Nichts Genaues weiß man nicht: Datenschutz im Job
Was darf mein Chef über mich wissen?
@ LaCatrina-Fotolia / Montage: teltarif.de
Datenschutz im Job ist ein kniffliges Thema - dabei ist die Rechtslage im Grunde simpel.
"Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das man an der Bürotür nicht abgibt", sagt Norbert Geyer, Fachanwalt für IT-Recht und Experte für Datenschutz.
Informationen über seine Angestellten darf der Arbeitgeber deshalb nur erheben, wenn er sie wirklich braucht - zum Beispiel für die Gehaltsabrechnung.
"Alles darüber hinaus geht den Arbeitgeber dann aber erstmal nichts an."
Mehr sammeln darf er nur, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Teilweise gibt es dafür Betriebsvereinbarungen, anderswo unterschreiben Angestellte mit dem Arbeitsvertrag eine Vereinbarung. "Diese Einwilligung muss, um wirksam zu sein, komplett transparent und klar getrennt vom Arbeitsvertrag sein", erklärt Geyer. Unterschreibt der Arbeitnehmer die Vereinbarung nicht, gilt der Arbeitsvertrag trotzdem. Und auch sonst darf ein Mitarbeiter nicht das Gefühl haben, dass ihm ohne Unterschrift negative Konsequenzen drohen.
Was darf mein Chef über mich wissen?
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Trotz solch klarer Regelungen gibt es in der Praxis viele Unklarheiten.
Häufigster Konfliktherd sind Kommunikationsdaten - der Browser-Verlauf zum Beispiel, der Inhalt des Diensthandys oder E-Mails.
Darf der Chef die lesen oder löschen, wenn jemand den Betrieb verlässt?
Dürfen Kollegen im Urlaub auf das Postfach zugreifen?
Darf der Chef kontrollieren, wer im Büro privat surft - und welche Mittel sind dafür recht?
"Oft ist das Problem, dass es keine klaren Regeln in Betrieben gibt", sagt Geyer.