Benutzer ron's enemy schrieb:
Ich frage mich, wie die Telekom es immer wieder schafft, die Zerschlagung ihres Ortsnetzmonopols erneut zu ihren Gunsten zu verzögern – und zwar ohne gerechtfertigten Grund.
Sag das mal dem DTAG-Hauptaktinaer BRD: das Ortsnetz mit seinem 98%-Marktanteil ist der Goldesel der DTAG und damit Garant des BRD-Reichtums durch DTAG-Aktien ;-)
Erst beschließt die EU die Öffnung der Ortsnetze für Ende 2000,
... wohlgemerkt schon 1998 ...
... und hat sie im Juni 2000 bei der BRD angemahnt
dann meint Kurth, die RegTP wolle es 2001 umsetzen.
Das hat der niemals gemeint. Im Gegenteil. Kurth hat sich noch eine Woche, nachdem die BRD sich gegenueber der EU Mitte Juni 2001verpflichtete, CarrierSelection im Ortsnetz einzufuehren, massiv dagegen ausgesprochen.
Daraufhin schreibt die Bundesregierung an die EU, Ende 2002 sei es dann so weit,
sie hat geschrieben: 'Ende 2002 / Anfang 2003'
und jetzt sagt sie, bis 2003 müsse man sich schon noch gedulden. Das kann’s ja wohl nicht sein.
was sonst hast du von der BRD erwartet, solange sie Hauptaktionaer der DTAG ist?
BMWi Mueller hat sich ja schon laengst als 'Anwalt der T-Aktionaere' selbst oeffentlich geoutet ;-)
Ich werde jetzt an die Europäische Kommission schreiben und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens anregen.
Viel Erfolg.
BTW: hier nochmals die Chronologie zur fehlenden Umsetzung von Ortsnetz-CarrierSelection in Deutschland:
Hallo,
nachdem die BRD bereits seit Januar 2000 durch die 1998 beschlossene EU-Richtlinie 98/61/EG http://europa.eu.int/
eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398L0061.html verpflichtet ist, Call-by-Call im Ortsnetz anzubieten
und von der EU-Kommission wegen der fehlenden Umsetzung im Juni 2000 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD eingeleitet wurde
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/00/619|0|AGED&lg=DE
, die BRD in einer Stellungnahme an die EU-Kommission dazu im Oktober 2000 eine Umsetzung erst binnen 2-3 Jahren anvisierte
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010024.htm
, sich die BRD am 15. Juni 2001 in einer schriftlichen Mitteilung gegenueber der EU-Kommission endlich zur Umsetzung der Richtlinie zum Jahreswechsel 2002/2003 verpflichtete, in der Hoffnung damit die EU-Kommission zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens bewegen zu können
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw27/...
, sprach sich der Chef der Regulierungsbehörde RegTP, Kurth, erneut am darauffolgenden Wochenende auf einer TK-Konfernenz in Bonn vehement gegen Call-by-Call im Ortsnetz aus http://www.onlinekosten.de/news/artikel.php3?id=6024
BTW: BRD ist europaweites Schlusslicht bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht:
siehe Usenet-Posting <nah.os8sntgfxcx.fsf@fruli.2y.net>
http://groups.google.com/groups?selm=nah.os8sntgfxcx.fsf%40fruli.2y.net
Informationsdienst der Deutschen Versicherungswirtschaft
Bericht aus Bruessel - Ausgabe Nr. 8 1998 Umsetzung europäischer Richtlinien In einem Bericht der Europäischen Kommission wird festgestellt, daß
*Deutschland* und Österreich mit 90,7 % bei der *Umsetzung* der
*europaeischen Richtlinien* die *Schlusslichter* der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union sind. Dänemark führt mit einer
Umsetzungsquote von 97,5 % vor Großbritannien (95%) und Frankreich
von 91,9 %. Gegen die Bundesrepublik laufen wegen der Nichtumsetzung der
Richtlinien inzwischen 22 Vertragsverletzungsverfahren. In den Bereichen Steuerrecht und Energie sind 99 % der Richtlinien
umgesetzt, im öffentlichen Auftragswesen 70 % und im
Telekommunikations- und audiovisuellen Bereich 67%.
Brüssel, den 29. Januar 1997 Die Kommission fordert zum ersten Mal
Bußgelder bei Nichtvollzug eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs. Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, beim
Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und Italien ein Verfahren
anzustrengen wegen Nichtausführung früherer Urteile, die der
Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen das europäische Umweltrecht
gefällt hatte. Außerdem hat sie beschlossen, bei dieser Gelegenheit
zum ersten Mal vom Gerichtshof die Verhängung von Bußgeldern zu
fordern - wozu dieser laut Maastrichter Vertrag befugt ist.
So long.
fruli