Thread
Menü

Erklärung der BNetzA ist unzufriedenstellend !


27.07.2017 18:48 - Gestartet von wolfbln
2x geändert, zuletzt am 27.07.2017 18:54
Erstmal ein Dank an Teltarif und A. Kuch, der weiter an der Sache dranbleibt. Die Erklärung der Bundesnetzagentur ist aber unzufriedenstellend, denn damit wird das Problem zwischen Anbieter und Gesetzgeber hin- und hergeschoben auf dem Rücken der Kunden.

Ich lese daraus:
1.) Provider dürfen die Registrierung nicht wegen einer fehlenden Adresse ablehnen. Damit sind auch alle Forderungen nach amtl. Meldebescheinigungen hinfällig (wie sie die Telekom auch von Deutschen bei Passvorlage oft will).

2.) Provider können aber die Registrierung aus anderen Gründen ablehnen, die in ihrer Vertragsfreiheit begründet liegen.

---> damit wird lediglich das Problem von einer angeblich fehlenden Adresse auf "andere Gründe" verschoben, wenn der Betreiber den Kunden nicht registrieren kann oder will. Im Endeffekt sind wird dadurch aber nicht weiter gekommen.


Und der erste Teil des Artikels.......? Euch ist schon klar, dass damit das Gesetz völlig absurd wird, wenn Tote SIM-Karten besitzen dürfen und die Weitergabe nicht anzeigepflichtig bleibt. Damit hat der Gesetzgeber einen Riesen-Schwarzmarkt eröffnet. Und dieser Markt ist damit nicht mal "schwarz", sondern offenbar ganz legal. Lediglich der Betreiber muss einen neuen Inhaber registrieren, wenn er das erfährt. Nur woher sollte er das erfahren, wenn der neue Inhaber daran kein Interesse hat? Ein solches Gestümper ist wirklich unglaublich!