Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschutz

Verstoß gegen Recht auf Privatsphäre

Nachdem ein Arbeitgeber private Details zum Sexualleben eines Mitarbeiters aufzeichnete, reagierte der Menschenrechtsgerichtshof und legte Voraussetzungen fest für die Überwachung am Arbeitsplatz.
Von dpa / Florian Krockert

Mann tippt auf Tastatur Aufgrund privater Mails entlassen: Mann klagt vor Menschenrechtsgericht
picture alliance / dpa
Unternehmen dürfen private Internet­chats ihrer Mit­arbeiter im Büro nicht ein­schränkungs­los über­wachen. Der Europäische Gerichts­hof für Menschen­rechte verurteilte am Dienstag Rumänien wegen eines Ver­stoßes gegen das Recht auf Privatsphäre.

Details über Sexualleben aufgezeichnet

Geklagt hatte ein Mann, der entlassen worden war, weil er über den Internet­zugang des Arbeit­gebers Nachrichten an seinen Bruder und seine Verlobte verschickt hatte. Es ging darin um seine Gesundheit und sein Sexual­leben. Das Unternehmen hatte die Unterhaltung aufgezeichnet, ohne den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle vorab zu informieren.

Endlich festgelegt: Voraussetzungen für Überwachungsmaßnahmen

Mann tippt auf Tastatur Aufgrund privater Mails entlassen: Mann klagt vor Menschenrechtsgericht
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Aus Sicht der Straßburger Richter geht das zu weit. Nach dem Urteil soll es Unternehmen zwar möglich bleiben, die Kommunikation von Mitarbeitern zu überprüfen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Gerichtshof erstmals festlegte.

So muss über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informiert werden. Außerdem braucht es einen legitimen Grund für die Überwachung. Mildere Kontroll­maßnahmen und weniger einschneidende Konsequenzen als etwa eine Kündigung müssen geprüft werden.

Das Urteil gilt direkt nur für Rumänien. Als Mitglied des Europarats muss sich aber auch Deutschland daran halten, wenn es keine Verurteilung riskieren will.

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