren Sprachen...

Die Qualität natürlich ist deutlich besser als bei Streaminganbietern, allerdings auch nur wenn der Film tatsächlich echtes 4k währe. Da meiste ist nur bicubic upscaled und sieht nicht besser aus als auf einer normalen Blueray, während 4k bei Streaminganbietern wie Netflix auch 4k ist.

1.) Es heißt wäre, nicht währe ;-)
2.) Nicht nur echtes 4k sieht besser aus, sogar Filme, die von "Intermediates" gezogen sind, haben deutlich sichtbare Vorteile gegenüber "normalen" Blu-Rays, z.B. HDR10 oder Dolby Vision mit besserer Durchzeichnung sowohl in hellen als auch in dunkleren Flächen.
3.) Bei dem geringen Angebot an 4k, was Netflix bietet, wäre es auch besonders traurig, wenn das hochskaliert wäre :)

Und bitte mach dich mal schlau was Komprimierung angeht ;)

Da brauch ich mich nicht schlau machen, das ist mein Fachgebiet. ;)

Die Bitrate spielt eher eine untergeordnete Rolle. Man bekommt einen 1080p Film mit AV1 mit rund 2Mbit/s Bitrate für das Auge verlustfrei komprimiert (VMAF 96, mehr geht auch, aber bis auf Kinoleinwand merkt man kein Unterschied). Bei 4k sind es so um die 8Mbit/s die benötigt werden. Netflix testet bereits mit AV1 und daher nicht von vornherein sagen "10-13Mbit/s bei 4k ist viel zu wenig", denn das stimmt nur bei altem H265 (was aktuell genommen wird).

Hier wird sehr viel durcheinander geworfen und mit Unwahrheiten vermischt.
Die momentan verwendeten(!) Encoder für AV1 arbeiten ALLE verlustbehaftet, und das nicht zu knapp.
Die tatsächlich deutlich bessere Kompression (ca. 30-33 Prozent) wird dabei erkauft mit einer etwas schlechteren Bildqualität (z.B. im direkten Vergleich mit VP10) und einer vielfach höheren Rechenleistung, die zum encodieren erforderlich ist!
Und die Differenz zwischen UHD und Netflix 4k ist in etwa die zwischen Bundesliga und Oberliga, um mal einen etwas blumigen Vergleich zu bringen :-)
Gerade auf einer Großbildleinwand (=> bei mir ca. 4m in der Diagonale) wird der Unterschied überdeutlich, im Netflix Bild fehlt da fast alles und im Ton erst recht :-(
Menü
[2.1.2.1] Felixkruemel antwortet auf SchnittenGott
31.08.2020 09:59
Hier wird sehr viel durcheinander geworfen und mit Unwahrheiten vermischt. Die momentan verwendeten(!) Encoder für AV1 arbeiten ALLE verlustbehaftet, und das nicht zu knapp.
Die tatsächlich deutlich bessere Kompression (ca. 30-33 Prozent) wird dabei erkauft mit einer etwas schlechteren Bildqualität (z.B. im direkten Vergleich mit VP10) und einer vielfach höheren Rechenleistung, die zum encodieren erforderlich ist!
Es ist korrekt, dass die Encoder relativ langsam sind. Aber eine schlechtere Bildqualität gibt es da definitiv nicht. VP10 exisitiert eh nicht, aber geht man mal von H265 oder VP9 aus (beide ungefähr gleich gut), ist AV1 rund 30% besser bei gleicher Qualität.
Probier es mal selber aus. aomenc auf cpu-used 6 oder svt-av1 auf preset 4 ist realtiv annehmbar was Geschwindigkeit angeht und hat dennoch eine sehr hohe Effizienz.

Und die Differenz zwischen UHD und Netflix 4k ist in etwa die zwischen Bundesliga und Oberliga, um mal einen etwas blumigen Vergleich zu bringen :-)
Gerade auf einer Großbildleinwand (=> bei mir ca. 4m in der Diagonale) wird der Unterschied überdeutlich, im Netflix Bild fehlt da fast alles und im Ton erst recht :-(
Das ist aktuell noch so. Netflix streamt nicht mit mehr als 12Mbit/s (leider...) und mit H265 kann man da nicht viel reißen.
Menü
[3] terry_mccann antwortet auf thenwn
31.08.2020 14:14

einmal geändert am 31.08.2020 14:15
Was auch unglaublich zumindest bei Netflix nervt:

- John Wick 2 gibt es, 1 und 3 aber nicht.
- Taken 2 und 3 gibt es, 1 aber nicht

usw.

Naja, und Fernsehserien werden ja eh nur homöopathisch verteilt. Interessanter Stoff aus England bspw. wird bei Netflix Deutschland auch nur am Rande angeboten.

Der ganze HBO Müll aus USA, den gibt es hingegen.

Da bleibt einem dann ja nur das halbseidene Streaming...