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Eine deutsche polizeiliche Meldepflicht gibt es in vielen freien Ländern nicht


26.07.2017 13:59 - Gestartet von fe rnwe h
einmal geändert am 26.07.2017 14:03
und das haben die (preussischen, ihre Untertanen fürchtenden und Anmeldung fordernden, in den Parlamenten die Mehrheit der Sitze habenden) dt. Beamten nicht mit bedacht.
Die polizeil. Meldepflicht ist ein Relikt aus Preussen und der Zeit 1933-45.
Leider begreift man das in DE nicht. In anderen Ländern gilt z.B. eine Auto-Anmeldung als Wohnnachweis, ein Steuerbescheid tut es auch. Denn auch freie Länder haben funktionierende Verwaltungen, so z.B. das Motorfahrzeugween und Steuerverwaltung, die ach ohne eine allgemeine polizeiliche Meldepflicht funktionieren.
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[1] x-user antwortet auf fe rnwe h
26.07.2017 14:23
Benutzer fe rnwe h schrieb:
und das haben die (preussischen, ihre Untertanen fürchtenden und Anmeldung fordernden, in den Parlamenten die Mehrheit der Sitze habenden) dt. Beamten nicht mit bedacht. Die polizeil. Meldepflicht ist ein Relikt aus Preussen und der Zeit 1933-45.

Das waren heute 3x gute Infos von dir, dazu Danke.

(Interessant auch, wozu damals diese Meldedatensammlung später benutzt wurde.)

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[1.1] wolfbln antwortet auf x-user
26.07.2017 15:03
Benutzer x-user schrieb:
Benutzer fe rnwe h schrieb:
und das haben die (preussischen, ihre Untertanen fürchtenden und Anmeldung fordernden, in den Parlamenten die Mehrheit der Sitze habenden) dt. Beamten nicht mit bedacht. Die polizeil. Meldepflicht ist ein Relikt aus Preussen und der Zeit 1933-45.

Das waren heute 3x gute Infos von dir, dazu Danke.

(Interessant auch, wozu damals diese Meldedatensammlung später benutzt wurde.)

Stimme dir völlig zu. Dieses früher im Deutschland "Wohnhaft" genannte Prinzip (Name passte besser auf die DDR) ist eben in vielen Ländern ungebräuchlich. Das gilt auch für die 1/2 EU.

In Deutschland ist daher die Adresse (=Meldeadresse) Teil der "Sicherheitsarchitektur". Jeder muss für Behördenpost an diesem Ort "zustellbar" sein

Das gibt's in vielen Ländern eben nicht.
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[2] Mayian antwortet auf fe rnwe h
27.07.2017 02:02

Der Begriff polizeil. Meldepflicht ist auch lustig.

Ich war noch nie bei der Polizei und hab mich da angemeldet ;-)



Letztendlich ist es sehr traurig was wieder in diesen Staat so passiert.

Einen Fest-Telefonanschluss bekommt man ohne irgendwelche Probleme. Aber eine Mobilfunkkarte... naja.

Ich Wechsel ja oft den Provider, das dürfte aber leider nun vorbei sein.

Das hat die Politik mal wieder toll hinbekommen.

Wenn man wenigsten einfach die den NFC-Ausweis ans NFC-Smartphone halten könnte, aber soweit geht es auch wieder nicht.

TOTAL VERSAGT - obwohl die Technik da ist und den Bürgern aufgezwungen wurde, wird sie einfach nicht sinnvoll eingesetzt.

Und hier lebende Ausländer werden total benachteiligt.
Wenn man bedenkt, dass man keine ausländischen (meist günstigere) Karten nicht längere Zeit in D. nutzen darf (wofür unsere Provider auch gesorgt haben) ist man plötzlich ohne Mobilfunk-Anschluss.
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[3] blumenwiese antwortet auf fe rnwe h
27.07.2017 18:42
Benutzer fe rnwe h schrieb:
und das haben die (preussischen, ihre Untertanen fürchtenden und Anmeldung fordernden, in den Parlamenten die Mehrheit der Sitze habenden) dt. Beamten nicht mit bedacht. Die polizeil. Meldepflicht ist ein Relikt aus Preussen und der Zeit 1933-45.
Leider begreift man das in DE nicht. In anderen Ländern gilt z.B. eine Auto-Anmeldung als Wohnnachweis, ein Steuerbescheid tut es auch. Denn auch freie Länder haben funktionierende Verwaltungen, so z.B. das Motorfahrzeugween und Steuerverwaltung, die ach ohne eine allgemeine polizeiliche Meldepflicht funktionieren.

Da hast du vollkommen recht. Man nehme mal als größte westliche Demokratie die USA. Dort muss ich natürlich nicht dem Staat sagen, wo ich wohne. Warum auch. Möchte ich jedoch staatliche LEistungen in Anspruch nehmen, muss ich mich zumindest irgendwie ausweisen (dort halt mit dem Führerschein). Und möchte ich wählen, registriere ich mich halt im Wohnsitzstaat.

Die Meldepflicht in Deutschland ist in der Tat ein Überbleibsel aus dunklen Tagen, als der Staat den Bürger als billige Verfügungsmasse betrachtete.