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Die Nutzung war nicht vereinbart


05.02.2018 09:42 - Gestartet von whalesafer
Einseitige Vertragsänderungen sind nicht akzeptabel. Unitymedia kann das gerne in neue Verträge reinschreiben (aber so, dass der Kunde das mitbekommt, nicht überraschend irgendwo im Kleingedruckten). Bestehende Verträge sind nicht einfach zu ändern: Mit Opt-In kann der Kunde der Änderung zustimmen, dann ist es in Ordnung. Mit Opt-Out ist es eine einseitige Vertragsänderung.

Ob das die Belastung für den Kunden klein ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder dem Gegenüber mal ein wenig in die Tasche greifen dürfte, solange die Belastung klein ist?