Datenschutz

Nichts Genaues weiß man nicht: Datenschutz im Job

Welche Informationen darf mein Arbeitgeber über mich sammeln? Was muss ich ihm alles verraten? Darf er Zugriff auf meinen Browser-Verlauf haben und schaut jemand in meinen Posteingang, wenn ich im Urlaub bin? Wichtige Fragen, die nicht immer klar geregelt sind.
Von dpa / Florian Krockert

Datenschutz im Job Was darf mein Chef über mich wissen?
@ LaCatrina-Fotolia / Montage: teltarif.de
Datenschutz im Job ist ein kniffliges Thema - dabei ist die Rechtslage im Grunde simpel. "Informationelle Selbst­bestimmung ist ein Grund­recht, das man an der Büro­tür nicht abgibt", sagt Norbert Geyer, Fachanwalt für IT-Recht und Experte für Daten­schutz. Informationen über seine Angestellten darf der Arbeitgeber deshalb nur erheben, wenn er sie wirklich braucht - zum Beispiel für die Gehalts­abrechnung. "Alles darüber hinaus geht den Arbeit­geber dann aber erstmal nichts an."

Mehr sammeln darf er nur, wenn der Arbeit­nehmer zustimmt. Teilweise gibt es dafür Betriebs­vereinbarungen, anderswo unterschreiben Angestellte mit dem Arbeits­vertrag eine Vereinbarung. "Diese Einwilligung muss, um wirksam zu sein, komplett transparent und klar getrennt vom Arbeits­vertrag sein", erklärt Geyer. Unterschreibt der Arbeit­nehmer die Vereinbarung nicht, gilt der Arbeits­vertrag trotzdem. Und auch sonst darf ein Mitarbeiter nicht das Gefühl haben, dass ihm ohne Unterschrift negative Konsequenzen drohen.

Datenschutz im Job Was darf mein Chef über mich wissen?
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Trotz solch klarer Regelungen gibt es in der Praxis viele Unklarheiten. Häufigster Konflikt­herd sind Kommunikations­daten - der Browser-Verlauf zum Beispiel, der Inhalt des Diensthandys oder E-Mails. Darf der Chef die lesen oder löschen, wenn jemand den Betrieb verlässt? Dürfen Kollegen im Urlaub auf das Post­fach zugreifen? Darf der Chef kontrollieren, wer im Büro privat surft - und welche Mittel sind dafür recht?

"Oft ist das Problem, dass es keine klaren Regeln in Betrieben gibt", sagt Geyer.

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