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Auch Zigaretten, Getränke, Essen, DVD wechseln, Radio bedienen usw ??


25.01.2017 18:26 - Gestartet von Chris111
einmal geändert am 25.01.2017 18:26
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[1] Danke, genau das
consecuencia antwortet auf Chris111
21.09.2017 12:03
habe ich mich bei der letzten Reform auch schon gefragt. Da waren die Regelungen mitunter schon sehr unklar. Hier scheint mir die Verschärfung schon deutlicher - und ich verstehe das auch so, dass die Bedienung eines Autoradios mit Umsetzung dieses Gesetzesentwurfs verboten ist.

Oder liest da jemand etwas anderes raus?
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[1.1] binar antwortet auf consecuencia
21.09.2017 12:30
Benutzer consecuencia schrieb:
auch so, dass die Bedienung eines Autoradios mit Umsetzung dieses Gesetzesentwurfs verboten ist.

Im Gesetzesvorschlag steht:

„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,
Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blick
zuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwen-
dung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. "

Ein Radio muss nicht in der Hand gehalten werden und ein kurzer Blick reicht. Wenn eine Radiobedienung sich am Lenkrad befindet, muss diese allerdings (indirekt über das Lenkrad) festgehalten werden, da könnte es evtl. anders aussehen.
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[1.1.1] consecuencia antwortet auf binar
21.09.2017 13:24
Benutzer binar schrieb:
Ein Radio muss nicht in der Hand gehalten werden und ein kurzer Blick reicht.

Der Sendersuchlauf auf der Autobahn bspw. stellt hier imho schon noch eine Zwickmühle dar, CD-Wechsel wird ebenso schwierig. Bei mir läuft es häufig darauf hinaus, unterwegs mit dem Tablet in der Haltevorrichtung beim Streamingdienst Album oder Playlist zu wechseln. Der Blick ist nicht kontinuierlich, aber nimmt eben ein paar Augenblicke ein. Die Strafbarkeit ist für dieses Szenario nun offenbar fix.
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[2] binar antwortet auf Chris111
21.09.2017 12:33
Der DVD-Wechsel dürfte erfasst sein (falls man keinen automatischen DVD-Wechsler benutzt), E-Zigaretten evtl, herkömmliche sind ja keine elektronischen Geräte, Radiobedienung sollte i.A. möglich sein (evtl. mit Einschränkungen, siehe Post zu dem Thema)
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[3] TheLittle antwortet auf Chris111
22.09.2017 10:01
man darf theoretisch alles während der Fahrt machen, nur das verdammte Gerät nicht in die Hand nehmen (...).

Da schlägt bei mir der "gesunde Menschenverstand" in die Unlogik und Verzweiflung, ob die Lobbyarbeit wunderbar funktioniert oder eben nicht.