Themenspezial: Verbraucher & Service Identifizierungspflicht

Vodafone aktiviert weiterhin Prepaidkarten auf Hotel-Adressen

Wenn der Staat gedacht hat, er könne mit der Neuregelung zu Prepaidkarten Registrierungen auf Hotel-Adressen verhindern, hat er sich getäuscht. Diese wird es laut Vodafone weiterhin geben.
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Vodafone registriert weiterin Prepaidkarten auf Hotel-Adressen Vodafone registriert weiterin Prepaidkarten auf Hotel-Adressen
Bild: Vodafone
Seit der Einführung der Prepaid-Identi­fizierungs­pflicht zum 1. Juli herrscht Verunsicherung bei Verbrauchern, Providern und Identifikations-Dienstleistern darüber, welche amtlichen Ausweis­dokumente bei einem Registrierungs­vorgang vorgelegt werden können, und zwar entweder im Shop oder bei einem Online-Identifikationsverfahren wie WebID. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob ein Kunde nach den Vorgaben des Tele­kommuni­kations­ge­setzes identifiziert werden kann, wenn das Aus­weis­dokument nicht die Wohnadresse des Kunden anzeigt. Dies ist nicht nur bei unzähligen ausländischen Aus­weis­dokumenten der Fall, sondern auch beim deutschen Reisepass.

Die Bundesnetzagentur hat sich gegenüber teltarif.de erstmals zu diesem Fragenkomplex geäußert und Fragen zur Identifizierungspflicht beantwortet. Nun hat uns auch Vodafone erläutert, wie Problemfälle in der Praxis gehandhabt werden. Das Kuriose dabei ist, dass die möglicherweise unausgereifte Regelung weiterhin Vorgänge zulässt, die vielleicht nicht so ganz im Sinne des Gesetzgebers sind.

Intransparent: Welcher Ausländer muss welches Dokument vorlegen?

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Dass ausländische Ausweisdokumente in einem Vodafone-Shop oder bei der WebID-Identifikation von Vodafone abgelehnt werden, kann eigentlich nicht passieren. "Zur Identifizierung unserer Prepaid-Kunden akzeptieren wir diverse Personalausweise und Reisepässe - darunter auch Ausweisdokumente ausländischer Staatsangehöriger", teilte uns ein Vodafone-Sprecher mit.

Verwirrend kann es allerdings sein, dass aus einem bestimmten Land nicht alle möglichen Ausweis­dokumente akzeptiert werden, sondern nur eines: "Ein polnischer Bürger kann zum Beispiel entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis vorlegen. Ein Kunde aus Großbritannien nur einen Reisepass", erläutert Vodafone.

Für Kunden aus dem Ausland ist es also vor der Einreise nicht unbedingt klar, welches Ausweisdokument sie bei welchem Provider bei welchem Identifizierungs­verfahren vorlegen können, um tatsächlich freigeschaltet zu werden. Wird das Dokument eines Touristen oder Geschäftsreisenden abgelehnt, ist es also durchaus zu erwarten, dass dieser dies als willkürlich und nicht nachvollziehbar empfindet.

Pflicht zur Adressangabe: Temporäre Hoteladresse weiterhin möglich

Die im Tele­kommunikations­gesetz festgeschriebene Pflicht zur Angabe einer Wohnort-Adresse führt bei Vodafone offensichtlich zu einem Phänomen, das der Gesetzgeber vermutlich abschaffen wollte: Besucher, die sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, müssen eine temporäre Adresse angeben, unter der sie während ihres Aufenthaltes erreichbar sind. Ob diese Adresse stimmt, wird allerdings von Vodafone nicht kontrolliert:

"In einem Reisepass stehen keine Wohnortdaten. Der Kunde muss die fehlenden Daten mündlich mitteilen. Einen speziellen Nachweis - beispielsweise durch einen Hotel-Buchungsbeleg - fordern wir nicht. Dieses Vorgehen gilt auch für WebID/Video-Ident", erläutert Vodafone.

Abweichende Regelungen auch bei deutschen Dokumenten

Doch die abweichenden Regelungen betreffen nicht nur ausländische Dokumente, sondern auch deutsche. In den vergangenen Tagen gab es beispielsweise abweichende Berichte darüber, ob der vorläufige deutsche Personalausweis für ein Identifikationsverfahren verwendet werden kann oder nicht. Ein teltarif.de-Leser hatte darüber berichtet, dass bei einem Identifikationsvorgang per WebID für eine Prepaidkarte von Vodafone der vorläufige Personalausweis nicht akzeptiert worden sei.

Bei Vodafone ist die Antwort auf diese Frage abhängig vom Identifikationsverfahren: "Vorläufiger Personalausweis: Diesen akzeptieren wir nicht über WebID. Der Erfahrungsbericht Ihres Lesers ist also richtig. Vorläufige PAs werden aber von unseren Mitarbeitern in den Vodafone-Filialen für die Legitimation anerkannt."

Schon bei einem einzigen Provider herrscht also ein für nicht mit der Materie vertraute Kunden, beispielsweise aus dem Ausland, ein undurchsichtiges Regelwerk. Damit wird es vorkommen, dass Kunden eine Prepaidkarte kaufen und anschließend feststellen, dass sie mit ihrem Ausweisdokument vielleicht nicht registriert werden kann.

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