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Schlecht informiert


05.09.2017 18:28 - Gestartet von Daz
"Das Urteil gilt direkt nur für Rumänien. Als Mitglied des Europarats muss sich aber auch Deutschland daran halten, wenn es keine Verurteilung riskieren will."

Falsch! Eine derartige Ausspähung von Mitarbeitern ist in Deutschland ebenfalls verboten. Überhaupt darf die Kommunikation sowie die Internetnutzung eines Mitarbeiters nur bei begründetem Verdacht eines schweren Fehlverhaltens überwacht werden.

Selbst wenn ein Arbeitgeber die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz vertraglich verbietet, darf er es nicht, da er die private Nutzung in den Arbeitspausen nicht verbieten kann.
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[1] malinfo antwortet auf Daz
05.09.2017 21:49
Selbst wenn ein Arbeitgeber die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz vertraglich verbietet, darf er es nicht, da er die private Nutzung in den Arbeitspausen nicht verbieten kann.
Warum sollte er, da er gerät und internetverbindung stellt und bezahlt, nicht auch in den arbeitspausen deren private nutzung verbieten können ?

Gelten eigentums- und damit verbundene oder eigentumsähnliche rechte etwa in arbeitspausen plötzlich nicht mehr ?

Wär' ja noch schöner, wenn ich als arbeitgeber nicht bestimmen könnte, wer meine büroausstattung/arbeitsmittel bzw. die von mir bezahlte internetverbindung wie nützt.
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[1.1] Daz antwortet auf malinfo
06.09.2017 01:27
Benutzer malinfo schrieb:
Gelten eigentums- und damit verbundene oder eigentumsähnliche rechte etwa in arbeitspausen plötzlich nicht mehr ?

Wär' ja noch schöner, wenn ich als arbeitgeber nicht bestimmen könnte, wer meine büroausstattung/arbeitsmittel bzw. die von mir bezahlte internetverbindung wie nützt.

Doch, das kannst Du bestimmen, aber nicht, wenn der Arbeitnehmer seine eigenen Geräte dafür nutzt. Aber der Absatz war von mir wirklich auch sehr schlampig formuliert, da ich zwei verschiedene Umstände unzulässig vermischt habe. Sorry.

Der Arbeitgeber darf aber definitiv nicht grundlos ausspähen, egal wie die private Internetnutzung geregelt ist.