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Drosselklauseln statt “kostenloses“ Wlan anpacken


19.01.2017 19:05 - Gestartet von trollator
einmal geändert am 19.01.2017 19:10
Lieber Herr Dobrindt,

es würde bereits reichen, wenn sich das Kartellamt die feinen Drosselklauseln der Mobilfunkkonzerne in deren Verträgen genauer anschauen würde.

Es ist imho wenig sinnvoll eine flächendeckende Wlan(!) Versorgung in allen Zügen anzustreben, während wir mobil-onliner mit Drosselungen auf bis zu ein zehntausendstel des plakativ(!) beworbenen Maximum durch beinahe alle vertretbaren Preissegmente ganz bewusst ausgebremst werden.
Darüberhinaus kann und darf es imho nicht sein, das überzeugte offliner auch noch für uns mobile onliner wie mich durch höhere zugticketpreise zur kasse gebeten werden. mobiles(!) Internet ist schließlich nicht als Grundbedürfnis zu sehen sondern ist ein luxus, den man sich zusätzlich leisten muss.

Menschen, welche sich als virtuelle online LESEratten verstehen und auch 2017 auf 1990er Hi-Speed (was heute Low-speed entspricht) gedrosselt werden, wäre bereits geholfen, das neben dem maximalen Maximum auch das maximale Minimum genauso groß auf den Werbeplakaten pranken würde. Eben ganz im Stile der alljährlichen Rekord-Werte Werbung der Mobilfunker, die uns Verbrauchern wie eine Karotte dauernd vor unsere Nasen gehalten wird. Dann müssten die Berater sich mehr erklären, und dieser irrsinnige drosselwahnsinn nicht solche geschwindigkeitmäßige Schieflagen erzeugen.

Damit wäre uns zahlenden(!) Kunden weitaus mehr geholfen, als “kostenloses“ drossel wlan auf nebenstrecken auf offliner umzulegen. Aber dafür wäre vielmehr das Wirtschaftsministerium zuständig, richtig? ;-)

Vielen Dank für Ihre/eure Aufmerksamkeit

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