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Die Lösung ist offensichtlich


18.01.2018 22:58 - Gestartet von whalesafer
Zunächst mal den Umzug rechtzeitig mitteilen, so als wäre die neue Adresse vom Anbeiter versorgt, damit dem Anbieter Gelegenheit gegeben ist, seine Leistung an der neuen Adresse zu erbringen. Da er das trotzdem nicht tun wird (weil er es nicht kann), direkt nach dem Umzug mit der Frist von drei Monaten kündigen und ab dem Umzug Einwand wegen nicht erbrachter Leistung gegen die Rechnungen erheben. Für Abbuchungen, die trotzdem erfolgen, mit angemessener Fristsetzung Rückerstattung fordern und nach Verstreichen der Frist zurückbuchen lassen.

Tja, Vodafone, warum einfach wenn's auch kompliziert geht. Der Kunde wird es sich merken.
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[1] basti99 antwortet auf whalesafer
19.01.2018 08:20
Benutzer whalesafer schrieb:
Zunächst mal den Umzug rechtzeitig mitteilen, so als wäre die neue Adresse vom Anbeiter versorgt, damit dem Anbieter Gelegenheit gegeben ist, seine Leistung an der neuen Adresse zu erbringen. Da er das trotzdem nicht tun wird (weil er es nicht kann), direkt nach dem Umzug mit der Frist von drei Monaten kündigen und ab dem Umzug Einwand wegen nicht erbrachter Leistung gegen die Rechnungen erheben. Für Abbuchungen, die trotzdem erfolgen, mit angemessener Fristsetzung Rückerstattung fordern und nach Verstreichen der Frist zurückbuchen lassen.

Tja, Vodafone, warum einfach wenn's auch kompliziert geht. Der Kunde wird es sich merken.

Wenn der Gesetzgeber schon meint, hier eingreifen zu müssen, dann wäre die einfachste Lösung, der Gesetzgeber verpflichtet jeden Anbieter auch einen Kurzläufer-Tarif bereitzustellen. Leider sind diese nicht weit verbreitet. Dann kann der Kunde wählen, ob er (vermutlich gegen monatlichen Aufpreis oder höhere Anschlussgebühr) seine Flexibilität behält.
Grundsätzlich halte ich es für problematisch, dass ein 2 Jahres-Vertrag durch Umzug obsolet werden kann. Der Kunde hält hier den geschlossenen Vertrag nicht ein. Der Gründe sind eigentlich irrelevant. Warum sollte die Risiken der vorzeitigen Vertragsbeendigung hier der Anbieter tragen?
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[1.1] whalesafer antwortet auf basti99
19.01.2018 14:00
Benutzer basti99 schrieb:
Grundsätzlich halte ich es für problematisch, dass ein 2 Jahres-Vertrag durch Umzug obsolet werden kann. Der Kunde hält hier den geschlossenen Vertrag nicht ein. Der Gründe sind eigentlich irrelevant. Warum sollte die Risiken der vorzeitigen Vertragsbeendigung hier der Anbieter tragen?

Zunächst mal: Der Kunde hält den Vertrag ein. Der Vertrag beinhaltet die gesetzlichen Rechte, also auch das Sonderkündigungsrecht bei Umzug an eine nicht versorgte Adresse.

Der Grund für dieses Recht ist der Verbraucherschutz. Die wenigsten Leute ziehen um, weil sie dadurch aus einem 24-Monatsvertrag herauskommen. Genauso könnte man fragen, wieso der Kunde das Risiko tragen soll, dass der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Lang laufende Verträge sind in dieser Branche leider üblich, und die Telekom "vergiftet" ihren 12-Monatstarif z.B., indem sie den nur ohne Festnetzflat und mit der langsamsten Übertragungsrate anbietet. Wieso sollte der Kunde das Risiko tragen, wenn die Telekommunikati­onsnetzbetreiber offensichtlich keine kurz laufenden Verträge eingehen wollen?