Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Gut, Sie können Gesetze für sich persönlich moralisch bewerten und auch in Frage stellen, letztendlich haben Sie sich als Bürger aber einfach daran zu halten.
Letztlich ist das die Definition von gesetzlichen Vorgaben, insofern meine Zustimmung.
Ihre Aussage war im Kern, dass es ein Vollzugsdefizit bei Gesetzen zu Filesharing gibt und deshalb diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten bzw. für die Filme bezahlen, die "Dummen" sind.
Das sollte keineswegs der Kern gewesen sein, da ich die Ironie mit den "Dummen" überwiegend darin sehe, dass legale Angebote oftmals unflexibler, teilweise weniger verfügbar und nicht selten auch noch technisch schlechter sind.
Auch wenn von üblicher "Piraterie" freilich weit weg, soll an dieser Stelle auch mal das Feld der "Spezialversionen" von Filmen erwähnt werden, wie sie in Foren wie Fanres oder originaltrilogy diskutiert werden. An manches Material ist hier "streng legal" überhaupt kein Rankommen, Ähnliches im Bereich Emulatoren und Fanversionen.
So einfach und binär ist unsere Welt der Entscheidungsfindung da leider nicht.
In diesem Punkt bin ich der Auffassung, dass bei Ihnen ein fehlendes Unrechtsbewusstsein vorliegt.
Wenn die einzig mögliche Alternative der mit sich selbst zufriedene Moralapostel ist, lasse ich das gerne mal so stehen.
Denn die Frage, ob man sich an Recht und Gesetz hält, kann ja wohl nicht davon abhängig sein, ob man letztendlich kontrolliert wird.
Im strengen Sinne ist diese Aussage naiv, denn dann dürfte es auch keine gesteigerte Motivation geben, an einer verlassenen Kreuzung mitten in der Nacht bei Rot über die Ampel zu gehen, wohlwissend, dass das mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden interessieren wird. Selbstverständlich wägen wir alle bei den ein oder anderen kleineren Vergehen im Alltag spieltheoretisch ab.
Ob jemand den Film gekauft hätte oder nicht spielt keine Rolle. Er hat ihn letztendlich gestreamt und nicht dafür bezahlt.
Interessant wird das Szenario spätestens dann, wenn der fragliche Film zeitgleich im Fernsehen liefe und man diesen dann (in schlechterer Qualität, jedoch inhaltsgleich) ganz legal hätte konsumieren können, man sich jedoch aus offensichtlichen Gründen für die formal illegale Variante entscheidet.
Der Umstand, dass Filmpiraterie leider sehr häufig vorkommt, macht diesen Fall nicht weniger banal. Insbesondere aufgrund seiner Dimensionen.
Um den erhobenen, überlangen Zeigefinger zumindest ein wenig zu stutzen, abschließend eine rhetorische Frage:
Den "Mastermix" auf Kassette aus längst vergangenen Schultagen haben Sie aber schon noch aufgehoben, oder? ;)