Benutzer consecuencia schrieb:
auch so, dass die Bedienung eines Autoradios mit Umsetzung dieses Gesetzesentwurfs verboten ist.
Im Gesetzesvorschlag steht:
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation,
Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blick
zuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwen-
dung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. "
Ein Radio muss nicht in der Hand gehalten werden und ein kurzer Blick reicht. Wenn eine Radiobedienung sich am Lenkrad befindet, muss diese allerdings (indirekt über das Lenkrad) festgehalten werden, da könnte es evtl. anders aussehen.